Laut Bunderegierung führen Sanktionen nicht zum Abrutschen in Armut

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE erkundigte sich in einer Anfrage danach, wieviele Jugendliche infolge von Sanktionen nach § 31 Abs. 5 SGB II in Armut befinden. Laut Bundesregierungt führt die Sanktionierung von Jugendlichen nicht dazu, dass diese in Armut abrutschen. Das Existenzminimum der Betroffenen würde während der Dauer einer Sanktion nach § 31 SGB II über die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen – etwa durch Überweisung der Leistungen für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter oder Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen – hinreichend gesichert.

In ihrer Antwort weist die Regierung darauf hin, dass das Gesetz bei Jugendlichen Möglichkeiten zur Abmilderung einer Sanktion vorsehe. Bei positiven Verhaltensänderungen oder wenn der jugendliche Hilfeempfänger sich nachträglich bereit erklärt seinen Pflichten nach zukommen.

Im Juni 2010 waren 39.142 erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter zwischen 15 bis unter 25 Jahren mit mindestens einer Sanktion belegt; bezogen auf alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in dieser Altersgruppe entspricht das einem Anteil von 4,3 Prozent. Von den sanktionierten Jugendlichen waren rund 20 Prozent von Leistungskürzungen bis auf Null Euro betroffen.“

Quelle: Linksfraktion

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