Eingliederungsmittel 2011 – Was eingespart werden soll

Für Bundesprogramme wie „Kommunal-Kombi“ und neu „Bürgerarbeit“ sieht der Haushalt 2011 640 Millionen Euro vor. Wie das Programm „Jobperspektive“ weiter gefördert wird, ist in vielen Kommunen aber noch unklar.
Als Anteil für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ sind im Haushalt 2011 4,2 Milliarden Euro veranschlagt, 200 Millionen weniger als im Jahr 2010. Bei Bedarf können die Grundsicherungsstellen „Mittel für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ und „Mittel für Verwaltungskosten“ umschichten. Bisher erfolgten diese Umschichtungen nahezu ausschließlich zu Gunsten der Verwaltungskosten. Angesichts der gesparten 200 Millionen im Bundeshaushalt ist mit weiteren Umschichtungen der Eingliederungsmittel zu rechnen.

Zur Umsetzung des SGB II führt die Bundesagentur für Arbeit (BA) auch für das Jahr 2011 – sofern Leistungen der Agentur betroffen sind – einen Planungsprozess durch. Dazu zählen organisatorische, inhaltliche und technische Vorarbeiten, die Zusammenführung der Einzelplanungen sowie die Konsistenz- und Plausibilitätsprüfung und die Vorbereitung der Zielvereinbarung zwischen Bundesministerium für Arbeit und Soziales und BA.

Der Planungsbrief 2011 greift die künftige wirtschaftliche Entwicklung auf und beschreibt die geschäftspolitischen Schwerpunkte der Grundsicherung, die im nächsten Jahr wieder einen wichtigen Ergebnisbeitrag zur Zielerreichung leisten sollen. Mit der Unterzeichnung der bundesweiten Zielvereinbarung soll der Prozess auf Bundesebene bis Ende Dezember 2010 abgeschlossen werden. Die lokalen Zielvereinbarungen werden im nächsten Frühjahr bereits nach neuem Recht zwischen den gemeinsamen Einrichtungen und den Agenturen für Arbeit abgeschlossen.

Die BA geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die operative Arbeit und die Zielplanung des Jahres 2011 deutlich besser sein werden, als noch für den Planungsprozess 2010. Unbeachtet bleiben bei dieser Einschätzung die Einsparungen im Eingliederungstitel, die die Politk vorsieht.

Ziel der Arbeit der Grundsicherungsstellen im Jahr 2011 soll vorrangig sein, die bevorstehende Umsetzung der Neuorganisation ohne Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit gegenüber den Kunden gut zu bewältigen als auch die positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit im SGB II weiter deutlich zu reduzieren und die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit zu integrieren.

Für das Jahr 2011 werden alle Träger der Grundsicherung in den Planungsprozess einbezogen, die unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ihre Aufgaben als gemeinsame Einrichtung (gE) oder noch übergangsweise in getrennter Trägerschaft ausführen. Der Planungsprozess wird wie in den Vorjahren als Bottom-Up/Top-Down-Verfahren durchgeführt. Diese Planung im Gegenstromverfahren schafft die Basis für die Berücksichtigung lokaler Besonderheiten.

Rahmenbedingungen
Nach der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung vom 21. April 2010 steigt das Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr 2010 um voraussichtlich 1,4 % und 2011 um 1,6 %. Begleitet wird die Erholung der deutschen Wirtschaft von einer stabilen Entwicklung des Arbeitsmarktes in beiden Jahren, die gute Einkommensperspektiven für die Arbeitnehmer eröffnet. Für beide Jahre geht die Bundesregierung nach der Frühjahrsprojektion von jahresdurchschnittlich 3,4 Mio. Arbeitslosen und von einer weitgehend stabil bleibenden Beschäftigungsentwicklung aus.
Nach aktuellen Einschätzungen der Wirtschaftsforschungsinstitute ist bis zum Jahresende von einer noch positiveren Entwicklung auszugehen. Die Orientierungswerte berücksichtigen bereits diese günstigere Perspektive. …

Grundlage der Planung ist bis zum endgültigen Beschluss des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushaltsplan 2011 der Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2011 vom 07.07.2010. Folgende Ansätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende werden im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für 2011 (inklusive zkT) veranschlagt. Die voraussichtlichen Ist-Werte für das Jahr 2010 wurden in Abstimmung mit dem BMAS geschätzt und sind nicht Teil des Haushaltsentwurfs.

