SGB II-Beschäftigungszuschuss: Statt der versprochenen 100.000 geförderten Beschäftigungsverhältnisse, Abwicklung eines gut gemeinten Instruments

100.000 zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten sollten bis Ende 2009 mit einer „neue(n) Arbeitgeberleistung“ im SGB II geschaffen werden. Der Name der zum 1. Oktober 2007 eingeführten Arbeitgeberleistung: „JobPerspektive“ alias „Beschäftigungszuschuss“. Ab 2010, dem „ersten Jahr der vollen Wirksamkeit“, sollten dafür vom Bund jährlich knapp 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Begründung: „Trotz anhaltend guter konjunktureller Entwicklung und einer deutlichen Entspannung des Arbeitsmarktes gibt es eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Personen, die neben Langzeitarbeitslosigkeit weitere Vermittlungshemmnisse wie z.B. fehlende berufliche Qualifikation, gesundheitliche Einschränk-Einschränkungen und Schuldenprobleme aufweisen. Unverändertes Ziel ist es, auch diesen Langzeitarbeitslosen Perspektiven zur gesellschaftlichen Teilhabe zu geben und gemäß ihrer Beschäftigungsfähigkeit in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Deshalb wird mit diesem Gesetz eine längerfristige Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung eingeführt.“

Das Maximum geförderter Beschäftigungsverhältnisse wurde im Januar 2010 mit insgesamt 42.203 (Bestand) erreicht – nicht einmal die Hälfte des im zitierten Gesetzentwurf genannten Ziels. Seitdem wird die BEZ-Förderung Monat für Monat reduziert oder, anders formuliert, abgewickelt.

Diese u.a. mit der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom 26. Januar 2010 eingeleitete faktische Abwicklung eines gut gemeinten SGB II-Förderinstruments dürfte auch im kommenden Jahr (2011) fortgesetzt werden, beschleunigt durch die drastische Kürzung der Mittel für SGB II-„Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“. Bis Ende 2011 dürften dann insgesamt mehr BEZ-geförderte längerfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abgebaut worden sein, als im Rahmen des neuen Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ (Beschäftigungsphase) außerhalb des SGB II für eine vergleichbare Personengruppe geschaffen werden sollen.

Statt die im SGB II vorgesehene Untersuchung der Auswirkungen der Beschäftigungsförderung (Beschäftigungszuschuss) abzuwarten und das SGB II-Instrument BEZ auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln, wurde für eine nahezu identische Personengruppe ein weiteres „fördertechnisches Monstrum“ außerhalb des SGB II geschaffen, die „billigere Bürgerarbeit“ in der Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes. “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V.

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