Zwischen Anspruch und Wirklichkeit – Möglichkeiten der Partizipation von Kindern und Jugendlichen

STELLUNGNAHME DES BUNDESJUGENDKURATORIUMS Das Thema Partizipation von Kindern und Jugendlichen hat in den letzten zwei Jahrzehnten enorm an Bedeutung gewonnen. Insbesondere auf kommunaler Ebene wurden unterschiedliche Formen und Ansätze einer Beteiligung und Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen – entwickelt. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, dass Deutschland sich im Hinblick auf die Partizipation von Kindern und Jugendlichen auf einem guten Weg befindet. Dagegen spricht allerdings, dass nach wie vor eine enorme Kluft zwischen Anspruch und politischen Absichtserklärungen einerseits und der Partizipationswirklichkeit andererseits besteht. Diese Diskrepanz zwischen fachpolitischen Zielen und Absichterklärungen einerseits und Partizipationswirklichkeit andererseits wurde bereits in der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums (BJK) von 2001 zur „direkten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“ festgestellt. Insbesondere wurde eine Verstetigung von oft nur zeitlich befristeten Beteiligungsprojekten angemahnt. Die Tatsache, dass sich an dieser Sachlage bis heute kaum etwas verändert hat, hat das Bundesjugendkuratorium veranlasst, sich erneut zu Wort zu melden. Das BJK nimmt diese Kluft zum Anlass, die Bedeutung von Kinder- und Jugendpartizipation für die Kinder- und Jugendpolitik darzulegen und Empfehlungen für die weitere Entwicklung zu formulieren. Auszüge aus den Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung und Stärkung von Partizipation von Kindern und Jugendlichen: “ WORUM ES BEI EINER POLITIK ZUR ERWEITERUNG DER PARTIZIPATIONSCHANCEN VON KINDERN UND JUGENDLICHEN GEHT Angesichts der skizzierten Diskrepanz zwischen den Interessen von Kindern und Jugendlichen, sich an den sie betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen einerseits und den unzureichenden Beteiligungschancen andererseits, angesichts der hohen Bedeutung von Partizipation für die Integration von Kindern und Jugendlichen in die demokratische Gesellschaft und der positiven Effekte, die echte Beteiligungschancen für die Herausbildung von demokratischen Handlungskompetenzen aufweisen, schlägt das BJK grundsätzlich vor, sich bei der Weiterentwicklung von Partizipationschancen für Kinder und Jugendliche an folgenden übergreifenden Hauptzielen zu orientieren: – Ziel aller Anstrengungen und Maßnahmen zur Erweiterung der Partizipationschancen von Kindern und Jugendlichen muss es sein, Kinder- und Jugendbeteiligung von Anfang an in allen Lebensbereichen und Handlungsfeldern als strukturellen Bestandteil der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu etablieren. Partizipation ist kein beliebiges Element in der Politik für Kinder und Jugendliche neben vielen anderen, sondern ein konstitutiver Bestandteil der demokratischen Kultur der Bundesrepublik Deutschland. – Vor dem Hintergrund der Vielzahl von Modellprojekten und Good-Practice-Beispielen sieht das BJK die entscheidende Herausforderung für die Zukunft vor allem darin, das übergreifende Ziel der Verankerung von Partizipation in den Strukturen für Kinder und Jugendliche über modellhafte Erprobungen hinaus in der Fläche zu realisieren. Hierzu bedarf es einer abgestimmten Gesamtstrategie zwischen Einrichtungen und Diensten, Kommunen, Ländern, Bund und EU. Das BJK fordert daher die genannten Akteure dazu auf, gemeinsam eine übergreifende Partizipationsstrategie zu vereinbaren und einen Zeitplan für die Umsetzung von Teilzielen festzulegen. Ohne ein solches abgestimmtes, strategisches Verfahren wird es keinen nachhaltigen und flächendeckenden Fortschritt im Hinblick auf die Partizipationsinfrastruktur für Kinder und Jugendliche geben. – Ein zentrales Kriterium für die Qualität von Partizipation besteht darin, benachteiligte Kinder und Jugendliche in Beteiligungsprozesse einzubeziehen und ihnen die Chance zur tatsächlichen Partizipation zu eröffnen. Denn für diese Kinder und Jugendlichen ist die Erfahrung der Selbstwirksamkeit besonders wichtig und ihre Identifikation mit einem demokratischen Gemeinwesen von besonderer Bedeutung. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE ALLTÄGLICHE LEBENSWELT VON KINDERN UND JUGENDLICHEN … Institutionen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch weitere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, prägen und gestalten wesentliche Teile des alltäglichen Lebens von jungen Menschen. Wenn möglichst alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig von sozialer Herkunft, Ethnie, Geschlecht, Region und Alter – nachhaltige Erfahrungen mit Partizipation machen können sollen, dann muss Partizipation als struktureller Bestandteil in diesen Institutionen verankert werden. Auf der Grundlage der Erfahrungen von Modellprojekten, … lassen sich die folgenden Empfehlungen für eine Verankerung von Partizipation als Qualitätsstandard formulieren: – Um Partizipation zu einem strukturellen Element in pädagogischen Einrichtungen zu entwickeln, muss diese als Bestandteil der gesamten Organisationsgestaltung betrachtet werden. Es geht sowohl um die Entwicklung einer partizipativen Organisationskultur als auch um die Etablierung strukturell verankerter Partizipationsverfahren und -gremien. – Nicht nur formale Partizipationsgremien und Abläufe sind bedeutsam für die Verankerung von Partizipation. Gleichermaßen maßgeblich für die eingeräumten Partizipationschancen ist das Erziehungs- bzw. Bildungskonzept einer Einrichtung. Dabei wird die Kultur einer Einrichtung durch ihr (nicht nur proklamiertes, sondern auch gelebtes) Leitbild, ihr pädagogisches Konzept sowie durch die bei den pädagogischen Mitarbeiter/innen vorherrschenden Haltungen, Normen und Werte getragen. Partizipation als strukturelles Element muss im pädagogischen Konzept und im Programm einer pädagogischen Einrichtung aufgenommen sowie durch entsprechende partizipationsbezogene Haltungen und Handlungsorientierungen im Team gestärkt werden. – Gestützt werden diese Einstellungen, Normen und Haltungen durch eine formale Struktur der Einrichtung, bei der Partizipation ein wesentlicher Bestandteil der Aufbau-, Aufgaben- und Ablauforganisation ist. … überall muss in transparenter Weise geklärt werden, bei welchen Themenbereichen Kinder und Jugendliche mitbestimmen können und bei welchen nicht. Nur wenn Partizipation auf diese Weise strukturell verankert ist, können Kinder und Jugendliche ihre Mitentscheidungsrechte unabhängig von der Befindlichkeit und dem Wohlwollen der Erwachsenen wahrnehmen. Es ist empfehlenswert, diese Themenbereiche gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen auszuhandeln. … Erst auf der Grundlage einer partizipationsorientierten Organisationskultur und einer partizipationsorientierten pädagogischen Haltung der Mitarbeiter/innen können formalisierte Beteiligungsgremien echte Partizipationschancen eröffnen. … – Im Rahmen von partizipationsbezogenen Organisationsentwicklungsprozessen müssen pädagogische Mitarbeiter/innen zwar Macht mit den Kindern und Jugendlichen teilen, sie werden deshalb aber noch lange nicht ohnmächtig. Machtunterschiede zwischen Kindern und Jugendlichen und professionellen Pädagog/ innen (Erwachsenen) sind nicht nur unvermeidbar, sondern auch erforderlich. Dies bedeutet, dass die professionellen Pädagog/innen ihre Machtmittel und ihren Wissens- und Erfahrungsvorsprung konsequent im Interesse von Kindern und Jugendlichen einsetzen. … – Als ein wesentliches Element einer partizipationsorientierten Organisationsentwicklung in pädagogischen Einrichtungen hat sich die Herausbildung einer partizipationsorientierten Grundhaltung erwiesen. Dabei wird der Umgang mit Kindern und Jugendlichen in hohem Maße durch biografisch erworbene Bilder hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Position geprägt. Junge Menschen müssen von Beginn an als vollwertige Mitglieder der Gesellschaft, als Subjekte mit prinzipieller Handlungsbefähigung sowie eigenständigen Sichtweisen und Bedürfnissen anerkannt werden. Auf dieser Grundlage kann Bildung als aktive Auseinandersetzung mit sich und der Welt sowie als Prozess des Selbst-Lernens, der selbstgesteuerten Auseinandersetzung mit der Umwelt verstanden werden. Bildung setzt daher Partizipation voraus ebenso wie Partizipation Bildung befördert. Auf der Grundlage eines solchen subjektorientierten Bildungsverständnisses begegnen Pädagog/innen Kindern und Jugendlichen mit Respekt, entwickeln ihnen gegenüber eine Grundhaltung der Anerkennung und Wertschätzung und berücksichtigen die von ihnen geäußerten Interessen und Bedürfnisse in ihrer pädagogischen Arbeit. EMPFEHLUNGEN FÜR DIE KOMMUNALE EBENE … Das BJK empfiehlt den Kommunen und Gemeinden, Partizipation für Kinder