Katholische Jugendsozialarbeit entschlossen gegen Jugendarmut

Die öffentliche Diskussion nimmt das Wort „Armut“ seit einigen Monaten in den Mund. Der Blick ist dabei vor allem auf Kinderarmut und Alte Menschen in ärmlichen Verhältnissen gerichtet. Jugendarmut hingegen wird selten ausdrücklich benannt. Dabei ist die Armut junger Menschen, Jugendlicher und junger Erwachsener eine besondere Herausforderung, der sich die Gesellschaft stellen muss. Ein von Armut betroffenes Kind ist nicht auf einmal weniger arm, nur weil es älter geworden ist, weniger niedlich oder hilfebedürftig aussieht. Gerade angesichts der alltäglichen Bedarfslagen junger Menschen und Ermöglichung von Teilhabe in allen Lebensbereichen ist eine Bekämpfung von Jugendarmut eine dringend notwendige Aufgabe – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. nimmt diese Herausforderung an. Mit ihren Aktivitäten engagiert sie sich entschlossen gegen Jugendarmut. Die Mitgliederversammlung verabschiedete am 25. März 2010 ein Grundlagenpapier zur Bekämpfung von Jugendarmut. Dabei versteht sie Jugendarmut nicht allein als materielle Armut, sondern eine Kumulation von Unterversorgung und sozialen Benachteiligungen. So beziehen sich politische Forderungen auch nicht allein auf eine Verbesserung der materiellen Situation, sondern auf alle Lebensbereiche.

Auszüge aus dem Grundlagenpapier Enschlossen gegen Jugendarmut:
“ … Zentrale Forderungen gegen Jugendarmut ## Die Würde von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Mittelpunkt des Handelns stellen

Junge, von Armut betroffene oder bedrohte Menschen dürfen nicht auf Leistungsempfänger/-innen reduziert werden, die im schlechtesten Fall in kein „Angebot passen“, „aussanktioniert“ und von allen aufgegeben im Niemandsland unseres Sozialstaates landen. Die Würde eines jeden jungen Menschen, nicht primär seine über diverse Assessments festgestellten vorhandenen oder nicht vorhandenen Kompetenzen, steht im Mittelpunkt Katholischer Jugendsozialarbeit und ihres Selbstverständnisses. Dies immer wieder zu betonen und vor diesem Hintergrund aktuelle Maßnahmen, gesetzliche Regelungen, Ausführungsbestimmungen und Förderrichtlinien entsprechend zu analysieren und ggf. kritisch zu hinterfragen ist originäre Aufgabe Katholischer Jugendsozialarbeit.
## Mehr ganzheitliches Fördern statt einseitiges Fordern

Jugendliche und junge Erwachsene stehen zahlreichen (Heraus-)Forderungen gegenüber, die sie auf dem Weg ins Erwachsensein zu meistern haben. Nicht alle jungen Menschen haben in ihrer Kindheit von familiärer und gesellschaftlicher Seite die notwendigen Voraussetzungen erhalten, um den (Heraus-)Forderungen des Lebens selbstbewusst begegnen zu können. Statt einem mehr an Forderungen benötigen diese jungen Menschen adäquate, individuelle Förderung. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und folgerichtig das SGB VIII, das Kinder- und Jugendhilfegesetz, entwickelt. Die darin formulierten Zielsetzungen und Haltungen müssen den jungen Menschen und seine persönliche Entwicklung in den Mittelpunkt der Hilfen stellen und nicht primär seine wirtschaftliche Verwertbarkeit. Deshalb muss die Jugendhilfe im Zusammenspiel der Sozialgesetzbücher II, III, und VIII eine eindeutige Koordinierungsfunktion erhalten. Dies bedeutet, die bestehenden Gesetze dahingehend zu entwickeln und zu profilieren, dass ihre Leistungen kombinierbar werden und so jungen Menschen in ihren spezifischen Lebens- und Problemlagen, bei ihrer persönlichen, schulischen und beruflichen Entwicklung unterstützen.
## Jugendarmut durch gezielte und sinnvolle staatliche Transferleistungen wirksam bekämpfen

