Prof. Enggruber: ‚Das primäre Ziel, dass die Jugendlichen eine Berufsausbildung aufnehmen, wird aufgegeben‘

In ihrem Beitrag ‚Kritische Notizen zum ‚Neuen Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen‘ der Bundesagentur für Arbeit‘ für Heft 4/2004 der Zeitschrift ‚Jugend Beruf Gesellschaft‘ beleuchtet Prof. Dr. Ruth Enggruber, FH Düsseldorf, das neue BvB-Fachkonzept und die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Jugendberufshilfe aus mehreren Perspektiven. Auszüge: “  … Menschenbild … Ausdrücklich wird im Neuen Fachkonzept die „Steigerung der Eigeninitiative“ (…) und „die persönliche Verantwortung der Teilnehmer“ (…) hervorgehoben. In dieser Sichtweise ist nur folgerichtig, dass benachteiligte junge Menschen auch als „Kunden“ (…) bezeichnet werden und „die Steigerung der Kundenzufriedenheit“ (…) ausdrücklich als ein Ziel ausgewiesen wird. Insgesamt werden BvB als „Dienstleistungen“ (…) verstanden. Homo oeconomicus Die ökonomische Leitfigur des „Kunden“ beinhaltet in kritischer Lesart das Bild eines Kosten und Nutzen rational abwägenden Subjekts, das „als rationaler Egoist … seine partikularen Interessen managt“ (Maaser …). Diese Vorstellung entspricht dem Menschenbild des „homo oeconomicus“. Besonders deutlich wird dieses Menschenbild im Instrument der Eingliederungsvereinbarung, die nach SGB II und SGB III abgeschlossen werden soll. Ökonomisch gewendet wird ein Vertrag geschlossen, in dem beide Seiten für sechs Monate ihre zu erbringenden Leistungen festlegen. In dieser Dienstleistungslogik werden die AdressatInnen nur konsequent zu KoproduzentInnen sozialstaatlicher Dienstleistungen. Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass die Sanktionsmöglichkeiten bei Vertragsbruch nur einseitig bei der Arbeitsverwaltung bzw. dem JobCenter liegen, so dass keine symmetrische, sondern eine grundlegend asymmetrische Beziehung zwischen den „VertragspartnerInnen“ besteht. … Bereits vorliegende empirische Befunde von Claus Reis u. a. (…) verweisen darauf, dass sich die betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen weniger als rational handelnde und ökonomisch entscheidende Subjekte erleben, sondern sich aus Sanktionsfurcht eher taktisch verhalten und ihre besonderen Problem- und Lebenslagen verschleiern oder verschweigen. … Gerade aus sozialpädagogischer Sicht ist es wichtig, gemeinsam mit den AdressatInnen Anforderungen zu formulieren, Grenzen zu ziehen und damit verbundene Konsequenzen festzulegen. Diese sind jedoch in der pädagogischen Praxis begründet und direkt an Lernprozesse nachvollziebar gebunden. … In der Sozialpädagogik wird immer wieder darauf hingewiesen, dass besonders Jugendliche in der gegenwärtigen gesellschaftlichen Situation spezifische Entwicklungs- und Lernaufgaben zu bewältigen haben, für die sie mehr oder weniger große und zahlreiche Zeit- und Freiräume sowie Experimentiergelegenheiten benötigen (…). Dazu gehört auch, sich über die eigenen Berufswünsche und Berufsinteressen klar zu werden, sich mit den gegebenen Bedingungen auf dem Ausbildungsstellenmarkt ebenso abzufinden wie mit schlechten Schulzeugnissen und der Tatsache, den endlich gefundenen Berufswunsch doch nicht realisieren zu können, weil es keinen Ausbildungsplatz gibt. Für alle diese Entscheidungen benötigen einige Jugendliche und junge Erwachsene eben (mehr) Zeit und Umwege. Soziale „Dienstleistungen“ Die bereits oben erwähnte Bezeichnung der BvB als „Dienstleistungen“ (…) verweist auf die marktwirtschaftliche Umdeutung sozialstaatlicher und damit auch sozialpädagogischer Hilfen. Damit korrespondiert die Anforderung an die Träger der Leistungen …, die „Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit“ (§ 14 SGB II) zu beachten. Damit sind die Bildungseinrichtungen gefordert, sich unter dem Primat der Kostenminimierung bei zweitrangiger Beachtung pädagogischer Qualität marktwirtschaftlich zu formieren … Bereits 1999 wurde aufgrund der Einführung des Vergabeverfahrens für Bildungsangebote durch die Arbeitsverwaltung