Bundesbeteiligung an Kosten der Unterkunft und Heizung für Langzeitarbeitslose

BUNDESZUSCHUSS NUR NOCH BEI 23,6% DER KOSTEN „Die Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern soll nach dem Willen der Bundesregierung für das Jahr 2010 angepasst werden. Laut einem Gesetzentwurf würde der Bund im kommenden Jahr für Baden-Württemberg 27 Prozent, für Rheinland-Pfalz 33 Prozent und für die übrigen Bundesländer 23 Prozent der Kosten übernehmen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Beteiligung des Bundes in Höhe von 23,6 Prozent. Die Anpassung gewährleiste, ”dass die Kommunen entsprechend Paragraf 46 Absatz 5 SGB II um jährlich 2,5 Milliarden Euro entlastet werden“, heißt es in dem Entwurf, der am Freitag, 4.12.09, im Bundestag beschlossen wurde. Dabei hatte es im Vorfeld hinreichend Kritik an diesem Vorhaben gegeben. Der Bundesrat äußerte sich in einer Stellungnahme kritisch zu dem Gesetzentwurf und fordert Änderungen der Berechnungsformel. Hauptkritikpunkt der Länder: Die bisher maßgebliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften stehe in keinem direkt proportionalen Verhältnis zur Entwicklung der Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung. Die vorgesehene Bundesbeteiligung „ist nicht auskömmlich, um eine ausreichende Entlastung der Kommunen zu erreichen“, heißt es in der Begründung. Die Fraktion Die Linke hält die derzeitige Berechnungsformel ebenfalls für problematisch, da die Zahl der Bedarfsgemeinschaften die maßgebliche Größe darstellt. „Das ist kein zuverlässiger Indikator für die Entwicklung der tatsächlichen Kosten“, heißt es aus der Fraktion, die selbst einen entsprechenden Antrag in Parlament eingebracht hat, der jedoch in der Parlamentssitzung am 4.12.09 abgelehnt wurde. Die SPD wies in einer Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales darauf hin, dass der Bund lediglich Einfluss auf die Ausgaben der Kommunen nehmen könne, in dem er dafür sorge, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen so gering wie möglich sei. Auch die Grünen kritisierten den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Viele Städte und Gemeinden seien aus Finanznot bereits dazu übergegangen, Heizkosten zu pauschalieren und Mietobergrenzen zu setzen, die den Verhältnissen vor Ort nicht angemessen seien. Die alljährliche Neuberechnung des Bundeszuschusses war auch Thema einer Anhörung zum Gesetzentwurf. Als Sachverständige geladen waren u.a.: Deutscher Gewerkschaftsbund (DBG) Bundesagentur für Arbeit (BA), Statistisches Bundesamt, Bundesrechnungshof (BRH), Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände (BDA), Deutscher Verein für öffentliche und provate Fürsorge e.V.. Die Mehrheit der geladenen Sachverständigen hat die Formel kritisiert, nach der der Bundeszuschuss für die Unterkunftskosten von Langzeitarbeitslosen berechnet wird. Anlass der Anhörung ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, nachdem die Beteiligung in 2010 auf durchschnittlich 23,6 Prozent gesenkt, zugleich die Kommunen jedoch um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden sollen. Unter den Experten herrschte Uneinigkeit, ob diese Entlastungswirkung tatsächlich eintreten wird. Während die Bundesanstalt für Arbeit dies bejaht, hegten die Kommunalen Spitzenverbände Zweifel daran. Diese Entlastung sei auch schon in den vergangenen Jahren nicht erreicht worden, berichteten die Experten. Seit Jahren herrscht allein über die Berechnungen und die ihnen zugrundeliegenden Annahmen Streit. Die Mehrheit der Sachverständigen kritisierte die derzeit geltende Formel, nach der der Bundesanteil berechnet wird. Haupteinflussfaktor ist danach die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die in den Augen der meisten Experten kein geeigneter Indikator für die Entwicklung der Ausgaben ist. Schließlich ”hat die Kommune keine Steuerungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, auf die Energie- oder Mietkosten und nicht auf das Wohnraumangebot vor Ort“, sagte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.. Die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund und zwei geladene Einzelsachverständige plädierten dafür, dass sich der Bund prozentual an den tatsächlich entstandenen Kosten beteiligen soll. Dies bedeute laut Städtetag, dass der Bundeszuschuss an die Kommunen für 2010 nicht wie geplant 23,6 Prozent, sondern 35,8 Prozent betragen müsste. Union und FDP lehnen eine feste Beteiligung an den tatsächlichen Kosten ab, da sie befürchten, die Kommunen hätten dann nicht genug Anreize, die Kosten zu senken. Die BA hält die jetzige Bezugsgröße „für schlüssig“, da die Ausgaben für die Unterkunft von Langzeitarbeitslosen sich grundsätzlich proportional zu der Zahl der Bedarfsgemeinschaften entwickele. Zudem existiere ein „Dämpfungsfaktor“, so dass ich Veränderungen nicht eins zu eins auswirkten, Schwankungen glichen sich über die Jahre aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund plädierte dafür, dass die Kommunen selbst mehr Wohnraum in ihren Bestand nehmen sollten, dann hätten sie auch größeren Einfluss auf die Miet- und Heizkosten. “ Den beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie den Antrag der Linken entnehmen Sie in vollem Textumfang bitte dem Anhang.

http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2009/27961297_kw49_arbeit_soziales/index.html

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1700041_Gesetzentwurf_zum_Sechsten_Gesetz_zur_Aenderung_des_Zweiten_Buches_SGB.pdf

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