Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung hat sich nicht bewährt. Diese Ansicht vertritt die Fraktion Die Linke in einem Antrag. Mit der im Sommer 2006 beschlossenen Föderalismusreform sei in Artikel 104b des Grundgesetzes festgelegt worden, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen nur in Bereichen gewähren kann, für die er gesetzgeberische Zuständigkeit besitzt. Diese Vorgabe verhindere ”wichtige bildungspolitische Reformen, heißt es im Antrag. Die Abgeordneten der Linksfraktion fordern deshalb, das Grundgesetz zu ändern, um eine ”Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bereich der allgemeinen Bildung“ wieder zu ermöglichen. ”Allein die Förderung baulicher Maßnahmen“ wie im Rahmen des Konjunkturpaketes II könne die ”bildungspolitische Zusammenarbeit“ von Bund und Ländern nicht ersetzen. „
Den Antrag in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages