Die derzeitige Integrationsdebatte rückt ein negatives Bild in den Vordergrund: Menschen mit Migrationshintergrund seien integrationsunwillig. Der Bundesinnenminister führte eine Zahl von 10 bis 15 Prozent der Migranten an, die Integrationsverweigerer seien. Dazu zählt für die Bundesregierung auch die Weigerung einen Sprach-/Integrationskurs zu besuchen. Die Union kündigte an, noch diesen Herbst/Winter im Hinblick auf strengere Strafen (Sanktionen) für ausländische Integrationsverweigerer tätig zu werden.
Anbieter solcher Integrationskurse wehren sich gegen dieses Vorhaben. Auch wenn in diesem Jahr für Integrationskurse 233 Millionen Euro zur Verfügung stehen, reicht das nicht, um den Bedarf zu decken. Laut Bundesregierung kann jeder Person, die zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet ist, zeitnah ein Kursangebot gemacht werden. Die Träger der Kurse weisen darauf hin, dass es so gut wie keine Abbwehr aus mangelndem Integrationsinteresse gibt. Bei Gründen wie Schwangerschaft, Krankheit oder der Aufnahme von Arbeit könnten diese Menschen nicht als Integrationsverweigerer angesehen werden. Anstelle diese Menschen durch Sanktionen zu bestrafen, besteht an anderer Stelle dringender Handlungsbedarf.
Rund 10.000 Menschen, die hoch motiviert an Integrationskursen teilnehmen möchten, stehen seit dem Herbst auf Wartelisten, weil für ihre Kurse nicht genug Geld zur Verfügung steht. Bis Jahresende kann sich diese Zahl sogar noch auf 20.000 verdoppeln. Als Folge kommen schon jetzt Integrationskurse auch für verpflichtete Migranten erst gar nicht mehr zustande, da die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Ganze Regionen sind davon betroffen. In vielen Landkreisen, Gemeinden und auch in so mancher mittelgroßen Stadt werden die Kurse inzwischen gar nicht mehr angeboten. Integration finde dort faktisch nicht mehr statt und das flächendeckende System der Integrationskurse sei gefährdet, betonen die Integrationskursträger. Sie raten der Bundesregierung daher dringend, die restriktiven Sperrfristen für integrationswillige Migrantinnen und Migranten aufzuheben und ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die Debatte bedarf eines Blickwinkels auf die Motivation und bisher erbrachten Integrationsleistungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Deutliche Signale, die das Engagement der Menschen stärken sind notwendiger als Überlegung die Sanktionspraxis zu überprüfen. “
Quelle: Deutscher Volkshochschulverband; Bundestagsfraktion Die Linke; Pressedienst des Deutschen Bundestages