Änderung der Förderrichtlinien zur Förderung der Initiative „Jugend und Chancen – Integration fördern“

MEHR KOMMUNALE KOFINANZIERUNG BEI DEN KOMPETENZAGENTUREN Die Förderrichtlinie für die beiden ESF-Programm des BMFSFJ wurde um einen Satz ergänzt. In den vergangenen Wochen rangen BMFSFJ und BMAS um die Gestaltung der nationalen Kofinanzierung aus Bundesmitteln des SGB II. Beide Ministerien haben sich nun im Sinne der angestrebten Nachhaltigkeit auf eine Kofinanzierung in erster Linie aus kommunalen Mitteln verständigt. Um das sicher zu stellen, wird die Kofinanzierung aus Bundesmitteln des SGB II auf 20 Prozent der Gesamtausgaben begrenzt. Der geänderte Absatz der Förderrichtlinie wird voraussichtlich noch diesem Monat im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der geänderte text im Wortlaut: “ Die Förderrichtlinien vom 14. Mai 2008 (Banz. S. 1861) werden geändert: Nummer 5 Abs. 4 wird wie folgt ersetzt: Als nationale Kofinanzierung zur ESF-Förderung durch den Bund sind im Zielgebiet „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ 55 Prozent der Gesamtausgaben und im Zielgebiet „Konvergenz“ 25 Prozent der Gesamtausgaben beizusteuern. Im Sinne der angestrebten Nachhaltigkeit soll die Kofinanzierung in erster Linie aus kommunalen Mitteln (insbesondere aus Mitteln des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, ggf. einer damit verbundenen Landesfinanzierung) erfolgen. Darüber hinaus können andere kommunal und regional agierende Institutionen Anteile der Kofinanzierung sicherstellen. Beteiligen sich Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit Bundesmitteln des SGB II an der nationalen Kofinanzierung, darf ihr Anteil 20 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen. Eine Kofinanzierung aus EU-Mitteln ist nicht möglich. “ Diese Änderung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Quelle: BMFSFJ

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