Zweite Ausschreibung für das Programm „Perspektive Berufsabschluss“

Förderrichtlinien für das Programm „Perspektive Berufsabschluss“

„Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aus Bundesmitteln und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ mit den beiden Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“. Es soll zu Bildungsgerechtigkeit beitragen, damit kein Jugendlicher oder junger Erwachsener verloren geht.

Nach wie vor benötigen viele Jugendliche nach dem Ende der Pflichtschulzeit für den Übergang in eine betriebliche Ausbildung begleitete Zwischenschritte in Schulen, in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, in Angeboten der Jugendhilfe. Diese Angebote sollen helfen, den Weg in die Berufsausbildung vorzubereiten und zu ebnen. Durch die mit wachsendem Bedarf gestiegene Anzahl an Angeboten riskieren Jugendliche aber auch, in Maßnahmekarrieren zu geraten, die sie nicht voran bringen. Sie verharren in so genannten Warteschleifen des Angebotsmarktes oder reagieren mit Enttäuschung und Frustration. Ein Hindernis für das Gelingen der Übergänge von der Schule in die Berufsausbildung ist die Vielfalt von Zuständigkeiten im „Übergangssystem“, die eine auf das Individuum bezogene Beratung, Unterstützung und Lenkung erschwert. Erforderlich ist eine wirksame Abstimmung von Förderkonzepten vor Ort, die zum Ziel haben muss, die Bildungs- und Ausbildungswege von den letzten Schulbesuchsjahren bis hin zum Ausbildungsabschluss zu unterstützen und zu gewährleisten.

Mit den Förderinitiativen „Regionales Übergangsmanagement“ und „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ wurde im Rahmen der 1. Ausschreibungsrunde eine effektivere zielgruppenbezogene Förderung Jugendlicher durch Schaffen und Weiterentwickeln von regionalen Kooperationsstrukturen angestoßen. Dabei wurde besonderes Gewicht auf die Stärkung der betrieblichen Orientierung, die individuelle bedarfsgerechte Förderung sowie auf die Verbesserung der Aus- und Weiterbildungschancen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund gelegt. Ziel der Erweiterung des Programms ist es, auf diesen Erfahrungen aufzubauen und unter Einbeziehung aller relevanten Akteure Kooperationsstrukturen und strukturelle Verantwortung so zu gestalten, dass die Instrumente der Förderung flexibler, bedarfs- und zielgruppenorientierter genutzt werden können. Einheitliche Mindeststandards der Qualitätssicherung sowie verbindliche Verfahrensstandards sollen zur Anwendung kommen.

Die seit 2008 an der Umsetzung des Förderprogramms beteiligten Projekte haben in der bisherigen Laufzeit bereits in ihren Regionen Weiterentwicklungen der Kooperationsstrukturen angestoßen. Um die wichtigen bildungspolitischen Themen der Optimierung von Bildungsketten und der Verbesserung der beruflichen Qualifizierungsstrukturen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in weiteren Regionen und Branchen zu verankern und die bisherigen positiven Programmergebnisse zu übertragen, erfolgt eine Erweiterung des Programms „Perspektive Berufsabschluss“. Bundesweit sollen weitere Projekte gefördert werden, die vergleichbare Struktur fördernde Aufgaben wahrnehmen sollen, wie die bereits laufenden Projekte.

Förderinitiative 1: „Regionales Übergangsmanagement“
Gefördert werden Projekte, die regionale Ansätze bzw. Strategien unter Einbindung der relevanten regionalen Akteure entwickeln, in der Umsetzung erproben und zukunftsweisende Perspektiven zur Verbesserung des Übergangsmanagements beinhalten. Bei der Auswahl der zu fördernden Strategien werden sowohl die Entwicklungspotenziale, der Innovationsgehalt des Ansatzes, die Berücksichtigung des Kenntnisstandes zu den Gelingensbedingungen regionaler Netzwerkbildung als auch die strategische Relevanz des regionalen Übergangsmanagements als Aufgabe der Kommune von Bedeutung sein.