Vorgesehen sind für: ## Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung: 3,4 Mrd. Euro
## Arbeitslosengeld II: 20,9 Mrd. Euro
## Leistungen zur Eingliederung in Arbeit: 5,3 Mrd. Euro
## Verwaltungskosten: 4,2 Mrd. Euro
## Summe Grundsicherung für Arbeitsuchende: 33,8 Mrd. Euro

Die Bundesregierung erwartet derzeit durch die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die gegenüber dem Jahr 2009 erheblich verbesserte konjunkturelle Entwicklung spürbare Entlastungen bei den Ausgaben. Mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung des Bundes und die damit einhergehenden Sparbeschlüsse der Bundesregierung aus der Kabinettsklausur vom 06./07. Juni 2010 werden die Haushaltsansätze für die Grundsicherung für Arbeitssuchende beginnend ab 2011 mittelfristig abgesenkt.

Das Globalbudget 2011 für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und Verwaltungskosten wird aufgrund der günstigen konjunkturellen Entwicklung und eines verstärkt auf das Kernziel der Vermittlung in Abeit konzentrierten Mitteleinsatzes auf insgesamt 9,5 Mird. (einschl. zugelassene kommunale Träger) abgesenkt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für das Globalbudget in den darauffolgenden Jahren 8,5 Mrd. Euro für 2012 und jeweils 8,0 Mrd. Euro für 2013 und 2014 vorgesehen.

Um bei dem reduzierten Haushaltsansatz 2011 eine möglichst höhe Integrationswirkung erreichen zu können, ist ein besonders effizienter Mitteleinsatz notwendig. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat dazu seine Erwartungen im Beschluss vom 20.04.2010 bereits ausdrücklich formuliert (Steigerung der Eingliederungsquote um mind. 5 Prozentpunkte; …) Vor Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit zur Verstärkung der Verwaltungskosten sollte deshalb in jedem Fall vorab geprüft werden, ob nicht die geplanten Verwaltungsausgaben reduziert werden können. Dabei sind die Vorgaben zu den befristeten Beschäftigungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. …

Geschäftspolitische Schwerpunkte 2011
… Die geschäftspolitischen Schwerpunkte leiten sich aus dem Zielsystem ab und markieren besonders erfolgsrelevante Handlungsfelder, auf die sich die gemeinsame Arbeit mit unterschiedlicher lokaler Ausprägung ausrichten soll.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem „Konzept für die Erhöhung von Wirtschaftlichkeit und Wirkung der eingliederungsorientierten Arbeitsmarktpolitik in der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (Offensivkonzept) vier Bereiche definiert, bei denen durch neue Anstrengungen die Wirksamkeit der Arbeitsförderung erhöht werden soll. Diese vier Bereiche umfassen die Förderung von Alleinerziehenden, die offensive Aktivierung und Vermittlung von Jugendlichen, die Verbesserung der Integrationschancen von Älteren und die Effizienzsteigerung der Arbeitsmarktpolitik.

Die Kernpunkte des Offensivkonzepts werden in die bestehenden geschäftspolitischen Schwerpunkte integriert. Die geschäftspolitischen Schwerpunkte lauten im nächsten Jahr wie folgt:

(1) Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
(2) Beschäftigungschancen für Alleinerziehende erschließen
(3) Fachkräftepotenzial erhöhen
(4) Marktschancen bei Arbeitgebern erhöhen
(5) Zugänge managen
(6) Rechtmäßigkeit der operativen Umsetzung sicherstellen

