gesundheitliche Orientierung in der Arbeitsmarktpolitik

Auszüge aus der Erhebung von Renate Büttner und Oliver Schweer zu aktuellen Entwicklungen und Praxisbeispielen im Rahmen der arbeitsmarktintegrativen Gesundheitsförderung:

“ Nach Auswertungen von Daten verschiedener Krankenkassen sind Arbeitslose gegenüber anderen Versichertengruppen länger arbeitsunfähig, beziehen demzufolge auch länger Krankengeld, erhalten häufiger Arzneimittelverordnungen und befinden sich häufiger und länger in stationärer Behandlung. Krankheitsursachen sind – im Zeitverlauf betrachtet – zunehmend psychische Störungen, die bei Beziehern und Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I (Alg I) mit 21,5 Prozent einen relativ hohen Anteil an allen Krankheitsursachen ausmachen … . Arbeitslose sind zudem überproportional von Suchterkrankungen betroffen und weisen … ein signifikant höheres und mit Dauer der Arbeitslosigkeit steigendes vorzeitiges Mortalitätsrisiko auf.
Zahlreiche nationale und internationale Studien belegen zudem ein wechselseitiges Wirkungsverhältnis zwischen Arbeitslosigkeit und Gesundheit …: Nach der Selektionshypothese erhöhen gesundheitliche Einschränkungen einerseits das Risiko, arbeitslos zu werden; andererseits erschweren sie die Arbeitsplatzsuche und Arbeitsmarktintegration … . Der Gesundheitszustand erweist sich als einer der wichtigsten Faktoren für eine erfolgreiche Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Die Kausalhypothese geht hingegen davon aus, dass sich Arbeitslosigkeit selbst negativ auf den Gesundheitszustand von Erwerbslosen auswirkt. Auch wenn Uneinigkeit über die Stärke der jeweiligen Wirkungsrichtung besteht, konnten mehrere Untersuchungen nicht nur nachweisen, dass das Morbiditätsrisiko von Arbeitslosen im Vergleich zu Erwerbstätigen deutlich höher ist …, sondern auch dass Erkrankungen, insbesondere psychische Erkrankungen, als Effekte der Arbeitslosigkeit zu betrachten sind. …

Rechtliche Verortung gesundheitsbezogener Strukturen und Elemente innerhalb der Arbeitsmarktpolitik
Nach § 20 SGB V sind die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, auch für sozial benachteiligte Personen mit ungünstigen Gesundheitsaussichten gesundheitsförderliche Leistungen im Bereich der Primärprävention anzubieten. Entsprechende Kursangebote werden von den Versicherten jedoch sehr selektiv wahrgenommen. Während der Anteil von Personen, die an Gesundheitsmaßnahmen im Sinne des § 20 SGB V teilnehmen, in der Bevölkerung 10 Prozent beträgt, liegt die Inanspruchnahme entsprechender Angebote durch Arbeitslose weit darunter: Von 1.000 Versicherten nehmen nur 1,6 arbeitslose Männer und 6,5 arbeitslose Frauen an Präventionskursen teil… . Die Teilnahme von Langzeitarbeitslosen an Präventionsmaßnahmen dürfte noch deutlich geringer sein, zumal eine solche eine finanzielle Vorleistung voraussetzt, die erst nach Kursende und Vorlage eines Teilnahmenachweises und dann auch nur zum Teil durch die Krankenkasse zurückerstattet wird. Eine Vorauszahlung sowie einen Eigenanteil an den Kurskosten können sich Hartz IV-Empfänger/innen in der Regel jedoch nicht leisten. Soziale Isolation als häufige Folge einer über mehrere Jahre andauernden Erwerbslosigkeit steht einer Kursteilnahme zusätzlich entgegen. …
Es wurden bislang noch keine entsprechenden Paragraphen in die für die Arbeitsförderung relevanten Gesetzesbücher implementiert, die den gesundheitsbezogenen Erfordernissen in der Arbeitsförderung gerecht werden könnten. Gleichwohl sind aber innerhalb der Arbeitsförderung einzelne gesundheitsbezogene Strukturen und Elemente auszumachen. Dazu gehören einerseits die ärztlichen und psychologischen Dienste der Arbeitsagenturen. Zum anderen stecken in einigen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II, Grundsicherung für Arbeitsuchende) und des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III, Arbeitsförderung) implizit gesundheitsorientierte Potenziale.

