Angestoßen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Hartz IV fand eine breite Diskussion über Leistungen des Staats statt. Dabei wurde die Arbeitswillig- bzw. Arbeitsunwilligkeit der Hartz-IV-Empfänger häufig Diskussionsmittelpunkt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersuchte nun die Arbeitsbereitschaft von Langzeitarbeitslosen. Die Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft der Hilfeempfänger wurde im Zusammenhang mit Erwerbs- , Such- und Betreuungsaktivitäten unter die Lupe genommen. Grundlage für die Ergebenisse war eine regelmäßige Befragung von Hartz IV-Bezieher.
Trotz zahlreicher Forschungsarbeiten zur Wirkung von Hartz IV sind bisher nur wenige Aussagen über die täglichen Aktivitäten von Arbeitslosengeld-II-Empfängern und ihre Arbeitsmotivation durch empirisch gewonnene Fakten belegt. Die seit 2006 am Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung regelmäßig durchgeführte Studie „Panel Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung“ (PASS) beschäftigt sich in jährlich wiederholten Befragungen mit der Situation der SGB-II-Leistungsempfänger und kann diese Informationslücke mit aktuellen Daten schließen.
Auszüge aus dem IAB-Kurzbericht von Jonas Beste, Arne Bethmann und Mark Trappmann „ALG-II-Bezug ist nur selten ein Ruhekissen„:
„(…) Welchen Aktivitäten gehen Leistungsbezieher nach?
(…) Im März 2008 haben 7,11 Millionen Personen in Bedarfsgemeinschaften nach der Definition des SGB II gelebt. Davon waren 5,24 Millionen Personen im erwerbsfähigen Alter zwischen 15 und 64 Jahren; ihre Arbeitsmarktnähe wird im Folgenden näher betrachtet.
Laut der Befragung befinden sich 10,2% von ihnen in einer Ausbildung. Es handelt sich dabei vor allem um Schüler (4,4% an allgemeinbildenden und 0,8% an berufsbildenden Schulen) und Auszubildende (3,8%). Rund ein Prozent der Bezieher absolviert ein Studium. Ein weitaus größerer Teil, die sogenannten Aufstocker, ist erwerbstätig. Fast 30% der 15- bis 64-jährigen Leistungsempfänger gehen einer Erwerbstätigkeit nach. Die meisten sind ausschließlich geringfügig beschäftigt (17,2%). Gut 10% der Leistungsbezieher üben eine Beschäftigung mit einem Zeitumfang von mindestens 20 Stunden pro Woche aus.
An Fördermaßnahmen, Kursen oder Programmen, die durch die Grundsicherungsträger vermittelt wurden, nehmen zum Befragungszeitpunkt rund 10% der Leistungsbezieher teil: 4% lernen in Qualifizierungsmaßnahmen, darunter 1,3% mit dem Ziel, einen Berufsabschluss zu erwerben. 4,9% arbeiten in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, überwiegend in sogenannten „1-Euro-Jobs“.
Ein deutlicher Unterschied zwischen den Geschlechtern zeigt sich bei den pflegenden und betreuenden Aktivitäten. Während für 8,9% der Frauen die Pflege von Personen zu den alltäglichen Aufgaben gehört, gilt dies nur für 4,7% der Männer. Der Anteil derjenigen, bei denen die Pflegetätigkeit einen Arbeitsumfang von mindestens 20 Wochenstunden ausmacht, liegt bei den Frauen mit 2,6% mehr als doppelt so hoch wie bei den Männern (1,1%).
Die Betreuung von Kindern unter 15 Jahren gehört für fast ein Drittel der Bezieher (28,8%) zu den alltäglichen Aufgaben und wird deutlich häufiger von Frauen übernommen (46,0% der Frauen gegenüber 10,4% der Männer). Vor allem die intensive ganztägige Betreuung von Klein- und Vorschulkindern (bis 7 Jahre), die keine Betreuungseinrichtung besuchen
und nicht von anderen Verwandten oder Tagesmüttern betreut werden, fällt überwiegend in den Aufgabenbereich der Frauen. Rund 20% der Frauen, aber nur 3,4% der Männer mit Grundsicherungsbezug übernehmen in ihrem Haushalt überwiegend diese Aufgabe.
