Ab 2011 sollen Projekte, die Gelder aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenzen stärken“ erhalten, ein Bekenntnis zur „freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik“ ablegen. Außerdem müssen ihre Projektpartner im Engagement gegen Rechtsextremismus und für Demokratie auf dieses Bekenntnis hin überprüft werden. Zu diesem Zweck sollen die Projekte Informationen des Verfassungsschutzes nutzen.
Opposition, Projektträger sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche für Demokratie – gegen Rechtsextremismus (BAG KR) fordern Bundesministerin Christina Schröder auf, auf die Extremismuserklärung ersatzlos zu verzichten. Die BAG KR hatte anläßlich eines Eklats in Sachsen eine Stellungnahme herausgegeben. Das Bundesland hatte bei der Verleihung seines Demokratiepreises ebenfalls die Anti-Extremismus-Erklärung eingefordert. Laut BAG KR stellt das Abverlangen dieser Erklärung Projektträger und Initiativen unter Generalverdacht. Zudem orientiere sich die Erklärung nicht an den allgemeinen Menschenrechten, sondern an einem staatsfokussierten Demokratieverständnis.
Ministerin Schröder hingegen weist die Kritik zurück: „Wer damit schon ein Problem hat, der demaskiert sich selbst.“
Projektträger überprüfen derzeit, ob man gegen die Anti-Extremismus-Erklärung juristisch vorgehen kann.“
Quelle: KNA; SPD; Kulturbüro Sachsen; BMFSFJ; taz