Weisung der BA zu operativen Mindeststandards

E-MAIL-INFO SGB II Die E-Mail_Info der BA vom 7. August 2008 konkretisiert das Verfahren zur Nachhaltung der operativen Mindeststandards: “ * Erstberatung mit Profiling Kunden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres sind im Regelfall innerhalb einer Woche nach Antragstellung auf Leistungen nach dem SGB II zu beraten. Der Mindeststandard gilt als erfüllt, wenn die Fachkräfte der ARGE mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen U 25 vor oder innerhalb von einer Woche (= 5 Arbeitstage) nach Antragstellung eine Erstberatung mit Profiling und Feststellung der Betreuungsstufe durchführen. Aufgrund negativer Einflüsse (z. B. Krankheit des Kunden, Nichterscheinen zum Termin) ist eine 100%-Quote nicht erreichbar. Daher gilt der operative Mindeststandard „Erstberatung mit Profiling U25“ als erfüllt, wenn mindestens 90% der „Erstberatungen mit Profiling U25“ innerhalb der Frist liegen. … * Eingliederungsvereinbarung Die Eingliederungsvereinbarung ist mit Kunden U25 im Regelfall innerhalb von drei Wochen ab Antragstellung abzuschließen. Der Mindeststandard gilt als erfüllt, wenn die ARGE mit 90% der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, bei denen kein atypischer Sachverhalt (Erfüllung eines Tatbestandes i. S. v. § 10 SGB II) vorliegt, vor oder innerhalb von drei Wochen ab Antragstellung eine Eingliederungsvereinbarung abschließt. Ein Zustandekommen der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ist dem gleichgestellt. … Nach § 15 Abs. 1 SGB II soll die Eingliederungsvereinbarung mit allen eHb für 6 Monate abgeschlossen werden. Dementsprechend gibt das SGB II einen weiteren Standard vor, der nicht Gegenstand der in der Rahmenvereinbarung definierten Mindeststandards ist: Erwerbsfähige Hilfebedürftige haben eine gültige Eingliederungsvereinbarung. Für das Jahr 2008 gilt dieser Standard als erfüllt, wenn mit mindestens 80% der arbeitslos und arbeitsuchend gemeldeten erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine gültige und qualitativ einwandfreie individuelle Eingliederungsvereinbarung geschlossen ist. Die entsprechenden Werte sind der Statistik unter Eingliederungsvereinbarungen SGB II zu entnehmen. Darüber hinaus können in VerBIS Suchläufe nach Kunden ohne Eingliederungsvereinbarung durchgeführt werden. Das Verfahren DORA erlaubt zusätzlich Abfragen auf Team-Ebene nach zeitlich gestaffelter Aktualität von bestehenden Eingliederungsvereinbarungen. * Erstangebot Der Mindeststandard gilt als erfüllt, wenn dem eHb unter 25 Jahren im Regelfall innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Eingliederungsvereinbarung eine Arbeit, Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, Weiterbildung oder Arbeitsgelegenheit angeboten wird. Für die Abbildung des Mindeststandards wurde diese Definition aus fachlichen Gesichtspunkten wie folgt erweitert: Der Mindeststandard gilt als erfüllt, wenn 90% der eHb unter 25 Jahren innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Tag der Antragstellung ein Angebot einer Arbeit, Ausbildung, Ausbildungsvorbereitung, Weiterbildung oder Arbeitsgelegenheit unterbreitet wird. Wenn innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen wird, verlängert sich die Frist um die Dauer des Zeitraums zwischen dem Tag der Antragstellung bis zum Abschluss der Eingliederungsvereinbarung – maximal jedoch um drei Wochen. Wenn die Eingliederungsvereinbarung nicht innerhalb von drei Wochen nach Antragstellung abgeschlossen wurde, gilt die erstgenannte Frist von vier Wochen nach Antragstellung. Tritt der Kunde eine im Rahmen eines „Angebotes U25“ angebotene Maßnahme nicht an, ist sichergestellt, dass dieses Angebot dennoch zur Erfüllung des Mindeststandards herangezogen wird. … * Bearbeitungsdauer Bei Erstanträgen darf der Zeitraum vom Tag der vollständigen Antragsabgabe bis zur Entscheidung über den Antrag 14 Arbeitstage nicht überschreiten. Der Mindeststandard gilt als erreicht, wenn die Vorgabe um nicht mehr als 10% überschritten wird. … “ Die Weisung in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Dokumente: 080807E_Mail_Info_Profiling_Erstberatung_EingliederungsV.pdf

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