Es sollen vor allem Regionen gefördert werden, die noch wenig Erfahrung haben mit der Entwicklung tragfähiger Strukturen, wie sie für einen nachhaltigen Erfolg der Kooperation im Netzwerk und ein funktionierendes Übergangsmanagement erforderlich sind. Eine enge Kooperation mit anderen in der Region arbeitenden Projekten sich ergänzender Förderprogramme – wie z.B. Kompetenzagenturen, 2. Chance für schulmüde Jugendliche, Stärken vor Ort – muss gewährleistet sein. Regionale Strategien sollten auch das gesellschaftliche Engagement in der Region aufgreifen und mögliche branchenspezifische Aktivitäten nutzen.

Die berufliche Förderung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist durch die verstärkte Einbeziehung von Migrantenorganisationen und Elternorganisationen zu unterstützen. Hierbei ist eine Kooperation auch mit den Jugendmigrationsdiensten zu gewährleisten. Die Vermittlung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in Ausbildung hat im Rahmen dieser Initiative einen hohen Stellenwert.

Von Antragstellern wird ein Konzept für das regionale Übergangsmanagement erwartet, das im Wesentlichen folgende Elemente enthält: ## Benennung der beteiligten Akteure unter Berücksichtigung von ordnungspolitischen Zuständigkeiten (Vorlage von LOI) und Darstellung der jeweils geplanten Handlungsschwerpunkte im Rahmen des Übergangsmanagements;
## Konzepte zur Erhebung von Daten zur Schaffung von Planungsgrundlagen zum Übergangsgeschehen;
## Darstellung des Sachstands relevanter Strukturmerkmale für den Bereich des regionalen Übergangsmanagements in der Förderung benachteiligter Jugendlicher und Darstellung des „Mehrwertes“ für die Region durch das Regionale Übergangsmanagement;
## Nachweis über die geplante Verknüpfung des Regionalen Übergangsmanagements im Bereich der Benachteiligtenförderung mit vorhandenen Netzwerken und Kooperationsstrukturen und gegebenenfalls mit Programmen auf der Landesebene. Dabei ist darzulegen und sicherzustellen, dass Weiterentwicklungen auf der Basis bereits „gesicherten Wissens“ erfolgen und sich – wie oben ausgeführt – an geltenden Qualitätsstandards orientiert wird ;
## gegebenenfalls einen Nachweis über die Kooperation mit anderen über öffentliche (Land, Bund, EU) oder private Mittel finanzierten Projekten im Bereich der beruflichen Integrationsförderung junger Menschen;
## eine Darstellung eines Handlungskonzeptes für die nächsten Jahre mit geplanten Strategien zur Entwicklung, dauerhaften Ausgestaltung und Absicherung von Verfahrensstandards zur Schaffung eines flächendeckenden strukturierten Übergangssystems und zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Kooperationsentwicklung;
## eine Berücksichtigung des Gender Mainstreaming und von migrationsspezifischen und kultursensiblen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming bei der Entwicklung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung regional abgestimmter Förderangebote;
## einen auf die gesamte Projektlaufzeit bezogenen Aktionsplan für die regionale Öffentlichkeitsarbeit unter Berücksichtigung der Aktivitäten der Kooperationspartner.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Gemeinden, kreisfreie Städte, Kreise).
In begründeten Ausnahmefällen können auch andere Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Antrag stellen.

Förderinitiative 2: „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“
Ziel der Förderinitiative ist es, modulare Nachqualifizierung mit dem Ziel eines anerkannten Berufsabschlusses als Regelangebot nachhaltig in regionalen bzw. brachenbezogenen Strukturen zu verankern und auf eine Erhöhung der Anzahl erfolgreich an Externenprüfungen Teilnehmender hinzuwirken.