und Jugendliche möglichst umfassend in den kommunalen Strukturen und Institutionen zu verankern und die erfolgversprechenden Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen. Die Förderung von Partizipation muss als eine bewusst geplante Strategie entwickelt werden. Bausteine einer solchen Strategie sind u. a.: – Zusicherung der politischen Unterstützung einer kommunalen Partizipationsstrategie durch die politisch verantwortliche Spitze (Bürgermeister/in, Oberbürgermeister/in etc.) und Absicherung durch Ratsbeschluss – Entwicklung einer strategischen Konzeption und Planung zentraler Maßnahmen – Verankerung von Partizipation als Querschnittsaufgabe – Entwicklung von Netzwerken öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure – Entwicklung einer Vielfalt von Beteiligungsformen – Bereitstellung von Fort- und Weiterbildungsangeboten sowohl für Erwachsene und Fachkräfte als auch für Kinder und Jugendliche – Herstellung von Transparenz über Beteiligungsangebote und Sicherstellung des Erfahrungssaustausches – Gezielte Ansprache benachteiligter junger Menschen durch niedrigschwellige und begleitende Partizipationsangebote – Einbezug von Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen in die Entwicklung kommunaler Partizipationsprojekte – Qualifizierung und Begleitung lokaler Akteure – Evaluation der Wirksamkeit von Maßnahmen und Projekten der Partizipation EMPFEHLUNGEN FÜR DIE LÄNDER-, BUNDES- UND EU-EBENE * Empfehlungen für die Länderebene … Das BJK fordert deshalb die zuständigen Ministerien auf Länderebene auf, alle Anstrengungen zu unternehmen, um Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereich nachhaltig, flächendeckend und wirkungsvoll weiterzuentwickeln. Hierzu gehören insbesondere folgende Einzelmaßnahmen: … – Für den Bereich der Schulen ermutigt das BJK die Länder, Partizipation und die Entwicklung einer demokratischen Schulkultur als Bildungsziel in den Kanon der nationalen Bildungsstandards und der Curricula für die einzelnen Schulformen aufzunehmen. Darüber hinaus sollten die Länder prüfen, ob sie Formen des Service-Learning in den Curricula verbindlich machen können. Programme der Schulentwicklung, bei denen Partizipation und demokratische Schulkultur im Mittelpunkt stehen, sollten bevorzugt durch die Landeskultusministerien gefördert werden. Dabei können sich die Kultusministerien den Gedanken zu Nutze machen, dass Partizipation eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche (Selbst-)Bildungsprozesse ist. Die Umsetzung des Bildungsauftrages, wie er in den Landesschulgesetzen normativ verankert ist, umfasst mehr als die kognitive Bildung mindestens ebenso wichtig sind soziale und politische Kompetenzbildungsprozesse. Die Umsetzung des Rechtes auf Beteiligung und Verwirklichung von Demokratielernen ist in Schulen nur möglich, wenn sie sowohl Lernorte als auch Orte der Demokratie werden. Die Arbeit mit Medien, wie Schülerzeitungen und Schülerfernsehen ist neben unterrichtlichen und außerschulischen Partizipationsaktivitäten besonders zu fördern. – Für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ermutigt das BJK die Länder, in allen Förderrichtlinien und Zuwendungsverträgen mit Trägern der Kinder- und Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung Partizipation als integrierten Bestandteil festzuschreiben. Es sollten keine Maßnahme, keine Einrichtung und kein Programm gefördert werden, in denen nicht Kinder- und Jugendbeteiligung systematisch einbezogen wird. Auch nicht organisierte junge Menschen bzw. nicht über die Kinder- und Jugendhilfe gesteuerte Initiativen sollten im Hinblick auf Partizipationsförderung unterstützt werden. In allen Bereichen sollte durch regelmäßig stattfindende Evaluationen überprüft werden, inwiefern Beteiligung tatsächlich in den jeweiligen Einrichtungen und Strukturen ermöglicht und gelebt wird. – Auch in ihrer Rolle als Landesgesetzgeber können die Länder die Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendbeteiligung verbessern. So sind etwa Kinder- und Jugendbeteiligungsrechte in einigen Gemeindeordnungen bzw. Kommunalverfassungen (Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Saarland) festgehalten. Am weitreichendsten sind diese Partizipationsmöglichkeiten in der Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein (speziell nach § 47f) sowie in Baden-Württemberg (nach § 41a) verankert. … Das BJK rät daher den