Nimmt man diese Befunde zusammen, so gehen insgesamt 65,5% der Grundsicherungsempfänger (53,0% der Männer und 77,2% der Frauen) mindestens einer der genannten Aktivitäten nach. (…)
Schließt man bei dieser Betrachtung diejenigen Personen aus, die weniger als 20 Stunden pro Woche einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder im Umfang von weniger als 20 Stunden andere Personen pflegen, so bleiben immerhin noch 53,7% übrig, die mindestens eine Halbtagsaktivität aufweisen. Die Auswertungen liefern damit deutliche Hinweise, dass der Grundsicherungsbezug – selbst wenn man die Aufgabe der Arbeitsuche ausklammert – für einen großen Teil der Bezieher mit vielfältigen gesellschaftlich relevanten und vom SGB II anerkannten Aktivitäten einhergeht. Gerade dieser recht hohe Umfang von Aktivitäten kann natürlich auch Probleme bereiten: Das Ausmaß der Eigenbemühungen könnte dadurch ebenso eingeschränkt werden wie die Aktivierungsmöglichkeiten durch die Grundsicherungsstellen. (…)
Die Arbeitsmotivation von Leistungsbeziehern
- (…) Einstellungen zur Arbeit
Der Anteil der Personen im Leistungsbezug, die Arbeit für das Wichtigste im Leben halten, ist höher als in der Vergleichsgruppe der Nicht-Bezieher. Gut 76 Prozent antworten auf die entsprechende Frage mit „stimme eher zu“ oder „stimme voll und ganz zu“. Geringe Unterschiede finden sich bei der Aussage, auch arbeiten zu wollen, wenn man das Geld nicht brauchen würde (80,1% der Bezieher und 78,4% der Nicht-Leistungsbezieher). Die Meinung, dass Arbeit ein Gefühl der Zugehörigkeit vermittelt, ist in beiden Gruppen auf sehr hohem Niveau (86,1% und 88,1%) ähnlich häufig zu finden. Bei den Leistungsbeziehern wird andererseits aber auch deutlich, dass für viele in dieser Gruppe die Verbesserung der finanziellen Situation durch die Erwerbsarbeit eine besonders große Rolle spielt (55,1% gegenüber 45,4%). Es bleibt festzuhalten, dass die Arbeitsmotivation der Leistungsempfänger (…) eher höher ist als die der übrigen Bevölkerung.
- Konzessionsbereitschaft
Ein Grund für den Verbleib von SGB-II-Leistungsbeziehern in der Bedürftigkeit könnte in der mangelnden Bereitschaft liegen, eine neue Arbeitsstelle auch unter schlechteren Bedingungen anzunehmen. (…)
Unter den Befragten, die im Zeitraum von vier Wochen vor der Befragung nach Arbeit gesucht haben, weisen die Grundsicherungsbezieher in fast allen Fragen zur Konzessionsbereitschaft höhere Werte auf als die beiden Vergleichsgruppen. Sie würden also für eine neue Arbeitsstelle schlechtere Bedingungen in Kauf nehmen als Arbeitsuchende ohne Grundsicherungsbezug. Besonders deutlich wird das bei der Frage, ob auch eine Arbeit unterhalb des Qualifikationsniveaus angenommen würde. Hier geben vier von fünf SGB-II-Leistungsbeziehern an, auch eine Arbeit unter ihrem Qualifikationsniveau aufnehmen zu wollen. Unter den Personen, die keine Leistungen beziehen, ist es nur etwas mehr als die Hälfte, bei den übrigen Arbeitslosen sind es knapp 75 Prozent. Ganz ähnliche Muster finden sich auch für die Akzeptanz langer Arbeitswege und ungünstiger Arbeitszeiten.