Es sollen Projekte gefördert werden, die den Auf- bzw. Ausbau strategischer Netzwerke vorantreiben und hierbei die Einbindung und Beteiligung der regional relevanten Entscheidungsträger aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der verantwortlichen Akteure im Bereich der beruflichen Weiterbildung gewährleisten. Durch ein strategisches und kooperatives Zusammenwirken der Arbeitsmarktakteure sollen die vorhandenen Förderinstrumente stärker als bisher zur abschlussbezogenen Nachqualifizierung und erfolgreichen Teilnahme an der Externenprüfung in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen genutzt werden. Nachqualifizierungsbedarfe und -angebote sollen erfasst und transparent gemacht werden. Der Auf- und Ausbau auf Dauer ausgerichteter Unterstützungsstrukturen zur Beratung von Betrieben (auch KMU) sowie von an- und ungelernten jungen Erwachsenen mit und ohne Beschäftigung soll vorangetrieben werden. Zielgruppenbezogene Konzepte sind zu entwickeln, die auf die Implementierung, gegebenenfalls Anpassung und Weiterentwicklung von flexiblen, modularen und abschlussorientierten Nachqualifizierungsangeboten zielen.

Es ist darauf einzuwirken, dass auch nicht formale Qualifikationen, z. B. im Arbeitsprozess erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten und im Ausland erworbene Qualifikationen, als für den Erwerb eines Berufsabschlusses relevant anerkannt und ggf. zertifiziert werden können.

Die berufliche Förderung von jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund hat einen zentralen Stellenwert. Bei Durchführung und ggf. Entwicklung vorgeschalteter oder begleitender berufsbezogener Sprachförderung ist eine enge Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erforderlich. Die Zusammenarbeit mit Jugendmigrationsdiensten und mit Migrantenorganisationen ist zu gewährleisten.
Unternehmensinhaberinnen und -inhaber mit Migrationshintergrund sind gezielt in die regionalen Aktivitäten einzubeziehen.

Bei der Auswahl der zu fördernden Strategien werden sowohl die Entwicklungspotenziale als auch der Innovationsgehalt des Ansatzes berücksichtigt. Der Nachweis der entsprechenden strategischen Relevanz eines jeden Projektes ist deshalb bei der Beantragung vom Antragsteller zu führen. Außerdem sind Erfolgskriterien für die regionale bzw. branchenbezogene Etablierung nachhaltiger Strukturen der Nachqualifizierung zu benennen und im Laufe der Förderung nachzuweisen. Eine enge Kooperation mit anderen in der Region arbeitenden Projekten sich ergänzender Förderprogramme muss gewährleistet sein. Die Strategien sollten auch das gesellschaftliche, ehrenamtliche Engagement in der Region aufgreifen und branchenspezifische Aktivitäten nutzen. Eine kultursensible Ausrichtung der Konzepte wird gefordert.

Von Antragstellern wird ein Konzept mit einer Umsetzungsstrategie für die regionale bzw. branchenbezogene Implementierung modular aufgebauter und abschlussbezogener Nachqualifizierungsansätze erwartet, das im Wesentlichen folgende Elemente enthält: ## eine kurze Situationsanalyse zu den regionalen bzw. branchenbezogenen Qualifizierungsbedarfen für Un- und Angelernte und daraus abgeleitet eine Darstellung des Handlungsbedarfes unter Berücksichtigung der regionalen Wirtschafts- bzw. der Branchenstruktur (der aus einer möglichen Förderung resultierende „Mehrwert“ muss aus der Darstellung deutlich werden);
## die Definition der mittel- bis langfristigen Entwicklungsziele aufbauend auf der Situationsanalyse;
## eine Darstellung der beabsichtigten Kooperationsstrukturen zur Einbindung der beteiligten Akteure (Funktion und Aufgaben); dabei ist insbesondere darzulegen, wie die Prozesssteuerung und die Umsetzung der geplanten Aktivitäten im Rahmen des Gesamtkonzeptes erfolgen sollen und welche Instrumente zum Einsatz kommen;
## die Darstellung eines Handlungskonzeptes für die nächsten Jahre mit geplanten Strategien zur Entwicklung und dauerhaften Verankerung von Qualitäts- und Verfahrensstandards im Bereich der Nachqualifizierung;
## die Nennung der Kooperationspartner und der strategischen Partner; neben den Agenturen für Arbeit und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind insbesondere Kammern, Entscheidungsträger von Unternehmen, Einrichtungen der kommunalen/regionalen Wirtschaftsförderung, Sozialpartner, Unternehmerverbände, zielgruppenspezifische Netzwerke, Migrantenorganisationen und regionale Bildungsträger in ein strategisches Netzwerk einzubinden. Die verbindliche arbeitsteilige Einbindung der Kooperationspartner ist über Letter of Intent (LOI) nachzuweisen;
## gegebenenfalls einen Nachweis über die Kooperation mit anderen über öffentliche (Land, Bund, EU) oder private Mittel finanzierten Projekten (z.B. Jobstarter CONNECT) im Bereich der beruflichen Integrationsförderung junger Menschen;
## eine Berücksichtigung des Gender Mainstreaming sowie von migrationsspezifischen und kultursensiblen Ansätzen im Sinne des Cultural Mainstreaming bei der Entwicklung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung von Förderangeboten;
## ein Öffentlichkeitsarbeitskonzept zum Bekanntmachen der Förderthematik in der Projektregion bzw. Branche und zur zielgruppenbezogenen Sensibilisierung für das Thema Nachqualifizierung; ein auf die Projektlaufzeit bezogener Aktionsplan ist erforderlich.