Die ärztlichen und psychologischen Fachdienste der Bundesagentur für Arbeit
Der Ärztliche Dienst (ÄD) ist ein interner, beratender Fachdienst der Bundesagentur für Arbeit, dem etwa 350 Ärzt/innen sowie etwa 650 medizinische Assistenzkräfte angehören, die vor allem in den bundesweit insgesamt 178 Agenturen für Arbeit auf Grundlage von § 32 SGB III ihre Tätigkeiten ausüben. Dieser in Bezug auf die Arbeitsverwaltung weltweit einzigartige Fachdienst hat die Aufgabe, im Rahmen einer sozialmedizinischen Begutachtung die gesundheitliche „Eignung“ und „Leistungsfähigkeit“ von Kund/innen der Agenturen für Arbeit festzustellen – das Einverständnis der Kund/innen vorausgesetzt. Auf Grundlage des SGB II wird der ÄD bei entsprechender Beauftragung auch für die gemeinsamen Einrichtungen mit den Kommunen (Jobcenter) tätig. Der Bedarf für diese Dienstleistung des ÄD steigt jährlich: waren es im Jahr 2001 beispielsweise nur etwa 392.000 ärztliche Gutachten (Hollederer 2003:2), wurden 2009 bundesweit etwa 600.000 Aufträge an den Ärztlichen Dienst gestellt, was als Indiz für einen zunehmend schlechten Gesundheitszustand von Arbeitslosen gewertet werden kann.
Im Psychologischen Dienst der Bundesagentur für Arbeit gibt es derzeit rund 430 Stellen für Psychologinnen und Psychologen, die in den lokalen Agenturen für Arbeit, in den Regionaldirektionen und in der Zentrale der BA arbeiten. Der Psychologische Dienst wird pro Jahr in etwa rund 250.000 Fällen tätig. … Die Beratungsgespräche mit Kund/innen dienen u.a. dazu, Ursachen von ständigen Bewerbungsabsagen zu identifizieren oder einen besseren Umgang mit Gefühlen der Nutzlosigkeit und Niedergeschlagenheit zu vermitteln, von denen insbesondere Langzeitarbeitslose betroffen sind.
Sowohl der Ärztliche als auch der Psychologische Dienst wurden von den Arbeitsagenturen (SGB III) und Jobcentern (SGB II) bislang vor allem im Rahmen leistungs- oder gesundheitsbezogener Fragen herangezogen. Im Fokus stand vor allem die Prüfung der Vermittelbarkeit, Berufseignung oder Eignung für eine Fördermaßnahme, jedoch nicht die Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen von Erwerbslosen.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente mit impliziter Gesundheitsorientierung
In dem für die Arbeitsförderung relevanten Gesetzbuch des SGB III sind keine expliziten Hinweise auf gesundheitsorientierte oder gesundheitspräventive Förderelemente zu finden. …

Im Zuge der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im Jahr 2009 besteht nunmehr die Möglichkeit, auf Grundlage des SGB III Elemente der Gesundheitsorientierung in arbeitsfördernde Maßnahmen einzubauen. Doch finden sich weder im Gesetzestext noch bislang in Informationsmaterialien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Thema „Gesundheitsorientierung/–förderung“ explizite Hinweise. … Erst eine gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Ministerien der Länder im Juni 2009 enthält konkrete gesundheitsbezogene Erläuterungen in Bezug auf § 46 SGB III:
„Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sollen die berufliche Eingliederung unterstützen und dabei die in § 16 SGB II i. V. m. § 46 Abs. 1 Satz 1 Nummern 1 bis 5 SGB III genannten Zielsetzungen verfolgen. Unter Beachtung der vorrangigen Leistungsträgerschaft (§ 5 und § 15 Abs. 1 Nr. 3 SGB II) können Maßnahmen zur Beseitigung bestimmter Vermittlungshemmnisse so ausgestaltet sein, dass sie andere als primär der Arbeitsförderung zuzurechnende Elemente enthalten (z.B. Ernährungsberatung, Gesundheitsprävention). Der Umfang dieser Elemente richtet sich nach den mit der Maßnahme verfolgten Zielen. Sie dürfen nicht alleiniger Inhalt der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sein.“