Der Regelbedarf im Sinne eines altersspezifischen soziokulturellen Existenzminimums von Jugendlichen muss ermittelt werden und der monatliche ALG II-Regelsatz entsprechend nach oben korrigiert werden. Zudem müssen die Regelsätze den Preissteigerungen für Güter in für Jugendliche relevanten Lebensbereichen angepasst werden.
Aufmerksam muss in den nächsten Monaten beobachtet werden, in wie weit hier eine verfassungsgemäße Umsetzung des BVG-Urteils vom 9. Februar 2010 erfolgt und unterstützende Sachleistungen gerade zur Förderung im Bereich Bildung sinnvoll umgesetzt werden. Armut von Jugendlichen in Deutschland
… Es gibt eine Reihe von Lebensbereichen, in denen von Armut betroffene Jugendliche und junge Erwachsene weitere Benachteiligungen erfahren. Im Folgenden werden diese Lebensbereiche und die damit verbundenen Problemlagen kurz skizziert und daraus resultierende politische Forderungen formuliert. ## Jugendarmut verhindert Bildung

PISA und nachfolgende Untersuchungen im Bildungsbereich weisen immer wieder auf den engen Zusammenhang zwischen Schulerfolg und sozialer Herkunft hin. Besonders deutlich zeigt sich dieser Zusammenhang, wenn es um den Übergang in weiterführende Schulen
geht. Jungen Menschen aus finanziell schlechter gestellten Familien gelingt der Übergang auch bei gleicher schulischer Leistung seltener. Wie die PISA-Ergebnisse gezeigt haben, ist die Chance des Besuchs eines Gymnasiums für Kinder aus Familien mit hohem Einkommen viermal so hoch wie für Kinder aus Facharbeiterkreisen. Während Kinder aus finanziell besser gestellten Familien an zusätzlichen Angeboten wie Musikunterricht oder Sportaktivitäten teilnehmen oder bei Bedarf Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen können und dies auch tun, reicht bei ökonomisch benachteiligten Familien das zur Verfügung
stehende Geld nicht einmal für verbindliche schulische Aktivitäten. Ein Schulsystem, das in besonderem Maße einen Nachhilfemarkt produziert, den sich viele nicht leisten können, trägt zum weiteren Ausschluss materiell benachteiligter junger Menschen bei.

Der letzte Bildungsbericht konstatiert, dass im Jahre 2006 7,9 % der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss verlassen haben. Der Anteil der Schüler lag bei 8,7 %, der der Schülerinnen bei 5,3 %. Bei Ausländern lag der
Anteil bei 19,2 %, bei Ausländerinnen bei 12,7 %. In Ostdeutschland verließen 10 % der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Schulabschluss, während es in Westdeutschland 7,4 % waren.
Die hohe Selektionswirkung des deutschen Bildungssystems erstreckt sich fort bis in den Ausbildungs- und beruflichen Bereich. Fehlende Bildungsabschlüsse führen zu fehlenden bzw. niedrigen beruflichen Abschlüssen, die meist sehr schlecht entlohnt werden. Wenn Auszubildende einen längeren Weg zur Ausbildungsstätte zurücklegen, sich Material für die Berufsschule anschaffen oder Kosten für Unterkunft bei auswärtigem Berufsschulbesuch aufbringen müssen, so müssen sie dies von der meist geringen Azubi-Entlohnung bewerkstelligen. Mit dem Erlernen eines Berufes im Niedriglohnsektor geht wiederum ein höheres Risiko für spätere Armut einher. Diese Berufe sind besonders anfällig für Arbeitslosigkeit und es besteht die Gefahr, dass sich die Perspektivlosigkeit und Armut in der nächsten Generation fortsetzt. Ein fehlender Zugang zu non-formaler und informeller Bildung bedeutet eine weitere Selektion im Bildungsbereich.

