Trotz tendenzieller Verbesserung der Situation am Ausbildungsmarkt aus Bewerbersicht sind die Zahl der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber sowie die Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen in den letzten zwei Jahren gestiegen. Ziel ist, möglichst allen Jugendlichen die Chance auf eine betriebliche oder betriebsnahe Ausbildung zu eröffnen und so einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Der Fokus liegt dabei auf den benachteiligten Jugendlichen. Dies schließt behinderte junge Menschen mit ein. Es sollen die berufsfachlichen, qualifikatorischen und regionalen Disparitäten am Ausbildungsmarkt möglichst ausgeglichen werden. Deshalb hat der Verwaltungsrat der BA die Initiative „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ ins Leben gerufen. Es sollen mehr Ausbildungsplätze auch für benachteiligte Jugendliche erschlossen werden. 160 zusätzliche Ausbildungsakquisiteure, eine mediale Begleitung der Kampagne, das neue rechtskreisübergreifend einsetzbare Produkt „Assistierte Ausbildung“ sowie die Stärkung der kooperativen Variante der BaE unterstützen dieses Ziel.
Damit das Ziel erreicht wird,
## bittet der Verwaltungsrat den Gesetzgeber, durch eine präventive Ausweitung der Regelungen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen allen Jugendlichen den Zugang zu dieser Förderung zu ermöglichen, die diese Hilfe benötigen.
## appelliert der Verwaltungsrat an die Länder, auf die Erhebung von Schulgeld bei der Ausbildung von Altenpfleger/innen und Erzieher/innen zu verzichten.
## bittet der Verwaltungsrat die Verwaltung, kurzfristig ein Produkt zur Umsetzung der assistierten Ausbildung unter Anwendung der Regelinstrumente zu erstellen. Er appelliert an den Gesetzgeber, die assistierte Ausbildung als Regelinstrument einzuführen.
Der Verwaltungsrat unterstützt die weitere Stärkung der kooperativen Form der außerbetrieblichen Ausbildung gegenüber der integrativen Form.
## empfiehlt der Verwaltungsrat ein Bund-Länder-Programm zur Schaffung von zusätzlichen kooperativen außerbetrieblichen Ausbildungsplätzen für marktbenachteiligte Jugendliche in ausgewählten Regionen. Für den Fall, dass dies nicht zustande kommt, appelliert der Verwaltungsrat an den Gesetzgeber, für einen befristeten Zeitraum eine gesetzliche Lösung zu schaffen, die eine Kofinanzierung Dritter in Höhe von mindestens 50 Prozent vorsieht.
Das Instrument der AsA erscheint mit einer intensiven und umfassenden Betreuung der/des Jugendlichen und einer Unterstützung des Betriebes als ein geeignetes Instrument zur betrieblichen Eingliederung benachteiligter Bewerber und Bewerberinnen beider Rechtskreise. Um dieses Instrument bereits vor einer gesetzlichen Änderung und der Einführung als Regelinstrument im SGB III nutzen zu können, wird derzeit auf Basis bestehender Rechtsgrundlagen ein entsprechendes Produkt entwickelt. Die Frage der Förderung mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtskreisen zugehörigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen wird zur Zeit noch abschließend geklärt. Voraussetzung für die Förderung ist in jedem Fall – vor allem mit Blick auf die Unterstützungsleistungen an die Betriebe – eine mindestens 50-prozentige Kofinanzierung der Maßnahme durch Dritte, insbesondere durch die Länder, aber auch andere wie Kammern, Verbände etc. “
Quelle: Bundesagentur für Arbeit