SGB II-Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis unter 25 Jahren:
nicht erwerbsfähig, erwerbsfähig, arbeitslos

Im April 2011 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 9,5 Prozent (866.000) der insgesamt etwa 9,1 Millionen jungen Menschen im Alter von 15 bis unter 25 Jahren in SGB II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV). Die vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) berechneten Quoten reichen in den Ländern von 21,1 Prozent in Berlin bis 3,8 Prozent in Bayern und in den 412 Kreisen von 22,1 Prozent in der Stadt Bremerhaven bis 1,1 Prozent in den Landkreisen Eichstätt und Freising.

34.900 (4,0%) der 866.000 Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten rechnerisch als „nicht erwerbsfähig“ (Sozialgeld-Empfänger/innen), 831.100 (96,0%) als „erwerbsfähig“ (Arbeitslosengeld II-Empfänger/innen).

Von den 831.100 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gelten 19,6 Prozent (162.600) als „arbeitslos“. In den Ländern reicht diese Quote von 27,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis 12,6 Prozent in Hamburg und in den Kreisen, den kreisfreien Städten und Landkreisen, von 35,0 Prozent im Landkreis Uckermark bis lediglich 0,5 Prozent im Rhein-Lahn-Kreis. Offensichtlich bietet hier das SGB II und die Definition der Arbeitslosigkeit in § 16 SGB III den Jobcentern einen erheblichen Gestaltungsspielraum.“

http://biaj.de/images/stories/2011-08-10_sgb2-u25-alo-nichtalo-042011.pdf

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)

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