Antragsberechtigt sind ## Juristische Personen des öffentlichen Rechts;
## Juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig und in der Lage sind, unter Einbindung der relevanten Akteure strukturbildend zu wirken. Antragstellende Bildungsträger müssen nach AZWV zertifiziert sein.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung, Verfahren

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Eine Kofinanzierung ist nicht erforderlich.

Die Förderung der Projekte kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren gewährt werden; spätester Beginn der Förderung ist der 01.09.2010.

Verpflichtung zur Unterstützung der Wissenschaftlichen Begleitung, der Programmevaluation und zum Transfer sowie Hinweispflicht auf öffentliche Förderung: ## Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Programmbegleitung und zur Unterstützung bei Erhebungen der Programmevaluation.
## Zuwendungsempfänger verpflichten sich mit den über das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ geförderten Projekten zu kooperieren und an Veranstaltungen zum Ergebnistransfer teilzunehmen.
## Zuwendungsempfänger verpflichten sich zur Teilnahme am programmweiten Transfer und zur Unterstützung der programmbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit. Die Teilnahme an jeweils einer zweitägigen Veranstaltung pro Halbjahr sowie an den Jahrestagungen und an einer zweitägigen Programmabschlusskonferenz ist einzuplanen.
## Zuwendungsempfänger verpflichten sich, auf die finanzielle Förderung durch den Bund und die Europäische Union (hier: ESF) ausdrücklich und in geeigneter Weise hinzuweisen.

Mit der Abwicklung dieses Förderprogramms hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Projektträger des BMBF (PT-DLR)
Perspektive Berufsabschluss
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartnerin Förderinitiative 1 „Regionales Übergangsmanagement“:
Dr. Manuela Martinek
Telefon: 0228/3821 – 313
Telefax: 0228/3821-604
E-Mail: manuela.martinek@dlr.de

Ansprechpartner Förderinitiative 2 „Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“:
Dr. Hans-Peter Albert
Telefon: 0228/3821 – 315
Telefax: 0228/3821-604
E-Mail: hans-peter.albert@dlr.de

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 27.04.2010 Projektskizzen in elektronischer Form über die elektronische Skizzenerfassung PT-OUTLINE einzureichen, die unter dem Internet-Portal https://www.pt-it.de/ptoutline/pba/ verfügbar ist. Zusätzlich sind Projektskizzen in 6-facher Ausfertigung (Original + 5 Kopien) in schriftlicher Form beim Projektträger bis spätestens 29. 04. 2010, 16.00 Uhr einzureichen.

Für die Einhaltung der Fristen ist der Posteingangsstempel des Projektträgers maßgeblich. Die Frist gilt nicht als Ausschlussfrist; verspätet eingehende oder unvollständige Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.“

http://www.perspektive-berufsabschluss.de/
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm
http://www.esf.de
http://www.kp.dlr.de/profi/easy/index.htm
https://www.pt-it.de/ptoutline/pba/

Quelle: BMBF

Ähnliche Artikel

Skip to content