Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) geht davon aus, dass die Aufnahme und Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) den Staat zwischen 4 und 4,8 Milliarden Euro im laufenden Jahr kosten wird. (…)
Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes würde die Höchstgrenze von 4,8 Milliarden Euro erreicht, wenn die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen im Jahresmittel bei etwa 64.000 läge, wie es zum Jahreswechsel 2016/2017 der Fall war. Sollte sich der Trend der vergangenen Monate fortschreiben, fielen die Kosten geringer aus und würden dann etwa vier Milliarden Euro betragen. Seit einigen Monaten sinkt die Zahl der minderjährigen Unbegleiteten; dafür steigt die der jungen Volljährigen, die über das 18. Lebensjahr hinaus in der Jugendhilfe bleiben.
Nach der Annahme des Städte- und Gemeindebundes schlägt ein Platz in einer Einrichtung mit bis zu 5.000 Euro monatlich zu Buche. Sind die jungen Zuwanderer bei Pflegeeltern oder in Wohngruppen untergebracht, sind es nur rund 1.000 Euro.
Der entscheidende Faktor sind die sogenannten Platzkosten. Darin ist die Unterbringung samt der Lohnkosten für die Betreuer enthalten, sie werden auf bis zu 4,3 Milliarden Euro geschätzt.
Für Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, ist „unser Jugendhilferecht weder auf die große Zahl noch auf die besonderen Bedürfnisse der Unbegleiteten zugeschnitten. Die meist 16- und 17-jährigen jungen Männer gelten in ihren Herkunftsländern schon als Erwachsene. Sie brauchen vor allem Sprachunterricht, Ausbildung und eine betreute Wohngruppe und oft nicht das sozialpädagogische Maximalprogramm.“ “
Quelle: KNA; Deutscher Städte- und Gemeindebund