Auswirkungen für den einzelnen jungen Menschen

Schlechte ökonomische Ausstattung von jungen Menschen und ihren Familien wirkt sich auf vielfältige Art und Weise negativ auf den Lern- und Bildungserfolg junger Menschen aus: Wenn junge Menschen hungrig und ohne Essen zur Schule kommen, beeinträchtigt das nicht nur die Gesundheit sondern auch den Lern- und damit den Bildungserfolg. Junge Menschen, deren Familien von Armut betroffen sind, bleiben immer wieder vom Unterricht fern – sei es in Schulen, BGJ oder BVBs –, da sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, um so zum Familieneinkommen beizutragen. Weil oft die Fahrtkosten zur berufsbildenden Schule nicht aufgebracht werden können, bleiben Jugendliche immer wieder als Sparmaßnahme zuhause oder lassen sich krankschreiben. Ähnliches gilt für Schulfahrten oder andere schulische Unternehmungen.

Von Armut betroffene junge Menschen, kommen oft nicht aus ihrem engen Sozialraum heraus. Der Besuch von Kino, Theater, Konzert oder anderen kulturellen Veranstaltungen bzw. Einrichtungen ist ihnen aus Kostengründen verschlossen. Meist können sie das Geld für andere Freizeitaktivitäten oder die Mitgliedschaft in Vereinen ebenfalls nicht aufbringen.

Andere außerschulische Angebote wie das Erlernen von Musikinstrumenten oder der Besuch von Tanzkursen, aber auch die Möglichkeit, Kompetenzen im Bereich neuer Medien zu erwerben, bleiben diesen Jugendlichen aus finanziellen Gründen häufig verwehrt. Mit der finanziellen Beschränkung ist oft gleichzeitig der soziale Ausschluss verbunden. Durch das Fehlen ökonomischen Kapitals wird den jungen Menschen so auch der Zugang zu sozialem und kulturellem Kapital verwehrt.

Wie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?

Tatsächliche Lehr- und Lernmittelfreiheit für alle Kinder und Jugendlichen.
Eine allgemeine Lehr- und Lernmittelfreiheit kommt allen Kindern und Jugendlichen direkt zu Gute und verhindert die unnötige Stigmatisierung einkommensschwacher Familien.

Bildungsungleichheit muss abgebaut und die Lernbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler müssen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft verbessert werden. Längeres gemeinsames Lernen, Abbau der Selektivität, hin zu einem Schulsystem, mit multiprofessionellen Teams an Schulen, an denen individuelle Förderung und Hilfe zum Standard gehören, sind deshalb von Nöten.

Soziale Teilhabe junger Menschen muss nicht nur im schulischen Kontext sichergestellt werden, sondern z.B. auch in außerschulischen Bezügen, wie Vereinsleben, kulturellen und anderen Aktivitäten. Sie gewährleistet musische, sportliche und andere nonformale und informelle Bildungsmöglichkeiten.

Auslandsaufenthalte dürfen nicht von der Finanzierung der Eltern abhängig sein.
Wenn Jugendliche aus einer so genannten Bedarfsgemeinschaft überhaupt schon die notwendigen Ressourcen für einen Auslandsaufenthalt aufbringen können, wird der Bedarfsgemeinschaft für den Zeitraum des Aufenthalts der Regelsatz für diesen jungen Menschen gestrichen. Dies verhindert jegliche verbliebene Chance dieser Jugendlichen auf
einen Auslandsaufenthalt. …

## Jugendarmut führt zu prekären Wohnverhältnissen

Wohnen ist „zentrale Voraussetzung für das Gelingen von existenziell bedeutsamen Lebensbezügen wie Schule, Ausbildung, Arbeit oder das Pflegen sozialer Kontakte; wird das �Basisbedürfnis Wohnen’ gefährdet, wächst auch die Gefahr der Marginalisierung in den
anderen Lebensbereichen.“ Andererseits kann die Verdichtung von Problemen wie Arbeitslosigkeit, Bildungsarmut, Überschuldung, Sucht- und psychischen Erkrankungen sowie Straffälligkeit und familiäre Probleme zu einer existenzbedrohenden Krise führen, aus der sich Menschen nicht mehr aus eigener Kraft befreien können und die dann zum Verlust des Wohnraums führt. Der dritte Armuts- und Reichtumsbericht spricht deshalb auch von „Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen“. Die Wahrscheinlichkeit wohnungslos zu werden ist umso größer, je mehr Problemlagen und Risikofaktoren, wie zum Beispiel
Verschuldung oder keine abgeschlossene Berufsausbildung, zusammentreffen. Schätzzahlen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe zur Zahl der Wohnungslosen gingen im Jahr 2006 von insgesamt ca. 254.000 wohnungslosen Menschen aus. Der Anteil von Kindern und Jugendlichen lag bei ca. 11%. Insbesondere die
niedrigschwelligen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Notschlafstellen registrieren einen verstärkten Zugang der 18 – 25-Jährigen.

