In den letzten Jahren ist eine große Zahl unbegleiteter (minderjähriger) Flüchtlinge in Bayern untergebracht, versorgt und betreut worden. Der Landesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (LVkE) sowie die Katholische Jugendsozialarbeit (KJS) Bayern sehen die Notwendigkeit, die geschaffene Infrastruktur auf der Basis von Praxiserfahrungen und unter Berücksichtigung politischer Debatten weiterzuentwickeln. Ein qualifiziertes Verfahren für das Clearing der jungen Menschen und die bedarfsgerechte Nutzung der Möglichkeiten der Folgeunterbringungsehen die beiden Verbände dabei als elementare Bestandteile.
In einem gemeinsamen Papier machen sie Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Infrastruktur. Sie stellen klar, das die Systematik des Kinder- und Jugendhilferechts die geeignete rechtliche Grundlage für das Clearing und die weitere Unterbringung und Betreuung der jungen Flüchtlinge bildet. Das SGB VIII biete ausreichend differenzierte Möglichkeiten, um in den Kommunen individuelle Ressourcen, Risiken und Bedarfe – festzustellen und davon ausgehend bedarfsgerechte nachfolgende Angebote bzw. Maßnahmen zu vereinbaren.“
Die Vorschläge des LVkE und der KJS Bayern stehen im Anhang zum Download zur Verfügung.
Quelle: Katholische Jugendsozialarbeit Bayern
Dokumente: umF_Clearing_Folgeunterbringung_2017_ff__2017-03-24.pdf