Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) fordert die Fraktion Die Linke dessen Reform. Kernpunkt ihres Antrags ist die Einführung eines „echten“ Verbandsklagerechts in das Gesetz. Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sollen wegen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot klagen können. Sanktionen bei Diskriminierungen sollen europäischen Vorgaben entsprechend „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.
Die Linken beantragen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert:
„einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorzulegen, mit dem
##die sogenannte „kleine Verbandsklage“ in § 17 Abs. 2 AGG auch für qualifizierte Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geöffnet und nicht mehr nur bei groben, sondern bei allen Verstößen gegen das AGG ermöglicht wird, (…)
## die Sanktionsmöglichkeiten den europarechtlichen Vorgaben angepasst werden, wonach Sanktionen von Diskriminierungen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend zu sein haben und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ermächtigt wird, wegen „opferlosen“ Verstößen gegen das AGG Sanktionen zu verhängen.“
Beide Anträge wurden letzte Woche erstmalig im Plenum behandelt und an den zuständigen Ausschuss überwiesen.“
Quelle: Heute im Bundestag
Dokumente: 1810864_Reform_AGG_Linke.pdf