Auswirkungen für den einzelnen jungen Menschen

Wohnungslos nach der Definition der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ist, „wer nicht über einen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt.“ Zunehmend kommen Jugendliche und junge Erwachsene in der Wohnungslosenhilfe an. Die Ursachen dafür, dass junge Menschen von akuter Wohnungslosigkeit oder prekären Wohnverhältnissen bedroht sind, liegen in individuellen Umständen wie auch gesellschaftlichen Entwicklungen und gesetzlichen Regelungen begründet: Sie wohnen bei Bekannten, in unzumutbaren Wohnverhältnissen oder gekündigten Mietverhältnissen oder der Rauswurf aus dem elterlichen Haushalt droht. Junge Menschen unter 25 Jahren, die im
ALG II-Bezug stehen, sind zudem durch das so genannte Auszugsverbot nach § 22 Abs. 2a SGB II zum Verbleib in der familiären Bedarfsgemeinschaft gezwungen und flüchten im Falle schwerwiegender Konflikte mit den Eltern oder unzumutbaren Familienverhältnissen in die
prekäre Obdachlosigkeit.

Wie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?

Das so genannte Auszugsverbot nach § 22 Abs. 2a SGB II muss gelockert werden. Bei jungen Erwachsenen, für deren weitere Entwicklung der Verbleib in der Bedarfsgemeinschaft nicht förderlich ist, muss das selbstständige Wohnen aktiv unterstützt werden.
In der Übergangsphase kann das sozialpädagogisch begleitete Jugendwohnen nach § 13 Abs.3 SGB VIII genutzt werden, um junge Menschen das Verlassen der familiären Bedarfsgemeinschaft zu ermöglichen. Dies unterstützt den individuellen Prozess des
Erwachsenwerdens, zu dem auch der Auszug aus dem elterlichen Haushalt gehört.
Individuellen Entwicklungschancen müssen insbesondere bei jungen Menschen mit besonderen Problemlagen durch Angebote der offenen, bedingungslosen undaktivierenden Jugendsozialarbeit individuell aus Sicht der Jugendhilfe, § 13 SGB VIII, gefördert werden.
Derzeit gilt das Prinzip des „Förderns und Forderns“, das oftmals auf Seiten der Forderung unerfüllbar hohe Ansprüche an junge Menschen in besonderen Problemlagen formuliert.
Häufig wird eine Förderung und damit eine individuell notwendige Hilfeleistung kausal mit Forderungen verknüpft, was zu einem Ausschluss der jungen Menschen aus den Hilfesystemen führen kann. Hier müssen vielmehr wertschätzende pädagogische Maßnahmen im Vordergrund stehen und nicht ausschließlich Sanktionen. …
## Strukturschwache Regionen verschärfen Jugendarmut

Jugendarmut hat in strukturschwachen Regionen – wie die meisten anderen sozialstrukturellen Parameter auch – eine ungleich größere Dimension als in anderen Regionen. Neben einigen westdeutschen Regionen, v.a. ehemaligen Industriestandorten sind die ländlichen Regionen Ostdeutschlands besonders betroffen. So ist die Armutsquote
für Gesamtdeutschland für die 11 – 20-Jährigen von 16,4% im Jahre 2001 auf 18,7% im Jahre 2006 gestiegen, während sie in Ostdeutschland in der gleichen Altersgruppe und im gleichen Zeitraum von 22,2 % auf 33,6 % explodiert ist.
Auf der Suche nach besseren Ausbildungs-, Arbeits- und Aufstiegschancen, wandern junge Menschen aus strukturschwachen Regionen ab. Es handelt sich dabei überwiegend um gut ausgebildete Personen. Demzufolge bleiben überproportional viele Geringqualifizierte zurück, denen es häufig nicht gelingt, durch Erwerbstätigkeit ein ausreichendes Einkommen zu erzielen.

