Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung

„Am Donnerstag (6.5.10) wurden im Bundestag in erster Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Neuorganisation des SGB II beraten.
Gemeinsam mit der SPD-Fraktion planen die Regierungsfraktionen mit einer Vielzahl von Regelungen die Jobcenter besser auf zu stellen. Alle drei Fraktionen brachten einen gemeinsamen Gesetzentwurf ins Parlament ein. Dieser soll die Grundlage für eine reibungslose und qualitativ hochwertige gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen schaffen. Den Argen soll auch weiterhin Leistungen ”aus einer Hand“ ermöglicht werden. Die zugelassenen kommunalen Träger, die derzeit die Landzeitarbeitslosen in Eigenregie betreuen (Optionskommunen), sollen ihre Aufgaben unbefristet wahrnehmen können. Die Optionskommunen sollen ”jedoch die Ausnahme bleiben“, heißt es in dem Entwurf. Entsprechend der grundgesetzlichen Vorschrift soll die Anzahl der zugelassenen kommunalen Träger ”ein Viertel der zum Antragszeitpunkt bestehenden Aufgabenträger“ nicht überschreiten, heißt es weiter.
Um die Umsetzung und Steuerung zu koordinieren, sollen auf Landesebene Kooperationsausschüsse gebildet werden. Auf Bundesebene wird ein Bund-Länder-Ausschuss beim BMAS eingerichtet, in dem die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die BA die Umsetzung der Grundsicherung beraten.
Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP haben darüber hinaus gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, der die bisherige Zusammenarbeit der örtlichen Agenturen für Arbeit und der jeweiligen Kommunen bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch künftig ermöglichen soll. Mit der Verfassungsänderung, über die das Bundestagsplenum ebenfalls am Donnerstag in erster Lesung beriet, soll auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (BVerfGE 119, 331) reagiert werden, dass die bisherige Form der Argen für verfassungswidrig erklärt hatte.“

Die beiden Gesetzentwürfe zu Ihrer Kenntnisnahme im Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1701554_Gesetzentwurf_Grundgesetzaenderung.pdf

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Zum Inhalt springen