Auszüge aus der Fakten-Analyse des DGB zum Armuts- und Reichtumsbericht:
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## Deutschland ist in den letzten Jahren noch reicher geworden. Doch die deutlich gestiegenen materiellen Möglichkeiten der Gesellschaft wurden nicht genutzt, um den krassen Abstand der unteren Einkommen zur Wohlstandsnormalität in der Mitte der Gesellschaft zu verkleinern.
## Erwerbslose (59,0 Prozent), Alleinerziehende (43,8), ausschließlich geringfügig Beschäftigte (25,7) und Leiharbeiter/innen (17,7) sind die Gruppen, die besonders häufig von Armut betroffen sind. Ihre Armutsquoten liegen deutlich über der Armutsquote für die Bevölkerung insgesamt (15,7 Prozent). Wer Armut bekämpfen will, der muss daher prekäre Arbeit wirksam eindämmen, Langzeiterwerbslosen eine echte Perspektive eröffnen sowie Alleinerziehende unterstützen und die öffentliche Kinderbetreuung weiter verbessern.
## Integration in gute Arbeit ist ein zentraler Schlüssel zur Armutsbekämpfung. Zudem müssen die Hartz-IV-Regelsätze deutlich auf ein bedarfsdeckendes Niveau angehoben werden. Zur Vermeidung von Hartz-IV-Abhängigkeit muss das Wohngeld sowie der Kinderzuschlag verbessert werden. (…)
## Noch ungleicher als die Einkommen sind die Vermögen verteilt. Diese konzentrieren sich in den Händen Weniger: Das reichste Prozent – das sind rund 400.000 Haushalte – besitzt bis zu 34 Prozent des gesamten Nettovermögens, die reichsten zehn Prozent bis zu 74 Prozent.
## Der aktuelle ARB stellt einen Fortschritt gegenüber dem 4. ARB aus dem Jahr 2013 dar. Die zentrale Schwachstelle des Berichts ist jedoch, dass die Bundesregierung weitgehend darauf verzichtet, Handlungsempfehlungen zur zukünftigen Armutsbekämpfung zu benennen.
Auszüge aus den DGB-Vorschlägen zur Armutsbekämpfung und für eine gerechtere Verteilung:
Arbeitsmarkt
* Minijobs müssen in die Sozialversicherungspflicht einbezogen werden. (…)
* Die Befristung von Arbeitsverhältnissen, ohne dass es für die Befristung einen sachlichen Grund gibt, darf nicht mehr zulässig sein.
* Leiharbeit muss wirksam auf zeitlich begrenzte Auftragsspitzen eingegrenzt werden. Der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss möglichst früh greifen. (…)
## Der gesetzliche Mindestlohn muss auch tatsächlich überall ankommen. Notwendig sind u.a. eine Ausweitung der Kontrollen, eine Umkehrung der Beweislast, die die Arbeitgeber verpflichtet, die Zahlung des Mindestlohns nachzuweisen sowie ein Verbandsklagerecht. (…)
## Langzeiterwerbslosen (…) müssen Perspektiven eröffnet werden. Notwendig ist eine qualitative und quantitative Ausweitung der Förderangebote, insbesondere von abschlussorientierten Bildungsmaßnahmen. Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte ausgebaut werden (…). Eine intensive, verstärkte Förderung muss es auch für langzeiterwerbslose Eltern geben, da die Erwerbslosigkeit beider Elternteile die zentrale Ursache für Kinderarmut ist.
Soziale Absicherung
## Der Zahlbetrag des Kinderzuschlags von heute 140 € muss erhöht und nach dem Kindesalter gestaffelt werden. Zudem muss der Zugang zum Kinderzuschlag erleichtert werden.
## Das Wohngeld sollte weiter ausgebaut werden und gestiegene Energiekosten berücksichtigen. Wohngeld und Kinderzuschlag sollten so ausgestaltet sein, dass Geringverdienende oberhalb des Hartz-IV-Niveaus abgesichert sind und nicht „aufstocken“ müssen.
## Die Hartz-IV-Regelsätze müssen grundsätzlich neu und ohne fragwürdige Abschläge ermittelt werden. Die Regelsätze müssen wirksam vor Armut schützen und die tatsächlichen Kosten des Mindestbedarfs abdecken – insbesondere für Kinder. (…)“
Link: www.dgb.de
Quelle: DGB arbeitsmarktaktuell