Auszüge aus dem Positionspapier der BAG KJS Assistierte Ausbildung flexibel, bedarfsgerecht und praxistauglich gestalten:
„Vor allem in den Anfangsphasen wünschen sich die Akteurinnen und Akteure mehr Flexibilität, um individuell auf die Auszubildenden eingehen zu können. Die Betriebe benötigen Zeit, um gemeinsam mit den Jugendlichen und der sozialpädagogischen Begleitung der Träger den Ausbildungsablauf strukturieren zu können. Dabei müssen die individuellen Förderbedarfe mit den zu vermittelnden Ausbildungsinhalten und den Abläufen in den Betrieben in Einklang gebracht werden. Den Betrieben ist dabei wichtig, dass die Auszubildenden alle Ausbildungsinhalte und die verschiedenen Abläufe im Betrieb erfassen. Zusätzlich unterstützende Maßnahmen wie Gruppenangebote, Einzelcoaching, Praktika, sozialpädagogische Begleitung (auch mit Hausbesuchen) sollen je nach Hilfebedarf flexibel eingesetzt werden können – möglichst ohne zusätzlichen Zeitaufwand für die Auszubildenden. Nur, wenn der Aushandlungsprozess zu Beginn der Ausbildung sorgsam durchgeführt werden kann, gelingt Unterstützung ohne Überforderung. (…)
Gesamtlaufzeit flexibel und praxistauglich gestalten
Insgesamt bedarf es nicht nur einer Flexibilisierung der einzelnen Phasen, sondern auch der Laufzeit der Gesamtmaßnahme: Prüfungstermine können sich verschieben, wenn die geförderten Jugendlichen für einzelne Phasen mehr Zeit benötigen. Dies wirkt sich auf die gesamte Ausbildungszeit aus. Für diesen Fall muss auch die Finanzierung sichergestellt sein.
Aus der Praxis erfahren wir, dass trotz Bedarfs nur die wenigsten Teilnehmer/-innen die Phase I verlängern. Eine Verlängerung wird in der Regel nur monatsweise bewilligt und führt sowohl bei den Teilnehmenden als auch bei den Trägern zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand. Beispielsweise müssen Teilnehmende bei zweimaliger Verlängerung die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erneut beantragen. Hier sind bürokratische Hürden dringend abzubauen. (…)
Rahmenbedingungen bedarfsgerecht gestalten
##Aufgabenübernahme von sozialpädagogischer Begleitung und Ausbildungsbegleitung in Personalunion im Fachkonzept anpassen (…)
##Fehlende Phase III zur Begleitung in Beschäftigung ergänzen (…)
##Praktikable Lösungen für den ländlichen Raum müssen gefunden werden (…)
##Bedarfsgerechte Zuweisung muss Vorrang haben (…)
##Bekanntheitsgrad des Instrumentes erhöhen (…)
Angesichts der aktuellen Ausbildungsbilanz mit einer zunehmenden Spaltung des Ausbildungsmarktes und tendenziell wachsenden Passungsproblemen bei der Vermittlung in Ausbildung ist die Assistierte Ausbildung ein notwendiges und richtungsweisendes Angebot. Nun müssen jedoch die aufgezeigten Flexibilisierungsmaßnahmen erfolgen, die sowohl für die Auszubildenden als auch für die Betriebe individuelle Möglichkeiten der Umsetzung und der Unterstützung zulassen.
Alle Akteure – Träger, Berufsberaterinnen, Jobcenter und Betriebe – sind sich einig, dass sich die Umsetzung der AsA erst einspielen muss. Das Förderinstrument muss sich erst etablieren: Strukturen, Vernetzungen und Kooperationen benötigen Zeit und Ressourcen. Die Auswahl der Träger ist daher mit größter Sorgfalt und im Hinblick auf Qualität zu gestalten. Leider sind gerade die Träger der freien Jugendhilfe hier in den vergangenen Jahren aufgrund der Preispolitik wenig zum Zuge gekommen. Im Zuge der Neuordnung der Vergabe (GWB und VgV) ist darauf hinzuwirken, dass Qualitätsmerkmale der durchführenden Träger tatsächlich mehr Gewicht bei der Vergabe bekommen.
Die Assistierte Ausbildung ist bei bedarfsgerechter und flexibler Umsetzung ein wirkungsvolles Instrument, um vor allem benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung zu ebnen und gleichzeitig eine Maßnahme gegen den Nachwuchsmangel. Insofern ist umso weniger nachvollziehbar, warum das komplexe Förderinstrument der Assistierten Ausbildung nicht von Anfang an wissenschaftlich begleitet wird. Auch ist die Frage, welche Rolle die Ausbildungsakquisiteure der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Assitierte Ausbildung spielen, nach außen hin nicht transparent beantwortet. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit ist daher eine umfassende wissenschaftliche Evaluation der Assistierten Ausbildung dringend geboten.“
Das Positionspapier in vollem Textumfang entnehmen Sie dem Anhang.
BAG KJS Stellungnahmen und PositionspapiereQuelle: BAG KJS
Dokumente: 2016-11-21_Positionspapier_AsA_flexibel__bedarfsgerecht_und_praxistauglich.pdf