Gesetzentwurf zum Mehrbedarf für Härtefälle im Hartz-IV-Bezug und zum geänderten Schonvermögen

Das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz soll die Einführung einer Mehrbedarfs für Härtefälle regeln sowie die geplanten Änderungen beim Schonvermögen. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben einen entsprechenden Änderungsantrag ins parlamentarische Verfahren eingebracht.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar haben erwerbsfähige Hilfebedürftige Anspruch auf finanzielle Unterstützung, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer und laufender Mehrbedarf besteht. Ein Mehrbedarf gilt dann als unabweisbar, wenn er nicht durch Zuwendungen Dritter oder durch Einsparungen des Hilfebedürftigen gedeckt werden kann. Dabei muss der Mehrbedarf in seiner Höhe erheblich sein und vom durchschnittlichen Bedarf des Hilfebedürftigen abweichen.

Außerdem soll das Vermögen, das Hilfebedürftige für ihre Altersvorsorge angespart haben bis zu einer Höhe von 750 Euro je vollendetem Lebensjahr unangetastet bleiben. Damit sieht der Entwurf eines Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes eine Erhöhung des sogenannten Schonvermögens um 500 Euro vor.

Für das Jahr 2010 rechnen Union und FDP mit voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe bis zu 100 Millionen Euro. Dabei geht die Regierung davon aus, dass ungefähr 1 Prozent der rund 7 Millionen Personen im Leistungsbezug einen Mehrbedarf geltend machen können. Es wird ein durchschnittlicher Mehrbedarf von rund 100 Euro je Monat je Hilfebedürftigen veranschlagt. „

Den Gesetzentwurf eines Sozialversicherungsstabilisierungsgesetzes der Regierungsfraktion entnehmen sie bitte dem Anhang.

Quelle: Harald Thomé

Dokumente: Haertefallregelungen_17_11_62neu.pdf

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