Lohnuntergrenzen künftig für fast drei Millionen Beschäftigte

AUS- UND WEITERBILDUNGSBRANCHE NUN MIT MINDESTLOHN “ Der Bundestag hat die Neufassung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungengesetzes verabschiedet. Zugleich werden Mindestlöhne in sechs weiteren Branchen eingeführt: Altenpflege, Abfallwirtschaft, Wach- und Sicherheitsgewerbe, Großwäschereien, Weiterbildung und Bergbau-Spezialarbeiten. Nachdem am Mittwoch (21.01.09) die Koalitionsfraktionen im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit ihrer Stimmenmehrheit den Weg für die beiden Gesetzesänderungen geebnet hatten, verabschiedete am Donnerstag (22.01.09) der Bundestag die Änderungen. Beschlossen wurden Neufassungen des Mindestarbeitsbedingungengesetzes und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AentG. Beide Gesetze seien ein geeignetes Mittel, um Dumpinglöhnen entgegen treten zu können, betonte die CDU/CSU. Ihr Koalitionspartner, die SPD, hob hervor: ‚Wir sind den Weg der branchenspezifischen Mindestlöhne konsequent gegangen und zeigen damit, dass es einen spezifisch deutschen Weg zu Mindestlöhnen gibt.‘ Das Gesamtpaket der Regierung sei nicht einfach eine Kopie der Modelle anderer europäischer Länder. Dennoch könne man einen flächendeckenden Mindestlohn auf diesem Wege erreichen, betonten die Sozialdemokraten. Vor allem die Aufnahme der Pflegebranche beende eine teilweise ‚unzumutbare‘ Situation und sichere die Qualität der Pflege, so die SPD. Obwohl sich die Linksfraktion der Stimme enthielt und nicht gegen die Gesetze stimmte, kritisierte sie das Paket der Regierung: ‚Beide Gesetze legen keine existenzsichernden Löhne fest und werden dazu führen, dass ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen entsteht.‘ Um dies zu verhindern habe die Linksfraktion einen eigenen Antrag formuliert, in dem ein sozial gerechter Mindestlohn für ganz Deutschland gefordert wird. Er fand jedoch keine Mehrheit im Ausschuss. Da aber ein Flickenteppich besser sei als gar keiner, so die Linke, enthalte sie sich der Stimme. Für die FDP stand fest, dass die Koalition nicht gemerkt habe, dass sich die Zeiten geändert hätten und das Thema Mindestlöhne die Menschen derzeit nicht mehr so bewege. Den Gesetzentwürfen fehle die ordnungspolitische Konzeption. Darüber hinaus gehöre zur Tarifautonomie auch die negative Tarifautonomie, so die Liberalen, die beide Entwürfe ablehnte. Die Grünen, die ebenfalls gegen die Gesetzentwürfe stimmten, fragten, warum nur ‚diese geringe Zahl an Branchen‘ in das AEntG aufgenommen worden sind und verwiesen auf die hohe Zahl von Menschen, die in schwierigen Arbeitssituationen lebten. Branchenspezifische Mindestlöhne seien grundsätzlich nicht falsch. Das Ziel, Dumpinglöhne zu verhindern, werde das Paket der Regierung aber nicht erreichen, so die Grünen. “ Die beiden beschlossenen Gesetzentwürfe entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1610485_Gesetzentwurf_Mindestarbeitsbedingungen.pdf

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