Mit dem 2009 neu eingeführten § 46 SGB III, der nunmehr förderbare Maßnahmen u. a. nach § 37 und § 48 SGB III ersetzt, können beispielsweise Aktivierungsmodule zur Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung oder zum Umgang mit Suchtproblemen bis zu einem Fünftel der vorgesehenen Maßnahmedauer umfassen. Entsprechende Hinweise dazu sind lediglich in den Verdingungsunterlagen zu Öffentlichen Ausschreibungen der Regionalen Einkaufszentren der BA zu finden. … Gemeinsam mit arbeitsmarktpolitischen Trägern haben die Regionalen Einkaufszentren der BA Produkte, z. B. Maßnahmekombinationen, entwickelt, die an regionale Anforderungen und gruppenspezifische Bedarfe angepasst werden können. Die Umsetzung von Maßnahmen und gesundheitsfördernden Elementen liegt in der Gestaltungsfreiheit der Träger. Die Einbindung gesundheitsorientierter Elemente in Maßnahmen nach § 46 SGB III wurde bislang jedoch nur für den SGB II-Bereich (über § 16 SGB II), nicht jedoch für SGB III-Kund/innen im Rahmen einer präventiven Arbeitsförderung genutzt. …

Modellprojekte und Praxisbeispiele im Rahmen einer gesundheitlich orientierten Arbeitsmarktförderung
Im Hinblick auf eine Verknüpfung von Arbeits- und Gesundheitsförderung sind die in einigen Bundesländern erprobten … Modellprojekte sehr erfolgversprechend.
Modellprojekte „JobFit“, „AmigA“ und „AktivA“
„JobFit Regional“ gilt als erstes Modellprojekt zur Erprobung einer arbeitsmarktintegrativen Gesundheitsförderung, das von November 2004 bis Juni 2006 im Bundesland Nordrhein-Westfalen von neun Beschäftigungs-, Bildungs- und Qualifizierungsträgern in sieben Städten erprobt wurde. Im Rahmen dieser auf Kooperation zwischen dem nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium und BKK-Bundesvorstand fußenden Landesinitiative wurde erstmalig die Gesundheitsförderung mit der Arbeitsmarktpolitik verknüpft, um den Gesundheitszustand von Arbeitssuchenden zu verbessern und damit ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wiedereingliederungschancen zu erhöhen. … Zu den Kernelementen von „JobFit Regional“ gehörte eine zertifizierte Fortbildung von Fach- bzw. Betreuungskräften, die zur Durchführung von individuellen motivierenden Gesundheitsberatungen befähigen sollte. Diese zielten darauf ab, zusammen mit Arbeitslosen deren Gesundheitsverhalten zu reflektieren und ihnen Wege zu einer gesundheitsorientierten Lebensweise aufzuzeigen. Ergänzend dazu und flankierend zu arbeitsfördernden Maßnahmen sollten im Rahmen von gruppenspezifischen Präventionskursen in den Bereichen Sport, Fitness, Abbau von Stress und psychosomatischen Beschwerden ein selbstverantwortliches Gesundheitsverhalten sowie die Bewältigung von aus der Arbeitslosigkeit resultierenden Problemen erlernt werden. .. .

„AmigA“ steht für „Arbeitsförderung mit gesundheitlicher Ausrichtung“ und verfolgt ebenso das Ziel, die Integrationsfähigkeit von Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder deren Gesundheit in Folge von bevorstehender Arbeitslosigkeit bedroht ist, sind zudem arbeitsplatzerhaltende bzw. Outplacement-Maßnahmen förderbar. Im Rahmen dieses ursprünglich im Bundesland Brandenburg von der Mittelmärkischen Arbeitsgemeinschaft zur Integration in Arbeit (MAIA) zwischen August 2005 und Februar 2008 umgesetzten Modellprojekts erfolgt ebenfalls eine ressortübergreifende Kooperation, an der das Land Brandenburg, die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, verschiedene Krankenkassen sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit beteiligt sind. Im Mittelpunkt dieses integrierten Ansatzes steht ein beschäftigungsorientiertes und zugleich gesundheitlich ausgerichtetes Fallmanagement, in das – im Unterschied zu „JobFit“ – Sozialmediziner und Psychotherapeuten integriert sind. Auf der Basis einer umfassenden Eingangsdiagnostik und einer individuellen Integrationsplanung durch ein interdisziplinäres Team werden arbeitsfördernde Elemente mit gesundheitlichen Maßnahmen bedarfsgerecht verzahnt. Auch Hausärzte, medizinische und psychosoziale Kliniken, Suchtberatungsstellen oder Angebote der Krankenkassen werden in den „AmigA“-Prozess einbezogen. Eine Teilnahme an diesem Modellprojekt hat ähnliche positive Effekte wie „JobFit Regional“ bewirkt. Nach Beendigung des Modellprojekts wird „AmigA“ nunmehr auch in anderen Grundsicherungsstellen auch außerhalb von Brandenburg umgesetzt. Aufgrund der Erfolge des Modellprojekts wurde „JobFit NRW“ landesweit aufgelegt, das inzwischen auch in vielen anderen Bundesländern im Bereich Arbeitsförderung Eingang gefunden hat.
Im Rahmen des von der Technischen Universität Dresden entwickelten und seit 2006 im Rahmen des sächsischen Gesundheitsziels „Gesundheitsförderung für Arbeitslose“ geförderten Programms „AktivA“ werden Praktiker mit vorwiegend sozialpädagogischem Hintergrund zu Multiplikatoren des „AktivA“-Trainings ausgebildet. Kernelemente sind hier psychologische Trainingsbausteine in den Bereichen Zeitmanagement, soziale Kompetenzen und Techniken zur Problemlösung und Stressbewältigung. Dazu werden bewährte psychosoziale Interventionsansätze auf die Lebenssituation von Erwerbslosen übertragen. Im Rahmen des im Bundesland Sachsen aufgelegten Modellprojekts stehen wegen der geringen Aufnahmefähigkeit des regionalen bzw. ostdeutschen Arbeitsmarktes keine unmittelbaren Vermittlungseffekte im Vordergrund, vielmehr sollen im Rahmen der Trainingsangebote wiederholte Erfahrungen von Misserfolgen und sozialer Exklusion konstruktiv verarbeitet werden und sich dadurch die Lebensqualität in der Arbeitslosigkeit durch eigenes Handeln verbessern. Gesundheit wird hier somit zur eigenständigen Zielvariablen. Durch die Teilnahme an „AktivA“ konnte sowohl der psychische als auch physische Gesundheitszustand von Arbeitslosen deutlich verbessert werden. …