Bei der Akzeptanz eines geringen Einkommens liegen die arbeitsuchenden Arbeitslosengeld-II-Empfänger dagegen nur knapp über den suchenden Nicht-Leistungsbeziehen und sogar unter den anderen Arbeitslosen (43,4% bei den ALG-II-Beziehern, 40,6% bei den Nicht-Beziehern und 53,8% bei den übrigen Arbeitslosen). Dieser Befund muss vor dem Hintergrund der niedrigen Stundenlöhne gesehen werden, für die der größte Teil der Aufstocker faktisch bereit ist zu arbeiten: Der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn betrug im Westen etwa 7 € und im Osten etwa 6 €. (…)
Die wenigsten Zugeständnisse werden bezüglich eines Umzugs gemacht. Nur knapp ein Drittel der Leistungsbezieher gibt an, für eine Arbeit zum Wohnortwechsel bereit zu sein. Allerdings ist die Umzugsbereitschaft bei den Arbeitsuchenden ohne Leistungsbezug mit 25,5% und vor allem in der Gruppe der übrigen Arbeitslosen mit 8,9% noch deutlich geringer.
Zusammenfassend sind Grundsicherungsempfänger nach eigener Aussage eher als andere Arbeitsuchende zu Zugeständnissen bereit. Angesichts der Wettbewerbsschwäche vieler Leistungsempfänger ist eine höhere Konzessionsbereitschaft allerdings auch notwendig, um ihre Arbeitsmarktchancen zu verbessern.
- Arbeitsuche
Ein besonders aussagekräftiger Indikator für die Arbeitsmotivation von SGB-II-Leistungsempfängern sind deren Suchaktivitäten in den letzten vier Wochen vor der Befragung. Denn der Wunsch, wieder eine Arbeit zu finden, sollte in der Intensität der Suche zum Ausdruck kommen.
Es ist allerdings nicht sinnvoll, bei der Frage nach der Arbeitsuche alle (…) erwerbsfähigen SGB-II-Leistungsempfänger zu betrachten. Ein großer Teil von ihnen steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und ist rechtlich nicht verpflichtet, nach Arbeit zu suchen: Die oben genannten Aktivitäten wie Ausbildung, Betreuung von kleinen Kindern oder Pflege von Angehörigen können dazu führen, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von den Grundsicherungsempfängern nicht erwartet wird. (…)
In den SGB-II-Bedarfsgemeinschaften trifft (…) einer dieser Gründe auf gut ein Drittel der Männer (34,8%) und fast die Hälfte der Frauen (49,2%) im erwerbsfähigen Alter zu. Insgesamt müssen damit 42,2% der SGB-IILeistungsbezieher zwischen 15 und 64 Jahren nicht nach einer Erwerbstätigkeit suchen. Knapp ein Fünftel dieser Personen sucht trotzdem aus eigenem Antrieb nach einer Arbeit.
Es verbleiben etwa 3,03 Millionen erwerbsfähige Hilfebedürftige, die laut Selbstauskunft nach den Bestimmungen des SGB II zur Arbeitsuche verpflichtet sind. Davon geben knapp zwei Drittel (63,7%) an, in den letzten vier Wochen nach Arbeit gesucht zu haben. Die Zahl der Grundsicherungsempfänger, die in den letzten vier Wochen nicht nach Arbeit gesucht haben (…), beläuft sich absolut auf etwas mehr als eine Million. (…)
Zu den Aktivitäten, die in den letzten vier Wochen unternommen wurden, um Arbeit zu finden, geben 60,5% der suchenden Leistungsempfänger an, mindestens einmal auf eine Stellenanzeige geantwortet zu haben. Gut zwei Drittel berichten, dass sie direkt bei Betrieben nach Arbeit gefragt hätten, und knapp die Hälfte hat sich initiativ beworben. Eigene Anzeigen wurden von den suchenden Personen nur selten aufgegeben. Diese Bemühungen haben aber bei den meisten Arbeitsuchenden nicht zum Erfolg geführt. Lediglich ein gutes Viertel (27,9%) von ihnen kann berichten, in den letzten vier Wochen wenigstens ein Vorstellungsgespräch geführt zu haben. (…)
Die Analysen ergeben zwar mit 1,06 Mio. eine große Zahl von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die laut Selbstauskunft verpflichtet sind, nach einer Arbeit zu suchen, dies in den letzten vier Wochen jedoch nicht getan haben. Ginge man aber davon aus, dass all diese Personen Leistungen in Anspruch nehmen, ohne sich um eine Gegenleistung zu bemühen, wäre dies allerdings zu kurz gegriffen.
