Neues Förderprogramm für nachhaltige Entwicklung in der beruflichen Bildung

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) fördert ab sofort aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Projekte zur „Beruflichen Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“. Die Projektförderung mit einem Finanzvolumen von insgesamt drei Millionen Euro ist eingebunden in die zweite Hälfte der UN-Dekade „Bildung für eine nachhaltige Entwicklung“ (2005 – 2014). Eine der zentralen Forderungen der UN-Dekade ist die Verankerung des Leitbilds einer nachhaltigen Entwicklung in die nationalen Bildungssysteme. Der beruflichen Aus- und Weiterbildung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Ziel des neuen Förderschwerpunkts ist es, Problemstellungen zur nachhaltigen Entwicklung in der beruflichen Bildung kritisch zu analysieren und einzuschätzen sowie Konzepte für die Gestaltung und Weiterentwicklung der Berufsbildung zu entwerfen und umzusetzen.
Dabei sollen möglichst alle Ebenen des Berufsbildungssystems mit einbezogen und besser miteinander verzahnt werden.

In einem zweistufigen Verfahren fördert das BIBB Verbundprojekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten, die berufliche Bildung für eine nachhaltige Entwicklung branchenspezifisch umsetzen und einen Regionalbezug aufweisen. Darüber hinaus werden auch Einzelprojekte
mit einer Laufzeit von maximal 24 Monaten gefördert, die den Zusammenhang von beruflicher Bildung für eine nachhaltige Entwicklung sowie Arbeits- und Beschäftigungsstrukturen untersuchen. Die Projekte sollten interdisziplinär angelegt sein. Die Mitwirkung kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.

Projektskizzen können bis zum 27. Mai 2010 in elektronischer und schriftlicher Form eingereicht werden.

Die Projektskizzen sollen nachstehender Gliederung folgen: ## Thema des Verbundprojektes / Einzelprojektes,
## Projektnehmer bzw. Verbundkoordinator und Kontaktdaten (Name mit Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse)
## bisherige Arbeiten des Projektnehmers / des Verbundkoordinators sowie der Verbundpartner, insbesondere die mit Bezug zu den Zielen des Projektes,
## Ziel des Projektes und Zusammenfassung der Projektbeschreibung,
## Konzept einschließlich Problembeschreibung,
## Beschreibung des Arbeitsplanes,
## Verwertungsplan,
## Vorläufiger Finanzierungsplan,
## Zuwendungen von dritter Seite.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet: ## Einordnung in den thematischen Schwerpunkt der Bekanntmachung,
## Qualität der Projektskizze sowie Vollständigkeit und Plausibilität der Arbeitsschritte,
## Neuheit und Innovationsgehalt des Lösungsansatzes unter Berücksichtigung des Anwendungs- und / oder Wissenschaftsbezug
## Relevanz und prinzipielle Übertragbarkeit des Projektes für die Berufsbildungspraxis, Berufsbildungsforschung und / oder Berufsbildungspolitik
## Zusammensetzung des Verbundes oder der Kooperationspartner sowie Qualifikation der Partner und KMU-Ausrichtung (nur bei Verbundprojekten),
## Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen.
Die Unterlagen sind vollständig einzureichen. Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Skizzeneinreichern schriftlich mitgeteilt.

Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze. Zuwendungsempfänger können – auch im Rahmen von Verbundprojekten – juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts-, Personengesellschaften, Verbände und Forschungseinrichtungen sein. Privatpersonen sind ausgeschlossen.

Auskünfte im BiBB erteilen
Dagmar Winzier, Fon 0228-107-2224, winzier@bibb.de
Dr. Beate Feuchte, Fon 0228-107-1352, feuchte@bibb.de

Weitere Einzelheiten sind der Förderrichtlinie im Anhang zu entnehmen.

www.bibb.de

Quelle: BiBB-Presseinformationen

Dokumente: Foerderrichtlinie_nachhaltige_Entwicklung.pdf

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