Aktuelle Initiativen der BA und der Krankenkassen

Seit Ende 2009 widmet sich die Bundesagentur für Arbeit verstärkt dem Thema „Gesundheit“. Dabei liegt der Fokus nicht auf „Gesundheitsförderung“, sondern auf „Gesundheitsorientierung“. Es sollen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Effizienz nicht Leistungen von der BA übernommen werden, die eigentlich im Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Gesundheitssystems liegen. Im Oktober 2009 ist die Bundesagentur dem Kooperationsverbund „Gesundheitsorientierung bei sozial Benachteiligten“ beigetreten, der von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) initiiert und von dieser maßgeblich mitgetragen wird. Die BA selbst startete die Dachkampagne „Gesundheitsorientierung zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit“ … die inhaltlich vor allem auf den SGB II-Bereich abzielte. …

Im August 2010 hat der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes mit Unterstützung einer „Beratenden Kommission“ den überarbeiteten Leitfaden „Prävention“ beschlossen, der die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Vorgaben zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V auf Bundesebene definiert. Dieser Leitfaden gibt damit allen gesetzlichen Krankenkassen einen verbindlichen Rahmen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung vor. Entsprechende Angebote sollen die Versicherten dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken.

Nach § 20 Abs. 1 SGB V zielen präventive Leistungen der Krankenkassen nicht nur auf eine Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes ihrer Mitglieder ab, sondern sie sollen auch zu einer Verminderung der aus einem sozialen Status resultierenden Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen. Letzteres setzt somit voraus, dass die Zugänge zu präventiven Gesundheitsangeboten für sozial benachteiligte Zielgruppen erleichtert werden, da diese die Präventionsangebote unterdurchschnittlich nutzen (s.o.). Im Rahmen des überarbeiteten Leitfadens wurden deshalb die Zugangskriterien für eine Inanspruchnahme von Präventionsleistungen für sozial benachteiligte Personen erleichtert. Die Krankenkassen wurden darin angehalten, die Kosten für Präventionsmaßnahmen für diesen Personenkreis – insbesondere für Empfänger/innen von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I und II – ganz oder teilweise direkt zu übernehmen und auf einen ansonsten von den Versicherten zu leistenden Eigenanteil und / oder eine finanzielle Vorleistung zu verzichten. … „

Die Erhebung bzw. den IAQ-Report in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.iaq.uni-due.de
www.iag.uni-due.de/iaq-report/
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A04-Vermittlung/Publikation/Gemeinsame-Erklaerung-2-aktualisierte-Fassung-Juli-2010.pdf
http://www.gib.nrw.de/service/specials/JobFit/jobfitansatz
http://aktiva.tu-dresden.de/
http://poolux.psychopool.tu-dresden.de/aktiva/index.php?page=umsetzung%20

Quelle: Institut Arbeit und Qualifkation IAQ-Report 2011-01

Dokumente: report2011_01.pdf

Ähnliche Artikel

Skip to content