nach der Verdingungsordnung für Leistungen diskutiert, wie die vergaberechtliche Vorgabe, dass das Angebot der Bildungseinrichtung mit der besten Preis-Leistungs-Relation den Zuschlag erhält, ausgelegt werden würde. Initiiert durch die klare Aussage des damaligen Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, für „Qualitäts- statt Preiswettbewerb“ (…) wurde 1999 den Arbeitsämtern ein entsprechender „Entscheidungsleitfaden zur fachlichen Qualitätsbeurteilung bei der Vergabe von Maßnahmen in der Benachteiligtenförderung“ von der Bundesanstalt für Arbeit (1999) vorgegeben. Auch wenn sich in der Vergabepraxis nicht alle Arbeitsämter an diesen Entscheidungsleitfaden gehalten und in Ausnahmefällen doch nach dem niedrigsten Preis entschieden haben, so lag in den Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeit die Priorität auf der pädagogischen Qualität unter dem Motto „Gute Qualität zum günstigen Preis“ (…). Angesichts der Finanzmisere öffentlicher Haushalte kehrt sich diese Prioritätensetzung zu Gunsten des Preises und damit billigsten Angebots um: „Zum günstigsten Preis gute Qualität“. Die sozial- und berufspädagogischen Fachkräfte in den Bildungseinrichtungen werden im Wettbewerb mit anderen Einrichtungen zunehmend dazu gezwungen, bei festgelegten geringen Kosten noch gute pädagogische Qualität sichern bzw. „erwirtschaften“ zu müssen. Ferner wird die „Effizienz und Effektivität“ (Bundesagentur für Arbeit 2004 …) der pädagogischen Arbeit und damit die Chance der Bildungseinrichtungen, in Konkurrenz mit anderen Einrichtungen in weiteren Ausschreibungsverfahren den Zuschlag für Maßnahmen durch die Agenturen für Arbeit zu erhalten, an den Übergangsquoten in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gemessen. Zur Gewinnung von Vergleichsdaten werden alle Bildungsmaßnahmen zur Berufsausbildungsvorbereitung statistisch als Gesamtmaßnahme erfasst (…), so dass besondere Benachteiligungen oder Problemlagen der verschiedenen Jugendlichen – wie bei Lernbehinderten oder neu Zugewanderten oder sozial besonders Belasteten – nicht berücksichtigt werden. Im Sinne dieser betriebswirtschaftlichen Ausrichtung handeln die Bildungseinrichtungen und die dort tätigen PädagogInnen nur rational, wenn sie ein so genanntes „Creaming“ vornehmen und sich die Besten als TeilnehmerInnen aussuchen. Die Schlechteren bzw. Jene mit multidimensionalen und multivarianten Problemlagen bleiben dabei häufig „auf der Strecke“. Außerdem sind sie in besonderem Maße gefordert, die Ausbildungswünsche der TeilnehmerInnen so zu beeinflussen, dass sie mit den Angeboten am regionalen Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt kompatibel werden. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen bleibt den PädagogInnen somit vor Ort kaum eine andere Möglichkeit, als die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mittels einer ausgefeilten „Cooling- out-Strategie“ (Böhnisch/Schröer …) von anderen Berufswünschen oder sogar vom völligen Abschied von einer Ausbildung zu Gunsten von einer Erwerbsarbeit zu überzeugen, um die geforderten Outputquoten zu erreichen. Stellenwert einer anerkannten Berufsausbildung … Nun wird erstmalig im Neuen Fachkonzept das primäre Ziel der BvB, dass die Jugendlichen eine anerkannte Berufsausbildung aufnehmen sollen, aufgegeben zu Gunsten der Gleichrangigkeit von Berufsausbildung und Beschäftigungsfähigkeit. Ausdrücklich wird als Ziel die „Erhöhung der Übergangsquote in Ausbildung und Arbeit“ (…) genannt. Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die Qualifizierungsbausteine, die nach § 51 BBiG in den BvB erworben werden können. … So sehr aus sozialpädagogischer Sicht zu begrüßen ist, dass den Jugendlichen die teilweise mühsam erreichten Teilqualifikationen einer anerkannten Berufsausbildung zertifiziert und damit ihre Leistungen bestätigt werden, so sind doch aus berufspädagogischer Sicht auch die damit verbundenen Gefahren zu benennen: Die Qualifizierungsbausteine könnten sowohl von den Jugendlichen als auch von den Betrieben im Rahmen kurzfristiger Interessenverfolgung als ausreichende Qualifizierung und damit Beschäftigungsfähigkeit interpretiert werden. So könnten sie das Ziel, eine anerkannte Berufsausbildung zu absolvieren, aufgeben. Diese Gefahr wird noch erhöht durch die in § 50 Abs. 3 BBiG eröffnete Möglichkeit, dass eine BvB auch von Betrieben durchgeführt werden kann, sofern sie eine sozialpädagogische Begleitung sicher stellen. Doch auch für Bildungseinrichtungen kann es betriebswirtschaftlich günstiger sein, in die Betriebe teilqualifizierte und damit preiswertere Nachwuchskräfte zu vermitteln, als mit hohem pädagogischen Aufwand die Jugendlichen auf eine anerkannte Berufsausbildung vorzubreiten, zumal ihnen diese besondere Anstrengung von Seiten der Arbeitsverwaltung gar nicht innerhalb der Erfolgserfassung anerkannt wird. … Angesichts von leeren Haushaltskassen ist die fiskalische Versuchung groß, die teure außerbetriebliche Berufsausbildung nach §§ 241 ff. SGB III aufzugeben, wenn die jungen Menschen Chancen haben, mit Qualifizierungsbausteinen ausgestattet in Betrieben Arbeitsplätze zu finden. Auf jeden Fall ist Deutschland durch das Instrument der Qualifizierungsbausteine jetzt besser gewappnet für 2010, denn dann wird im Rahmen der europäischen Arbeitsmarktpolitik geprüft werden, ob die Mitgliedsländer die arbeitsmarktpolitische Vorgabe, ihre landesspezifische Quote der formal nicht Qualifizierten um 50 % zu senken, realisiert haben … Ob diese skizzierten Entwicklungen allerdings so eintreffen und verlaufen werden, wie sie hier als Gefahren beschrieben sind, kann mangels empirischer Daten nicht eingeschätzt werden. Grundsätzlich zeigt sich jedoch im Neuen Fachkonzept die bildungspolitische Tendenz – zumindest für benachteiligte junge Menschen, also für die, die unter den gegebenen Bedingungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt keine Ausbildungsstelle finden oder arbeitslos sind – das bisher handlungsleitende gesellschafts- und bildungspolitische Ziel, allen Jugendlichen eine anerkannte Berufsausbildung zu ermöglichen, aufzugeben. Stellenwert von Bildung als allgemeine Lebensführungskompetenzen … Im Neuen Fachkonzept sind mit der Aufgabe des Vorrangs einer anerkannten Berufsausbildung zu Gunsten des gleichberechtigten Ziels von Beschäftigungsfähigkeit auch Konsequenzen für „Bildung“ im Sinne allgemeiner Lebensführungskompetenzen verbunden. Denn dafür werden Bildungszeiten und sozialpädagogische Förderangebote benötigt. Beides ist in dem Neuen Fachkonzept für die BvB erheblich begrenzt worden: Zum einen ist die vorherige Förderdauer, die für Behinderte maximal drei Jahre, in der Regel für alle Jugendlichen ein Jahr umfasste (…), auf maximal mögliche zehn bzw. bei Behinderten auf elf Monate reduziert worden (…). Nur für behinderte Jugendliche, die lediglich Beschäftigungsfähigkeit erlangen sollen, kann die Förderdauer maximal 18 Monate umfassen (…). Zum anderen sind die Aufgabenbeschreibung und der Personalschlüssel für die sozialpädagogische Begleitung deutlich verringert worden: Während die sozialpädagogische Begleitung mit ihren spezifischen Aufgaben und pädagogischen Grundsätzen in den bisher geltenden Durchführungsanweisungen differenziert beschrieben und im Personalschlüssel gesondert ausgewiesen wurde (…), wird sie im Neuen Fachkonzept nur kurz angerissen. Insgesamt geht sie in dem nur vage formulierten Ansatz der Bildungsbegleitung bei deutlich gekürztem Personalschlüssel auf (…). Schließlich beinhaltet die jetzt in § 50 Abs. 3 BBiG eröffnete Möglichkeit, dass eine BvB auch von Betrieben durchgeführt werden kann, Gefahren für „Bildung“ als allgemeine Lebensführungskompetenzen. Denn Betriebe sind ökonomische Systeme, in deren Arbeitsalltag mit Auftrags-, Kosten- und Kundendruck kaum die notwendigen Freiräume vorhanden sein werden, um die jungen Menschen in ihren Kompetenzen zur Lebensbewältigung zu stärken. Gewährleistung individualisierter „passgenauer“ Angebote … Die neue Förderstruktur … ermöglicht in ihrer Grundstruktur von Eignungsanalyse, Grund- und Förderstufe sowie Übergangsqualifizierung den TeilnehmerInnen durchaus individualisierte Förderwege …. Ein besonderes Gewicht liegt dabei auf der Eignungsanalyse, die bis zu zwei, nach Genehmigung durch die Beratungsfachkraft in der Arbeitsagentur maximal drei Wochen dauern kann. In dieser diagnostischen Phase sollen die allgemeinen und berufsspezifischen Kompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in drei Berufsfeldern so genau erfasst werden, dass auf dieser Basis von der Bildungsbegleitung ein individueller Qualifizierungsplan erstellt werden kann. Dieser individuelle Qualifizierungsplan ist Bestandteil der oben erläuterten Eingliederungsvereinbarung und wird von der Beratungsfachkraft in der Arbeitsagentur genehmigt. Unter Berücksichtigung der kürzeren Förderzeiträume und schlechteren Personalschlüssel wird in diesen Ausführungen die Annahme deutlich, dass auf der Basis des in der Eignungsanalyse erhobenen „Stärken-Schwächen- Profils“ (…) die Förderwege für die einzelnen TeilnehmerInnen kürzer, effizienter und effektiver gestaltet werden können. … Den … Bildungseinrichtungen in der Jugendberufshilfe … bleibt nur der Ausweg, den Jan Kruse (…) mit Bezug auf das Simulationsprinzip Baudrillards kritisch skizziert: „Es wird so getan, als wäre die Soziale Arbeit marktwirtschaftlich durchführbar. Und dieses ,tun-wir-einfach-so-als-ob-Prinzip’ ist zu einem Modell geworden, durch das die Soziale Arbeit fortan generiert wird (…). Dabei wird in der Sozialen Praxis eben bloß so getan, als ob (…) sich eindeutige Potenzialanalysen formulieren ließen, obwohl die Ambivalenz und Vieldeutigkeit der Lebenslagen weiterhin gesehen wird (…).“ In diesem Zusammenhang ist als besonders kritisch anzusehen, dass die Bildungseinrichtungen selbst die Eignungsanalysen durchführen. Dies könnte die PädagogInnen dazu verleiten, bei den jungen Leuten genau die Stärken, Schwächen und Berufswünsche zu erfassen, für die in der Bildungseinrichtung die passenden Bildungs- und Förderangebote vorhanden sind. … Gleichermaßen aus betriebswirtschaftlichen Gründen nachvollziehbar wäre, wenn die Bildungseinrichtungen die angestrebte Individualisierung der deutlich kostengünstigeren Förderung von Beschäftigungsfähigkeit für den regionalen Arbeitsmarkt opfern würden, anstatt die Jugendlichen im ganzheitlichen Sinne mit hohen pädagogischen Standards zu bilden. … Darüber hinaus birgt die Vorgabe, dass die der pädagogischen Praxis fernen Beratungsfachkräfte in den Arbeitsagenturen sowohl die Dauer der einzelnen Förderphasen als auch den Qualifizierungsplan genehmigen müssen, Gefahren für die individuelle Gestaltung der Förderangebote. Denn sie könnten in ihrem Verwaltungshandeln fiskalische Gesichtspunkte und damit die betriebswirtschaftliche Seite eher als Entscheidungsgrundlage nehmen als das Ziel, junge Leute in ihren allgemeinen Lebensführungskompetenzen zu stärken und auf eine anerkannte Berufsausbildung vorzubereiten. Schließlich widerspricht zumindest strukturell auch die aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen verfolgte zentrale Einkaufspolitik der Bundesagentur für Arbeit (…) dem Anspruch, den TeilnehmerInnen individualisierte Förderwege zu eröffnen. Bisher haben die Beratungsfachkräfte vor Ort in den Arbeitsagenturen die Leistungsbeschreibungen erstellt und das Ausschreibungsverfahren nach der Verdingungsordnung für Leistungen geregelt. Sie kennen aufgrund ihrer Beratungstätigkeit zumindest einen Teil der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Bildungseinrichtungen und die regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktbedingungen. Zukünftig werden die Maßnahmen aus Kostengründen bei den Bildungseinrichtungen zentral in so genannten Regionalcentern eingekauft. Dass angesichts der skizzierten Gefahren – ob sie auch eintreffen werden, wird abzuwarten sein – noch Chancen bestehen, im Sinne der europäischen Vorgabe des politischen Prinzips Gender Mainstreaming (…) durch eine individualisierte geschlechterreflexive pädagogische Praxis zur Gleichstellung der Geschlechter beizutragen, kann als fraglich gelten. Denn in einer nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten pädagogischen Praxis kann bei hoher Outputorientierung zu Gunsten der Vermittlung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wohl kaum davon ausgegangen werden, dass die in den meisten Betrieben immer noch vorhandenen Geschlechterstereotypen verändert werden könnten. Diese kritische Einschätzung gilt gleichermaßen für die Realisierung des Prinzips Cultural Mainstreaming, mit dem die spezifischen Kompetenzen und Interessen der Jugendlichen mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden sollen. … “ Quelle: Prof. Dr. Ruth Enggruber: ‚Kritische Notizen zum ‚Neuen Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen‘ der Bundesagentur für Arbeit‘, in: ‚Jugend Beruf Gesellschaft‘ Heft 4/2004, www.bagjaw.de. ______________________________________________________________   Neu: ‚Neue Wege in der Berufsvorbereitung. Neues Fachkonzept – Qualiflizierungsbausteine – Einstiegsqualifizierung‘ Auszüge aus dem Vorwort zum Heft 4/2004 der Zeitschrift ‚Jugend Beruf Gesellschaft‘: “ … Diese Ausgabe von Jugend Beruf Gesellschaft befasst sich schwerpunktmäßig mit den aktuellen Entwicklungen in der Berufsvorbereitung. … Im Zentrum steht das neue Fachkonzept für die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, das seit September 2004 in die Praxis umgesetzt wird. … Das neue Fachkonzept versteht sich als „lernendes Konzept“. Die Ergebnisse der Evaluation der Modellversuche … sollen in der Weiterentwicklung ebenso berücksichtigt werden wie die Erfahrungen, die in der Praxis mit dem jetzigen Konzept gemacht werden. Einzufordern ist, dass in diesem Zusammenhang auch das Verfahren novelliert wird, mit dem die neuen Maßnahmen ausgeschrieben und vergeben worden waren und das dramatische Auswirkungen auf die Angebotsstrukturen in der Jugendberufshilfe hatte. Mehr dazu in diesem Heft. “ Inhalt u. a.: Hans-Uwe Stern: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Neues Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit Fachbeirat Benachteiligtenförderung der Bundesagentur für Arbeit: Stellungnahme zum neuen Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (November) Ruth Enggruber: Kritische Notizen zum „Neuen Fachkonzept für die Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen“ der Bundesagentur für Arbeit Gabriele Schünemann: Neues Fachkonzept für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Rainer Gaag: Differenzierte Wege zum Berufsabschluss oder Sackgassen? Qualifizierungsbausteine, Einstiegsqualifizierung und neue Berufe Walter Würfel: Berufsvorbereitung neu – Die Nebel lichten sich. Rahmenbedingungen: Die Neue Förderstruktur – die neue Arbeitsmarktpolitik Peter-Werner Kloas/Beate Kramer: Qualifizierungsbausteine im Handwerk – Eine Chance für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf Friedel Schier/Britta Reitz: Qualifizierungsbausteine: neue Bildungswege – neue Lernorte Siegfried Vogelsang: „Neue Förderstrukturen“ und Neues Fachkonzept. Kritische Würdigung des Versuchs einer Reform der Berufsvorbereitung der Bundesagentur für Arbeit Martin Alber: Berufs- und tätigkeitsbezogene Beratung. Ein Phasenmodell Lutz Wende/Claus Reis/Gerhard Christe: Projekt Jugendsozialarbeit im Wandel – Auswirkungen der Reformen der Agenda 2010 auf die fachliche und organisatorische Ausgestaltung der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe Stellungnahmen der BAG JAW: – zu Arbeitsgelegenheiten für junge Menschen unter 25 Jahren nach § 16 (3) Sozialgesetzbuch II – zum Berufsbildungsreformgesetz (BerBiRefG – Regierungsentwurf vom 20. Oktober 2004) ‚Jugend Beruf Gesellschaft‘, Zeitschrift für Jugendsozialarbeit, Heft 4/2004. Herausgeber und Bezug: BAG Jugendsozialarbeit, Bonn, Tel. 0228/95968-0, jbg-redaktion@bagjaw.de, www.bagjaw.de

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