Damit die neuen Anstrengungen bei der Umsetzung des Offensivkonzeptes der Bundesregierung so schnell wie möglich zum Tragen kommen, lösen die neuen geschäftspolitischen Schwerpunkte die bisherigen mit Veröffetnlichung des Planungsbriefes ab. …

Bundesprogramme

Die Bundesprogramme Bürgerarbeit und Perspektive 50plus – Beschäftigungspakt für Ältere, für die der Bund den beteiligten Grundsicherungsstellen zusätzliche Mittel bereitsstellt, leisten auch einen Wirkungsbeitrag zur Zielerreichung. Dieser Wirkungsbeitrg der Bundesprogramme wird in der SGB II-Zielplanung soweit wie möglich berücksichtigt.

Das Programm Bürgerarbeit ist am 15.07.2010 gestartet. Bei rd. 200 Jobcentern werden rd. 34.000 Bürgerarbeitsplätze eingerichtet. Die durch die Förderung erwarteten Effekte werden bei den gE, die sich an dem Bundesprogramm beteiligten, in der Planung berücksichtigt. Diese erhalten bei Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ einen Aufschlag auf den Orientierungswert. …

Termine und Prozessbeschreibung
… Der Planungsprozess … endet am 29. Oktober 2010. In diesem Zeitraum soll die Zielplanung für 2011 zwischen der Geschäftsführung und der Trägerversammlung der jeweiligen gE soweit abgestimmt werden, dass die lokalen Angebotswerte über die Anwendung „TN-Planning“ an die Zentrale der BA weitergeleitet werden können.
Der formale Abschluss einer Zielvereinbarung nach § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB II durch die Agenturen für Arbeit mit den Geschäftsführern der neuen gE erfolgt erst nach Abschluss des bundesweiten Kontraktes zwischen BA und BMAS nach § 48b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II.

Im Intranet der BA wird den gE auch dieses Jahr wieder das Online-Planungssystem „TN-Planning“ zur Verfügung gestellt. … Die Eintragung der Angebotswerte in „TN-Planning“ ist bis 29. Oktober 2010 abzuschließen. …

Nach Eingang der Angebotswerte werden diese von der Zentrale und den Regionaldirektionen technisch und inhaltlich plausibilisiert. Hierzu werden bei deutlichen Abweichungen von den Orientierungswerten auch die vorgenommenen Kommentierungen geprüft, ggf. erfolgt eine Rückkopplung mit den betroffenen gE. Auf Basis der aggregierten Angebotswerte der gE werden die BA und das BMAS ambitionierte Zielwerte abstimmen, die dann in den Kontrakt zwischen BMAS und BA nach § 48b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II aufgenommen werden. In die Kontraktverhandlungen zwischen BMAS und BA werden auch die neuen Einschätzungen der Bundesregierung über die wirtschaftliche Entwicklung, der Gesetzentwurf über die Regelsätze sowie gegebenenfalls weitere gesetzliche Änderungen einfließen. Dieser Kontrakt soll bis Ende Dezember 2010 abgeschlossen werden. …

Nach Abschluss des Kontraktes werden den gE die auf Bundesebene vereinbarten Zielwerte und der Beitrag der einzelnen gE bekannt gegeben. Danach können die lokalen Zielvereinbarungen vor Ort abgeschlossen werden. Die vereinbarten Ziele werden anschließend der Zentrale über „TN-Planning“ mitgeteilt. …

Die Kalkulation der Maßnahmeeintritte und des Budgets für Eingliederungsleistungen (EgL) sowie die Beplanung der geförderten Integrationen gliedert sich in zwei Teile:
Teil 1 – KW 38 – 29. Oktober 2010: Planung auf Basis des zentral zur Verfügung gestellten Schätzwertes zum Budgetansatz 2011 im Rahmen des operativen Planungsprozesses.
Teil 2 – Revision der Ergebnisse nach erfolgter Zuteilung der Haushaltsmittel entsprechend der Eingliederungsmittelverordnung und Planung des Verwaltungsbudgets. „

Quelle: BA; BMAS; Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe

Dokumente: 100917_Planungsbrief_SGB_II_2011.pdf

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