Bundestag berät über SGB III-Modernisierungsgesetz

Das Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB III – Modernisierungsgesetz) ist in der parlamentarischen Beratung. Anfang November 2024 plant der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung. Aus Sicht der Jugendsozialarbeit sind Änderungen am Gesetz notwendig, um die Stellung der Jugendhilfe in der rechtskreisübergreifenden Arbeit zu stärken und die Arbeitsagenturen nicht zu überfordern. Der Bundesrat unterstützt mit seiner Stellungnahme die Haltung der Jugendsozialarbeit, die Bundesregierung lehnt die entsprechenden Vorschläge der Länder jedoch ab.

Stellungnahme der Jugendsozialarbeit

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Juli 2024 den Entwurf in die Verbändeanhörung gegeben hatte, nahm der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Stellung. Wichtig war den Verbänden im Verbund mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V., dass die Jugendhilfe (SGB VIII) in der Zusammenarbeit der Rechtskreise mit den Jobcentern (SGB II) und den Agenturen für Arbeit (SGB III) eine zentrale Rolle behält. Das Modernisierungsgesetz will vor allem die Verantwortung der Arbeitsagenturen stärken. Wichtig für die Träger der Jugendsozialarbeit ist auch, dass die Arbeitsagenturen künftig junge Menschen nicht „umfassend beraten“ und ihre Kompetenzen überschreiten soll. Im Gesetz ist eine starke Rolle der Agenturen in der Beratung junger Menschen vorgesehen.

Unterstützung des Bundesrates

Diese starke Rolle der Arbeitsagenturen wollen die Bundesländer nicht. Sie sehen die Beratungsleistung der Agenturen nicht als Priorität und schlagen vor: Bei jungen Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf solle die Agentur für Arbeit in Abstimmung mit anderen Rechtskreise eine ganzheitliche Beratung und Betreuung nur übernehmen, wenn die Unterstützung nicht durch andere Träger, insbesondere Träger der Jugendhilfe, gewährleistet werde. Die Bundesregierung wiederum lehnt in ihrer Gegenstellungnahme die Änderung ab und verweist darauf, dass ein Vorrang des SGB VIII bereits im Gesetzentwurf formuliert sei.

Zweifel der Agentur-Vorsitzenden

Die Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, hatte sich in den vergangenen Wochen gegenüber Medien ebenfalls skeptisch geäußert, dass ihre Behörde die neuen Aufgaben im geplanten Umfang übernehmen können. Es fehlten Personal und Expertise, hatte Nahles in einem Interview geäußert. Der Gesetzgebungsprozess mit allen zugehörigen Dokumenten ist auf der Seite des BMAS dokumentiert.

Quellen: KV JSA, Bundestag

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