Positive Asylentscheidungen – sind sie nicht der Rede wert?

Im vierten Quartal 2015 wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Berechnungen des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) 240,6 Prozent (51.294) mehr positive Entscheidungen über Asylanträge getroffen als im ersten Quartal 2015. Die Zahl der negativen Entscheidungen sank dagegen im Vergleich des ersten und vierten Quartals 2015 um 3,2 Prozent (1.159). Auf der BAMF-Pressekonferenz Anfang Februar wurde die Veränderung der Zahl der Entscheidungen genannt, nicht jedoch differenziert nach positiven und negativen Entscheidungen.

Über die Zahl der positiven Entscheidungen des BAMF wird nur selten berichtet. Insofern verwundert es nicht, dass die Zahl der positiven Entscheidungen, das „amtliche Willkommen“, auch auf der BAMF-Pressekonferenz offenbar keine Rolle spielte.

Der Anstieg der Entscheidungen ist Thema der öffentlichen Berichterstattung. Aber warum wird über die Art der Entscheidungen und das „amtliche Willkommen“ nicht berichtet?
Eine positive Information und Meldung könnte z.B. lauten: Im ersten Halbjahr 2015 wurden vom BAMF insgesamt 41.166 positive Entscheidungen über Asylanträge getroffen, im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 99.749. Das heißt, im zweiten Halbjahr 2015 wurden 58.583 (142,3 Prozent) mehr positive Entscheidungen über Asylanträge getroffen als im ersten Halbjahr 2015. Zugleich sank die Zahl der negativen Entscheidungen über Asylanträge im zweiten Halbjahr 2015 im Vergleich zum ersten Halbjahr 2015 um 3.977 (5,5 Prozent). Die sogenannte Gesamtschutzquote stieg von 36,1 Prozent im ersten Halbjahr 2015 auf 59,1 Prozent im zweiten Halbjahr 2015.

Eine positive BAMF-Information, der Anstieg der Zahl der Entscheidungen des BAMF über Asylanträge resultiere allein aus dem Anstieg der positiven Entscheidungen, könnte gegenwärtig politisch nicht willkommen sein – auch wenn die Zahl der positiven Entscheidungen, gemessen an der Zahl der Asylsuchenden insgesamt, immer noch sehr gering ist.
Nicht nur der für das BAMF zuständige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und der in der Asylpolitik der Bundesregierung tonangebende bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) dürften vom BAMF einen schnellen Anstieg der negativen Entscheidungen über Asylanträge erwarten. Denn erst nach rechtskräftigen Entscheidungen des BAMF kann die „Rückführung“ Asylsuchender in „sichere Herkunftsstaaten“, „sichere Drittstaaten“ oder in die von de Maizière entdeckten „sichere Gebiete“ stattfinden.“

Link: www.biaj.de

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

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