Denn 0,25 Mio. dieser 1,06 Mio. Personen gehen Aktivitäten im Umfang von mindestens 35 Stunden pro Woche nach. Dabei handelt es sich meist um eine Vollzeiterwerbstätigkeit oder eine Kombination aus Betreuung von Schulkindern mit einer Teilzeittätigkeit. Für sie ist die Arbeitsmarktintegration bereits in dem Umfang erreicht, der angesichts der Umstände möglich ist. Vollzeiterwerbstätige werden in der Handlungspraxis der Träger nur selten zur Suche einer besser bezahlten Erwerbstätigkeit angehalten und werden auch in der Berechnung des Betreuungsschlüssels bei den Grundsicherungsträgern nicht berücksichtigt.
Fehlende Suchaktivitäten bei den verbleibenden 0,81 Mio. Personen, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen, sind möglicherweise nur temporär und können darüber hinaus vielfältige Gründe haben. (…) Nur eine sehr kleine Minderheit nennt Gründe, die als direkte Hinweise auf eine fehlende Arbeitsmotivation gedeutet werden können. (…)
Fazit
Die Analysen belegen insgesamt eine (…) vergleichsweise hohe Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft der ALG-II Leistungsempfänger: Sie weisen der Arbeit einen hohen Stellenwert zu und sind eher als andere Arbeitsuchende bereit, Konzessionen einzugehen, um wieder eine Arbeit zu finden. Zudem ist die Mehrheit der Personen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen, mit regelmäßigen Aufgaben beschäftigt. Dabei weist ein erheblicher Anteil durch Erwerbstätigkeit oder Ausbildung eine große Nähe zum Arbeitsmarkt auf. (…)
Der hohen Arbeitsmotivation und Konzessionsbereitschaft steht allerdings oft keine erfolgreiche Arbeitsuche gegenüber, was in den vorliegenden Daten durch die wenigen Bewerbungsgespräche dokumentiert wird. Darüber hinaus gibt es aber auch eine große Gruppe von Personen – darunter insbesondere Männer –, die in der Befragung keine der oben genannten täglichen Beschäftigungen angegeben haben. Sie sind zum überwiegenden Teil verpflichtet, aktiv nach Arbeit zu suchen und kommen dieser Verpflichtung ihren Angaben zufolge in überwiegender Mehrheit auch nach. Zwar identifizieren die Analysen daneben auch eine Gruppe von etwa einer Million Personen, die zumindest kurzfristig nicht nach Arbeit sucht, obwohl sie rechtlich dazu grundsätzlich verpflichtet ist. Unsere Analysen liefern jedoch Hinweise, dass es sich dabei mehrheitlich um Entmutigte handelt und um Personen, bei denen die Arbeitsfähigkeit hergestellt oder geklärt werden muss.
Für den Integrations- und Vermittlungsprozess ergibt sich eine schwierige Gemengelage. Zwar sind die Befunde zur Motivation der Grundsicherungsempfänger überwiegend positiv, doch ist ein Großteil von ihnen zum Befragungszeitpunkt nicht aktiv auf der Suche nach einer neuen Arbeit, um die Bedürftigkeit zu beenden: Gerade besser Qualifizierte stehen oft gar nicht für die Vermittlung zur Verfügung, da sie z. B. kleine Kinder betreuen oder bereits vollzeiterwerbstätig sind. Daneben ist für eine relativ große Gruppe mit multiplen Vermittlungshemmnissen die Vermittlung in Arbeit allenfalls ein langfristiges Ziel.
Will man das in vielen Fällen hohe Ziel einer Erwerbsintegration (…) nicht aufgeben, legen die Befunde dieses Kurzberichts nahe, dass die Lösung für die ganz überwiegende Zahl der Betroffenen nicht in einer noch „härteren Gangart“ gegenüber den überwiegend motivierten Grundsicherungsempfängern bestehen kann. Vielmehr ist ein noch individuelleres Eingehen auf die Situation der zu vermittelnden Grundsicherungsempfänger gefordert. Dies wird möglicherweise nur mit einem verbesserten Betreuungsschlüssel und mithilfe eines stärkeren Zusammenspiels zwischen Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Familienpolitik möglich sein.“
Quelle: IAB