Katholische Jugendsozialarbeit kritisiert Wachtumsbeschleunigungsgesetz

MEHR GERECHTIGKEIT FÜR ARME JUGENDLICHE Jugendarmutskonferenz kritisiert Wachstumsbeschleunigung per Gesetz „Immer mehr junge Menschen in Deutschland sind von Armut bedroht. Besonders Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren haben unter materieller Armut zu leiden. Fast 30 Prozent aller von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen sind in diesem Alter. Ihre gesellschaftliche Teilhabe ist eingeschränkt. Die neue Bundesregierung plant ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Mittels steuerlicher Entlastungen und einer finanziellen Förderung von Familien durch Erhöhung des Kindergeldes soll der Konsum und damit die Konjunktur angekurbelt werden. Nicht profitieren werden von der geplanten Erhöhung des Steuerfreibetrages für Kinder und Jugendliche (30,- Euro) bzw. der Erhöhung des Kindergeldes (20,- Euro) Familien, Kinder und Jugendlichen die in Armut leben. Die geplante „Wachstumsbeschleunigung“ geht an armen Jugendlichen und ihre Familien vorbei. Die Einnahmen dieser Familien sind zu gering, als dass der Steuerfreibetrag für Kinder und Jugendliche zum Tragen käme. Auch bei der Erhöhung des Kindergelds gehen von Armut betroffene Jugendliche leer aus. Das Kindergeld wird in voller Höhe auf Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld-II angerechnet. Alles in allem wird dadurch die Kluft zwischen arm und reich beschleunigt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit setzt sich ein für die Bekämpfung der Jugendarmut in all ihren Facetten und fordert mehr Gerechtigkeit für von Armut betroffene Jugendliche. „Nötig sind Leistungen und staatliche Unterstützung, von denen alle jungen Menschen in diesem Land gleichermaßen profitieren können. Anstatt bestimmte Personengruppen zu begünstigen und Gerechtigkeitslücken zu vergrößern, bedarf es Investitionen in Infrastruktur und Bildung“, fordert Pater Franz-Ulrich Otto SDB, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit, auf der Jugendarmutskonferenz am 18. November in Berlin-Spandau.“ Die erste Lesung zum Gesetzentwurf fand im Bundestag bereits am 12.11.09 statt. Die zweite Lesung ist geplant für den 4.12.09 und die Behandlung im Bundesrat für den 18.12.09.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2009_11/2009_271/01.html

Quelle: BAG KJS

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