Das Bundesarbeitsministerium (BMWA) hat zum 4.11.2004 eine ‚Richtlinie über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund‘ in Kraft gesetzt. Durch Verwaltunsvereinbarung ist der Bundesagentur für Arbeit am 16.12.2004 die Durchführung übertragen worden. Auszüge aus der Richtlinie: “ … Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), gewährt … Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund. Das BMWA kann einer anderen Bundesbehörde, im folgenden Bewilligungsbehörde genannt, zur Erfüllung des Förderzwecks Mittel zur Bewirtschaftung übertragen. … Gefördert wird: Der Aufbau und die Weiterentwicklung von bundesweiten Netzwerken und besonderen Stellen der Beratung mit dem Ziel, die Informations- und Beratungsdefizite von Personen mit Migrationshintergrund über Fördermöglichkeiten und Qualifizierungsangebote im Bereich der beruflichen Integration abzubauen, um ihre Integrationschancen in den Arbeitsmarkt in Deutschland und ggf. auch im Ausland zu erhöhen und Arbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. zu beenden, sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Die Förderung bzw. die Weiterförderung von Einzelprojekten, die dazu beitragen können, die vorgenannte Zielstellung zu unterstützen und die darauf gerichtet sind, die Arbeitslosigkeit der Zielgruppe sektoral oder regional zu verringern. … … Es sollen vor allem Personen mit Migrationshintergrund gefördert werden, die über eine Bleibe- und daher Integrationsperspektive verfügen, also insbesondere über einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang bzw. einen verfestigten Aufenthaltsstatus. Es handelt sich dabei zum Einen um Personen, die der Gruppe der Arbeitsmigranten zuzuordnen sind (i.d.R. sog. „Gastarbeiter“ bzw. deren Abkömmlinge, z.T. eingebürgert oder mit doppelter Staatsangehörigkeit oder EU-Staatsbürger). Zum Anderen sind es Personen, die aus anderen Gründen als zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kamen (Flüchtlinge und Vertriebene, Familienzusammenführung) und die über einen entsprechenden Status verfügen (insbesondere Asylberechtigte und andere, nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge, Spätaussiedler, Ehegatten- und Kindernachzug). Bei Personen, über deren dauerhaften Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend entschieden worden ist bzw. deren Arbeitsmarktzugang beschränkt ist, erfolgt eine Beratungstätigkeit nur entsprechend der zulässigen Möglichkeiten der Integration in den Arbeitsmarkt. Zur Vermeidung von Doppelförderung bzw. in Abgrenzung zu anderen Förderinstrumenten sollen sich die Maßnahmen insbesondere auf solche, i.d.R. erwachsenen Personen mit Migrationshintergrund konzentrieren, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind und sich nicht in der beruflichen Erstausbildung befinden. … Zuwendungen können an Durchführungsorganisationen zur Erfüllung des Förderzwecks gewährt werden. … Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse im Wege der Projektförderung gewährt: an Durchführungsorganisationen in der Regel als Teilfinanzierung. Eine Zuwendung darf ausnahmsweise als Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen nach Nr. 2.4 der VV-BHO zu § 44 vorliegen. … Verwaltungskosten der Durchführungsorganisationen können mit bis zu 10 % der Gesamtkosten gegen Nachweis bezuschusst werden. … “ In einem Schreiben des BMWA vom 17.1.2005 an die Bundesagentur für Arbeit finden sich weitere Hinweise: “ … Am 16. Dezember 2004 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund zugestimmt. Damit kann das geplante bundesweite Beratungs- und Informationsnetzwerk „IQ – Integration durch Qualifizierung“ zum 1.1.2005 seine Arbeit aufnehmen. Das im Rahmen von EQUAL II initiierte Netzwerk richtet sich insbesondere an erwachsene Personen mit Migrationshintergrund, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind und sich nicht in der beruflichen Erstausbildung befinden. Es soll die bestehenden Beratungs- und Informationsdefizite der betroffenen Personengruppe abbauen helfen, indem über bestehende Förder- und Qualifizierungsangebote informiert wird. Flankiert wird dieses Programm durch ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der berufsbezogenen Sprachkompetenz sowie verstärkte Bemühungen, das Qualifizierungspotenzial von Personen mit Migrationshintergrund durch Anwendung aller bestehenden individuellen arbeitsmarktpolitischen Instrumente stärker zu erschließen. … Der engen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen vor Ort mit den im Netzwerk IQ zusammengeschlossenen Einrichtungen sowie den Jugendmigrationsdiensten kommt eine besondere Bedeutung zu. … “ (Quelle: http:// news.jugendsozialarbeit.de/jsa/bagkjs/bagkjs.nsf/Archive/5110AA9B93AAA690C1256F9 000621357?OpenDocument ) – Anl2EntwRLEndV.pdf
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: ‚RICHTLINIE über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund‘, 4.11.2004 (siehe Anlage)
Dokumente: Anl2EntwRLEndV.pdf