Ländern, Möglichkeiten einer verstärkten Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligungsrechten in der Kommunalverfassung bzw. in den Gemeindeordnungen zu prüfen. * Empfehlungen für die Bundesebene Auch auf bundespolitischer Ebene sind die Rahmenbedingungen für Kinder- und Jugendpartizipation nachhaltig zu verbessern. Hierzu stehen der Bundespolitik und dem zuständigen Ministerium unterschiedliche Instrumente zur Verfügung. Über die viel kritisierte Verengung der Aktivitäten auf Modellprojekte hinaus können z. B. Verfahren der Partizipation erprobt, eigene Partizipationsaktivitäten entwickelt sowie vor allem auch Partizipation als strukturelles Element in die Maßnahmen und Programme nach dem Kinder- und Jugendplan des Bundes verankert und Partizipation damit zum strukturellen Bestandteil der Förderpraxis werden. … Das BJK empfiehlt … der Bundesregierung, einen möglichen Prozess der Entwicklung von verbindlichen Qualitätsstandards … als ein partizipationsorientiertes Verfahren durchzuführen, bei dem sich vor allem die Entscheidungsträger der Länder, der kommunalen Ebene sowie der wichtigsten Einrichtungsträger … sich auf verbindliche Qualitätsstandards verständigen und im Sinne von Selbstverpflichtungserklärungen die Verantwortung dafür übernehmen, so dass diese Standards in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden. Der entscheidende Handlungsbedarf liegt weniger in der Entwicklung einer weiteren Liste von Qualitätsstandards als vielmehr in ihrer verbindlichen Verallgemeinerung und Umsetzung. Ferner sollte durch eine angemessene und kontinuierliche Förderung der Kinder- und Jugendverbände sichergestellt werden, dass die eigene Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen durch ihre Verbände gewährleistet und die partizipative Praxis auf eine stabile finanzielle Basis gestellt wird. Anzuerkennen ist zudem, dass nicht alle Kinder und Jugendliche sich von Jugendverbänden vertreten fühlen daher sind auch selbst organisierte und kurzfristige Initiativen von und für Kinder und Jugendliche gleichwertig zu betrachten und … zu fördern. … * Empfehlungen für die Europäische Ebene Das BJK begrüßt grundsätzlich die Orientierung europäischer Jugendprogramme und Dialogformen am Thema und Prinzip der Partizipation. Das BJK fordert sowohl die Europäische Kommission als auch die nationalen Akteure – wie BMFSFJ, Nationalagentur, Jugendverbände etc. – auf, den Strukturierten Dialog so auszugestalten, dass seine Nachhaltigkeit, Transparenz und partizipative Orientierung gestärkt werden. Hierzu gehört nicht nur eine sorgfältige Vor- und Nachbereitung der so genannten Jugendevents und anderer Aktivitäten im Rahmen des Strukturierten Dialogs, sondern vor allem auch eine gründliche Information der beteiligten jungen Menschen über dessen Ziele und Umsetzungsmodalitäten. Wenn das Instrument des Strukturierten Dialogs tatsächlich ein erfolgreiches Mittel sein soll, um junge Menschen aktiv an europäischer Jugendpolitik zu beteiligen, dann müsste dieser Prozess nicht als kurzfristige Maßnahme, sondern als regelmäßiger Konsultationsprozess ausgestaltet werden. Darüber hinaus ist zu fordern, dass der informell organisierte Strukturierte Dialog auch auf nicht verbandlich organisierte Strukturen ausgeweitet und durch formale Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsregelungen für ausgewählte thematische Bereiche der Jugendpolitik ergänzt wird. Ferner ist es zu begrüßen, dass sich die EU zur gezielten Förderung von jungen Menschen mit Benachteiligungen in JUGEND IN AKTION klar positioniert und weitergehende Maßnahmen und Programmteile für dieses Ziel reserviert. Eine Fortführung und Weiterentwicklung dieser Prioritätensetzung ist zu unterstützen. Das BJK empfiehlt der Europäischen Kommission, das Konzept der „European Active Citizenship“ konzeptionell zu schärfen, indem das Verhältnis zwischen partikularen kulturellen Identitäten und Gruppenzugehörigkeiten und dem Leitbild einer europäischen Bürgerschaft stärker berücksichtigt wird. “ Die Stellungnahme in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte der Homepage des Bundesjugendkuratoriums – über aufgeführten Link – oder dem Anhang.

http://www.bundesjugendkuratorium.de
http://www.bundesjugendkuratorium.de/positionen.html

Quelle: Bundesjugendkuratorium

Dokumente: bjk_2009_2_stellungnahme_partizipation.pdf

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