Gesonderte Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund

Beim Übergang von der Schule in den Beruf stehen vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund vor besonderen Schwierigkeiten. Der Einstieg in eine Ausbildung gelingt ihnen seltener als Jugendlichen, deren Erstsprache Deutsch ist. Diese jungen Menschen will der Bundesrat unterstützen und besonders fördern.

Die Länderkammer schlägt in einem Gesetzentwurf vor, spezielle Integrationskurse für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund einzurichten. Diese Kurse sollen parallel zum Schulunterricht der letzten Jahrgangsstufe von Förder- , Haupt- und Realschule angeboten werden. In dem Gesetzentwurf ist neben der Erlanung des Schulabschlusses eine Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Dazu sollen berufsbezogene Sprachkenntnisse und berufsbezogene Informationen vermittelt werden.

Das Aufenthaltsgestz und die Integrationskursverordnung sehen solche Kurse bisher nicht vor. Die geltenden Regelungen des Aufenthaltsgesetzes erlauben nur Jugendlichen eine Teilnahme an Integrationskursen, die ihre Schullaufbahn beendet haben. Der Bundesrat will spezielle Jugendintegrationskurse für Schülerinnen und Schüler mittels einer gesetzlichen Änderung sowie einer Änderung der Integrationskursverordnung ermöglichen.

Die Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Grundsätzlich unterstützt sie das Vorhaben die Bildungschancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund zu verbessern. Aber da es sich beim Vorschlag der Länderkammer um schulische Maßnahme handle, lehnt sie den Vorstoß aufgrund „kompetenzrechtlicher Bedenken“ ab. Es handle sich um Maßnahmen, die durch die Länder selbst umzusetzen seien.“

Den Gesetzentwurf des Bundesrates in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Bundesrat

Dokumente: 1701222.pdf

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