Doppelt problematisch wird dies, weil gleichzeitig die Landkreise und Gemeinden nicht über die dringend notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um gegensteuern und die Entwicklung aufhalten zu können.
Die Wirtschaft- und Steuereinnahmekraft liegt dort meist deutlich unter der der Städte, so dass insbesondere im ländlichen Raum bereits eine Benachteiligungssituation durch fehlende Infrastruktur entsteht, wenn zum Beispiel für Jugendliche kein kostenfreier oder verbilligter Personennahverkehr gewährleistet ist. Die Wege in Schule oder Ausbildung sind aber im ländlichen Bereich länger und damit auch kostenintensiver.
Ebenso fehlt in strukturschwachen Regionen das Geld, um eine ausreichende soziale Infrastruktur aufrecht zu erhalten, präventive Projekte zu fördern oder Beratungsangebote vorzuhalten.

In diese Lücke treten zum Teil – verstärkt in Ostdeutschland – rechtsextreme Organisationen, in dem sie Jugendtreffs, Nachbarschaftshilfen u.a. kostenlos anbieten und so politischen Einfluss zu gewinnen versuchen.
Auswirkungen für den einzelnen jungen Menschen Durch die Verfestigung der Perspektivlosigkeit von benachteiligten jungen Menschen in strukturschwachen Regionen entsteht das Risiko, dass die so genannten – überwiegend männlichen – „Modernisierungsverlierer“ zurückbleiben, die mit den steigenden Anforderungen an Mobilität und Flexibilität nicht mithalten können und deren Leben durch Frustrationserfahrungen, Perspektivlosigkeit und Resignation geprägt ist. Dies birgt ein enormes Gewaltpotenzial und macht viele Jugendliche und junge Erwachsene empfänglich für die Ansprache durch rechtsextreme Organisationen.

Wie kann die Situation nachhaltig verbessert werden?

Strukturschwache Regionen und die damit verbundenen vielschichtigen Probleme müssen deutlicher in den Fokus der Politik auf den verschiedensten Ebenen gelangen.
Derzeit werden immer noch „Metropolregionen“ geschaffen und gefördert. Hierfür werden enorme Finanzmittel zur Verfügung gestellt, die letztlich das Auseinanderdriften zwischen reichen und armen Regionen verschärften. Ein konzertiertes Agieren für eine Verbesserung der Infrastruktur ist erforderlich. Gemeinsames verantwortliches Agieren aller für die Infrastrukturen Zuständigen ist ein wichtiger Schritt zu Koordination und Verbesserung in strukturschwachen Regionen. Hierzu gehört z.B. die Aufrechterhaltung eines öffentlichen Verkehrsnetzes. Dies ist notwendig, damit jungen Menschen ein kostengünstiger Transport zu Bildungs- und Ausbildungsstätten ermöglicht wird und sie so Zukunftschancen entwickeln können.

Flächendeckende Hilfsangebote für junge Menschen – Niemand darf verloren gehen

Gerade in strukturschwachen Regionen verschärfen sich häufig die Problemlagen junger Menschen. Beratungs- und Hilfseinrichtungen müssen gerade in den sich ausdünnenden ländlichen Regionen ausreichend zur Verfügung stehen, z.B. auch durch kreative, ggfs. auch mobile Konzepte.
Kostenträger der Jugendhilfe dürfen ihr Budget nicht rein quantitativ an so genannten „Kopfzahlen“ festmachen, sondern müssen dafür sorgen, dass jedem jungen Menschen adäquate Angebote zur Verfügung stehen. … „

Das Grundlagenpapier in vollem Textumfang sowie weitere Informationen zum Thema Jugendarmut sind zu finden auf der Homepage der Kampagne zur Bekämpfung von Jugendarmut www.jugendarmut.info

Quelle: BAG KJS

Dokumente: 2010_03_25_Grundlagenpapier.pdf

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