Katholische Jugendsozialarbeit inklusiv ausrichten.

Die Mitglieder der BAG KJS haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Inklusion verständigt. Die Eckpunkte drücken die grundlegende Haltung der BAG KJS zur Inklusion aus und sollen Konsequenzen für die weitere Ausrichtung der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft ermöglichen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. dokumentiert mit dem Eckpunktepapier ihr Verständnis und die Anforderungen einer inklusiven Jugendsozialarbeit in ihren fachlichen und politischen Zusammenhängen und tritt für gesellschaftliche Prozesse und veränderte Rahmenbedingungen ein, die ein inklusives Zusammenleben ermöglichen.

Inklusion der Jugendsozialarbeit in katholischer Trägerschaft benötigt Rahmenbedingungen die an die Bedürfnisse der jungen Menschen angepasst werden müssen. Folgende Forderungen sind damit verbunden:

## In einer ganzheitlichen und inklusiven Jugendsozialarbeit sind junge Menschen Ausgangspunkt und Ziel der Förderung. Eine Kontinuität können nur mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung realisiert werden. Weder kurzzeitige Projekte noch unterfinanzierten Maßnahmen können Sicherheit und wertschätzende Arbeit mit und für junge Menschen durch qualifiziertes Fachpersonal der Jugendsozialarbeit ausreichend gewährleisten.
## Nicht die jungen Menschen müssen zu den Angeboten passen, sondern die Angebote müssen den Bedarfen und Kompetenzen der Jugendlichen folgen. Die Jobcenter/Optionskommunen, die Arbeitsagenturen, die Jugendhilfe und die Jugendsozialarbeit müssen bedarfsgerechte, ausreichende Förderangebote mit sozialpädagogischer Ausstattung zur Verfügung stellen. Die Angebote sind gemeinsam geplant und abgestimmt und richten sich nach dem Bedarf regionaler Gegebenheiten aus. Damit die Dienste der Jugendsozialarbeit langfristig wirken und sich etablieren können, braucht es mindestens eine zumindest mittelfristige Finanzierungssicherheit.
##Ziel dieser Förderung muss sein, dass vor allem diejenigen, die von bestehenden Angeboten bisher nicht erreicht wurden, ein passendes Beratungs- oder Förderangebot bekommen. Für die jungen Menschen müssen der Sinn der Maßnahmen sowie Anschlussperspektiven nach deren Ende jederzeit nachvollziehbar sein. Ergänzend fehlen der Jugendsozialarbeit niedrigschwellige Angebote, die nicht vorrangig und ausschließlich die unmittelbare berufliche Integration als Förderziel haben.
##Um inklusive Förderung erfolgreich umsetzen zu können, benötigen junge Menschen im Übergangs- bzw. Ausbildungssystem kontinuierliche Ansprechpartner/-innen an ihrer Seite. Eine solche vertrauensvolle, am jungen Menschen ausgerichtete Begleitung unterstützt sie in Krisenzeiten und tritt anwaltschaftlich für sie ein.

Quelle: BAG KJS

Dokumente: 2015-12-03_EP_Katholische_Jugendsozialarbeit_inklusive_ausrichten.pdf

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