Ansicht des BMAS zur KoFi der Kompetenzagenturen soll in Förderrichtlinien eingehen

MODELLPROGRAMM KOMPETENZAGENTUREN Das BMAS hat am 10. September auf ein Schreiben des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit geantwortet. Der Kooperationsverbund hatte im August auf die erheblichen Probleme von über 30 Kompetenzagenturen hingewiesen, ihre Kofinanzierung BMAS-konform sicher stellen zu können. In Mitten des Verhandlungszeitraums über die Kofinanzierung hatte das BMAS eine neue Regelung heraus gegeben. Dem BMAS zur Folge dürfen SGB II-Träger nur max. 20% der Kofinanzierung einer Kompetenzagentur erbringen. Der Kooperationsverbund hatte diese Regelung und vor allem dem Zeitpunkt der Bekanntgabe scharf kritisiert. Auszüge aus der Antwort des BMAS darauf: “ … Es liegt auch in meinem Interesse, dass erfolgreiche Kompetenzagenturen im Sinne der Jugendlichen ihre Arbeit fortsetzen können. Die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Träger für eine erfolgreiche Unterstützung und Eingliederung jugendlicher Hilfebedürftiger in Arbeit oder Ausbildung ist von entscheidender Bedeutung. Mit der Förderung der Komeptenzagenturen trägt der Bund bereits erheblich zur Erleicherung eines aufeinander abgestimmten Vorgehens bei. Ich möchte jedoch nochmals hervor heben, dass die Richtlinie des BMFSFJ für die Kompetenzagenturen unmissverständlich die vorrangige Kofinanzierung aus kommunalen Mitteln verlangt. Nicht die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind in der Pflicht, die verbleidenden Mittel zur Kofinanzierung aufzubringen, sondern die Kommunen. Der Bund fördert die Arbeit von Kompetenzagenturen bereits mit bis zu 65% der Gesamtausgaben aus Mitteln des ESF. Es war daher für alle Beteiligten klar, dass eine überwiegende oder gar vollständige Kofinanzierung aus Bundesmitteln – zusätzlich zur Förderung des Bundes aus dem ESF – weder der Intention noch den Inhalten der Förderrichtline entspricht. Wenn das BMAS dies in Abstimmung mit dem BMFSFJ klar stell, kann deshalb keine Rede davon sein, dass die Förderbedingungen überraschend zum Nachteil der Kompetenzagenturen geändert würden. Das …BMAS … billigt eine Beteiligung aus Bundesmitteln des SGB II nicht, wenn Kompetenzagenturen bislang keine Schwierigkeiten mit einer richtlinienkonformen Kofinanzierung hatten und haben. … Die Kofinanzierung aus Bundesmitteln des SGB II wird erst durch die bereits angekündigte Änderung der Förderrichtlinie legitimiert. In dieser werden in Kürze die zulässigen Kofinanzierungsanteile, die dann selbstverständlich für alle Kompetenzagenturen gelten, konkretisiert werden. Um der Intention der Förderrichtlinie gerecht zu werden, ist die Festlegung eines begrenzten Anteils für eine Kofinanzierung aus Bundesmittel des SGB II unrerlässlich. Ich bin mir allerdings bewusst, dass in Einzelfällen aufgrund des engen Zeitfensters Schwierigkeiten hinsichtlich der Beibringung der Kofinanzierungszusagen, die den notwendigen kommunalen Anteil belegen, entstehen können. Um die Arbeit erfolgreicher Kompetenzagenturen nicht zu gefährden, habe ich mich daher mit dem BMFSFJ darauf verständigt, dass die Kofinanzierungszusagen für die neue Förderperiode im Hinblick auf den Anteil der SGB II-Träger im Einzelfall mit Augenmaß geprüft werden, um Härten … zu vermeiden. … “ Das Schreiben wurde unterzeichnet von Christiane Polduwe (Referatsleiterin). Den Brief des Kooperationsverbundes entnehmen Sie bitte dem Archiv der Jugendsozialarbeit News vom 25.08.08.

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