Tag: 28. November 2016

Wohnsitzauflage für Geflüchtete nachbessern

Mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes im August müssen anerkannte Flüchtlinge, die Sozialleistungen beziehen, drei Jahre in dem Bundesland bleiben, in dem ihr Asylverfahren stattfindet. Zudem können die Bundesländer einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge weiterhin überproportional in Ballungszentren abwandern. Nach einem höchstrichterlichen Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März, ist eine Wohnsitzauflage für Drittstaatsangehörige nur statthaft, „wenn sie dem Ziel der Förderung ihrer Integration“ dient. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) untersuchte, unter welchen Voraussetzungen Wohnortzuweisungen ihr integrationspolitisches Ziel auch tatsächlich erreichen können. Die Ergebnisse wurden nun in einem Policy Brief veröffentlicht. Bei der Umsetzung der Wohnsitzauflage sollten demnach Kriterien für eine bessere Integration berücksichtigt werden. In fast allen Bundesländern verteilten die Behörden derzeit nur nach der Einwohnerzahl, kritisierte Jan Schneider vom SVR bei Vorstellung des Policy Briefs. Schneider forderte, die Lage am Arbeits-, Ausbildungs- und Wohnungsmarkt einzubeziehen. Ferner seien die Bedürfnisse der Flüchtlinge zu berücksichtigen, etwa von Familien oder Alleinstehenden.

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Junge Menschen fühlen sich schlecht auf den Arbeitsmarkt vorbereitet

Wie leben die 18-34-Jährigen von heute – was denken sie, welche Ziele, Wünsche, Hoffnungen und Ängste haben sie? Das wollte die multimediale und europaweite Studie „Generation What?“ herausfinden. Mittels eines spielerischen und interaktiven Fragebogens wurde die junge Generation dazu anzuhalten, über sich selbst zu sprechen und ihre Meinung zu äußern. Bei der Studie handelte es sich um eine Weiterentwicklung von Génération Quoi, einer großangelegten Studie, die im Jahr 2013 in Frankreich stattgefunden hat. 2016 sind 12 weitere Länder dazugekommen. Das Projekt wurde in Deutschland vom Bayerischen Rundfunk, dem SWR und dem ZDF geleitet, international wurde es von der Europäischen Rundfunkunion (EBU) koordiniert. Die Studie offenbart in nahezu allen Lebensbereichen signifikante Unterschiede zwischen den Bildungsgruppen: Bildungsferne blicken weniger optimistisch in die Zukunft, sie haben seltener das Gefühl, das eigene Schicksal in der Hand zu haben, fühlen sich öfter durch Zuwanderung bedroht, werden in der Schule häufiger gemobbt, haben größere Geldsorgen, sind unzufriedener mit dem eigenen Job, haben weniger Vertrauen in die Institutionen und die Politik, bekommen oft weniger Unterstützung von den Eltern und haben häufiger das Gefühl, dass man sich nur auf sich selbst verlassen kann.

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Assistierte Ausbilung verbessern: flexibler, bedarfsgerechter und praxistauglicher gestalten

Im Frühjahr 2015 hat der Deutsche Bundestag die gesetzliche Verankerung der Assistierten Ausbildung (AsA) im SGB III verabschiedet. Mit dem 01. Mai 2015 trat sie als Förderinstrument befristet bis 2018 in Kraft. Jedoch war die AsA aufgrund der zeitlich verschobenen Ausschreibung insgesamt unbefriedigend. Es kam zu einer sehr schnellen und teils unsystematischen Einführung: Die Phase I konnte im Frühjahr 2015 größtenteils nicht umgesetzt werden. Daher starteten die Träger im Spätsommer 2015 mit Phase II, wobei viele Plätze nicht besetzt werden konnten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. zieht eine erste Bilanz. Das Vorhaben, die Assistierte Ausbildung bundesweit über das SGB III umzusetzen und zu verbreiten gestaltet sich schwierig. Das Fachkonzept ist sowohl in Phase I als auch in Phase II zu unflexibel, um individuell beeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung ausreichend zu fördern. Außerdem hat sich das Instrument in der Förderlandschaft noch nicht etabliert. Bislang fehlen der erforderliche Bekanntheitsgrad und die Akzeptanz bei den Betrieben und Kammern.

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