NEUE JUGENDSTRATEGIE VEREINBART “ Am 27. November 2009 verabschiedeten die Jugendminister und -ministerinnen der EU die Entschließung zur jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa. Sie legten die Ziele, Inhalte und Umsetzungsinstrumente der europäischen Kooperation bis zum Jahr 2018 fest. Der endgültige Beschluss mit dem Titel „Entschließung des Rates über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018)“ ist das Ergebnis einer fast zweijährigen breit angelegten Konsultationsprozesses. Die Regierung der Mitgliedsstaaten, Träger, Organisationen und Verbände sowie Jugendliche waren an der Diskussion um eine „Europäische Jugendstrategie“ beteiligt. Die neue jugendpolitische Strategie zielt auf die Stärkung der Jugendhilfe als politischer Akteur und Umsetzer bei der Gestaltung von Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in der EU ab. Dafür wurden die Schwerpunkte und Themen im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren ausgeweitet und dem Querschnittsansatz (Einmischungsauftrag) von Jugendpolitik ein größeres Gewicht verliehen. Die jugendpolitische Zusammenarbeit in der EU soll sich bis 2018 an den folgenden zwei allgemeinen Zielen orientieren: – mehr Möglichkeiten und mehr Chancengleichheit (Chancengerechtigkeit) für alle jungen Menschen im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt sowie – Förderung des gesellschaftlichen Engagements, der sozialen Eingliederung und der Solidarität aller jungen Menschen. Die Jugendsozialarbeit/Jugendhilfe in Deutschland muss jetzt Anknüpfungspunkte an die neue EU-Strategie auswählen, insbesondere im Zusammenhang mit den Themen Beschäftigung, Berufsbildung, Bildung und soziale Integration. Der Querschnittsansatz und die ausdrückliche Einbeziehung anderer relevanter Politikfelder in die europäische Jugendstrategie korrespondiert mit der nationalen Debatte um Zuständigkeiten und Abgrenzungen von Aufgaben.“ Die EU-Jugendstrategie mit dem Titel „Entschließung des Rates über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa“ entnehmen Sie in vollem Umfang dem Anhang.
Quelle: BBJ Newsletter Jugend für Europa Rat der EU
Dokumente: st15131_de09.pdf