Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit bringen

Herausforderungen und Handlungsempfehlungen: Humanitäre Zuwanderer in Ausbildung und Arbeit bringen
Auszüge aus den Vorschlägen des BA-Verwaltungsrates:
„(…) ## Akuter Handlungsbedarf von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Geduldeten liegt vor allem im Bereich „Deutschförderung“. Dies erfordert zusätzliche Steuermittel.
## Es gilt, neben den Flüchtlingen mit Bleiberechtsstatus, auch Personen, die absehbar auf längere Zeit in Deutschland bleiben, v. a. Asylbewerbern und Geduldete ohne Arbeitsverbot, ebenfalls ein Grundangebot der Deutschförderung (Integrationskurs und darauf aufbauend ESF-BAMF Programm, oder Länderangebote) zu unterbreiten. Die Eintrittsmöglichkeiten in das ESF-BAMF-Programm müssen in den Jahren 2015 bis 2017 den zu erwartenden steigenden Teilnehmerbedarfen angepasst werden. Ab 2018 muss sichergestellt werden, dass die berufsbezogene Deutschförderung des ESF-BAMF-Programms bedarfsgerecht fortgesetzt werden kann. Darüber hinaus sollten auch die Deutschförderangebote der Länder genutzt werden. Insbesondere auch deshalb, da weitere, qualifikatorische Förderung (nach dem SGB III) nur möglich ist, wenn diese erfolgreich durchlaufen werden kann, d. h. auch die notwendigen Deutschkenntnisse dafür vorliegen. Werden diese sinnvollen und notwendigen Grundinvestitionen nicht getätigt, sind weitere Instrumente wie Förderung der beruflichen Weiterbildung zwecklos und es droht ein Vielfaches an Folgekosten, wenn die Integration in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft nicht gelingt. (…)
## Es gilt, neben den Flüchtlingen mit Bleiberechtsstatus, für Personen in einem laufenden Verfahren und mit einer hohen Bleibeperspektive ebenfalls ein Grundangebot der Deutschförderung zu unterbreiten.
## Bei einer steigenden Zahl von Flüchtlingen im Rahmen humanitärer Zuwanderung muss eine adäquate finanzielle Ausstattung in beiden Rechtskreisen sichergestellt werden. Dadurch wird erreicht, dass die BA ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend alle Kundengruppen gleichermaßen ihren Bedarfen nach adäquat unterstützen kann.
## Um mit allen ratsuchenden Asylsuchenden im erwerbsfähigen Alter in den Arbeitsagenturen ein ausführliches Erstgespräch führen zu können, besteht ein rechnerischer Bruttobedarf von 111 Jahreskräften. Die Möglichkeiten einer Deckung des konkreten regionalen Bedarfs müssen zunächst in dezentraler Verantwortung geprüft werden. (…)
## Ziel ist es, dass die Arbeitsagenturen und Jobcenter – vor allem in Regionen, die viele Flüchtlinge aufnehmen – eine hohe Fachlichkeit und Routine in der Thematik, kombiniert mit interkulturellem Umgang und nach Möglichkeit Fremdsprachenkenntnissen sicherstellen.
## Damit Rechtskreiswechsel nicht zu einer Unterbrechung der Integrationsbemühungen führen, verständigen sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Rahmen des Übergabemanagements über konkrete Übergabeformate vor Ort. Dies muss auch die Übermittlung bereits erhobener Daten umfassen.
## Instrumente zur frühzeitigen Kompetenzfeststellung werden weiterentwickelt und für den Regelbetrieb nutzbar gemacht.
## Netzwerkarbeit mit Programmen und Partnern im Migrationsbereich sollten erheblich ausgebaut werden, um einen Nutzen über Kooperationen zu generieren. Für Netzwerkarbeit und Kooperationen sind die Ausrichtung von Gesprächen, Netzwerktreffen und Veranstaltungen durch Agenturen und Jobcentern erforderlich. Die finanziellen Voraussetzungen für Dienststellen der BA sollen vor Ort verbessert werden, damit mehr Netzwerkarbeit betrieben werden kann. (…)
## Ein gesicherter Aufenthalt sollte bundesweit während der gesamten Ausbildung und, nach erfolgreichem Abschluss, auch unmittelbar nach dem Abschluss über die Ausbildung hinaus rechtssicher, transparent und einheitlich garantiert werden. (…)
## Die Ausländerbehörden sind bei der Integration junger Flüchtlinge in Ausbildung wichtige Kooperationspartner für die BA. Gemeinsam sollte dazu beigetragen werden, mehr Ausbildung für die Zielgruppe zu ermöglichen. (…)
## Asylbewerbern mit hoher Bleibeperspektive und Geduldeten ohne Arbeitsverbot sollte auch die Teilnahme an ausbildungsbegleitenden Hilfen ermöglicht werden. Für junge Asylsuchende, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, kann grundsätzlich von einer hohen Bleiberechtsperspektive – zumindest für die Dauer der Ausbildung – ausgegangen werden. Sie sind entsprechend förderfähig. Es sollten Möglichkeiten geprüft werden, die erst für 2016 vorgesehenen, bereits beschlossenen Erleichterungen bei der Ausbildungsförderung vorzuziehen. (…)“

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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