In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde die Ausgestaltung der „Assistierten Ausbildung“ diskutiert. Die Mehrheit der Sachverständigen plädierte für eine Öffnung der Zielgruppe. Elise Bohlen, eingeladen für den Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, bezeichnete die Beschränkung auf lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen als nicht sinnvoll. Denn dadurch könnten unter Umständen junge Mütter oder auch „Jugendliche in temporären Krisen“ von den Hilfen ausgeschlossen werden. Die „Assistierte Ausbildung“ solle sich stattdessen an alle Jugendlichen richten, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, schlug Bohlen vor. Birgit Beierling, Referentin für Jugendsozialarbeit beim Paritätischen Gesamtverband, plädierte ebenfalls dafür, Menschen in besonderen Lebenslagen mit zu berücksichtigen.
Soziale Benachteiligung? Fehlender Schulabschluss? Lernbeeinträchtigung?
Der DGB nannte die „Assistierte Ausbildung“ ein zentrales Element der Allianz für Aus- und Weiterbildung, die Bund, Länder, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände Ende 2014 geschlossen haben. DGB-Vertreter Lambertin appellierte an die Abgeordneten, die Definition der Zielgruppe noch einmal zu überarbeiten. Diese konzentriere sich bisher auf Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, was aber „zu eng gefasst“ sei. Es gebe genügend Jugendliche, die trotz Hauptschulabschluss benachteiligt seien und für die eine Begleitung während der Ausbildung wichtig sei, betonte Lambertin. Für die BDA bezeichnete es Christina Ramb dagegen als richtig, ausschließlich lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche zu fördern, „da die intensive Unterstützung auch der Betriebe aus Beitragsmitteln nur bei diesem eng gefassten Personenkreis zu rechtfertigen“ sei.“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages