Tag: 7. Dezember 2009

Wirkungen des SGB II auf Personen mit Migrationshintergrund

Untersuchung zu Auswirkungen der Grundsicherung auf Migranten veröffentlicht: Die Studie im Auftrag des BMAS zeigt, Migranten und ihre in Deutschland geborenen Nachkommen sind doppelt so häufig hilfebedürftig wie Deutsche ohne Migrationshintergrund. Rund 28 Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II haben einen Migrationshintergrund. Im Vergleich erhalten sie bei den Grundsicherungsstellen zwar mehr Beratungsgespräche, schließen aber seltener Eingliederungsvereinbarungen ab und nehmen deutlich seltener an Arbeitsmarkt-Maßnahmen teil. Andererseits erhalten sie häufiger ein Stellen oder Ausbildungsangebot.

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Von der Qualifikations- zur Kompetenzorientierung

Seit dem Februar 2009 liegt der „Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen“ als nationales Pendant des Europäischen Qualifikationsrahmens, der im April 2008 vom Europäischen Parlament verabschiedet worden ist, vor. Im Mai 2009 startete die Validierungs- und Prüfphase in vier exemplarischen Berufs- und Tätigkeitsfeldern, die bis Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Damit ist die Diskussion in Deutschland eröffnet. Einen Beitrag zu eben dieser Diskussion leistete eine Fachtagung am 23./24.11.09 von Jugend für Europa, dem Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit und dem Deutschen Institut für Erwachsenenbildung. Während der Veranstaltung wurde der aktuelle Verfahrensstand des DQR diskutiert und in seinen möglichen Auswirkungen bewertet. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf die notwendige Erweiterung der Kompetenzorientierung gelegt. Ein erster Schritt dazu ist die Erfassung und Anerkennung von nonformal erworbenen Qualifikationen, etwa aus dem Bereich der Jugend- und Bildungsarbeit oder der Berufsvorbereitung. Hilfreich ist auch der Blick nach Europa und die Diskussion der dort bereits vorliegenden Erfahrungen.

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Was bedeutet „Nachholende Integration“ für die Arbeit der Jugendmigrationsdienste?

Die Zahl der Zuwanderer in Deutschland geht seit Inkraft treten des Zuwanderungsgesetzes in 2005 zurück. Dennoch haben Beratungsstellen wie Jugendmigrationsdienste Hochkonjunktur, wenn sie sich den Anforderungen stellen, die sich aus einer „nachholenden Integration“ ergeben. Dabei geht es vor allem um die Behebung von Problemlagen mit denen sich vor längerer Zeit Eingewanderte konfrontiert sehen. Die Idee der „nachholenden Integration“ geht auf den Migrationsforscher Klaus Bade zurück. Mit der Frage, was die „nachholende Integration“ für die Arbeit der Jugendmigrationsdienste bedeuet, befasste sich die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Baden-Württemberg.

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