Ausbildung für alle junge Menschen – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Ausbildung für alle junge Menschen – eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auszüge aus der Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums zu Bildungschancen junger Menschen angesichts der aktuellen Reformen auf dem Arbeitsmarkt. „… Seit der Erstellung der Thesen „Gegen den irrationalen Umgang mit der nachwachsenden Generation“ (Bonn 2000) setzt sich das Bundesjugendkuratorium (BJK) – als gesetzlich verankertes Beratungsgremium der Bundesregierung – intensiv mit dem Thema Bildung auseinander. Bereits in seiner Streitschrift „Zukunftsfähigkeit sichern.“ (Bonn 2001) hat es sich für ein neues Verhältnis von Bildung und Jugendhilfe ausgesprochen und seit dem immer wieder in die bildungspolitische Debatte eingemischt. Denn: Bildung ist mehr als Schule und Bildung endet auch nicht mit dem Schulabschluss. (Leipziger Thesen 2002). … I. Zur aktuellen und strukturellen Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt …Denjenigen, die arbeitslos sind oder die erstmals in den Arbeitsmarkt integriert werden wollen, werden vom „aktivierenden Sozialstaat“ immer weitgehendere Kompetenzen und Zugeständnisse abverlangt, bis hin zu der Forderung, jedwede Arbeitsstelle und Beschäftigung akzeptieren zu müssen. Das Motto „Fördern und Fordern“ wird aber schnell zu einer Leer-formel, wenn immer mehr Bedingungen an die Einzelnen gestellt werden, ohne dass die Grundlagen, diese auch erfüllen zu können, zur Verfügung stehen. Diese Risiken stellen sich für junge Menschen besonders dramatisch da, weil der Weg in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vielen von ihnen verstellt ist. Eine sehr gute Bildung und hohe Motivation werden zwar vorausgesetzt, bieten aber schon lange keine Garantie mehr auf Integration in den Arbeitsmarkt. Es gibt auf dem Arbeitsmarkt also nicht nur ein Struktur-, sondern auch ein Generationenproblem: das Recht auf Bildung und Ausbildung der nachwachsenden Generation wird nicht ausreichend berücksichtigt. Viele junge Männer und Frauen sind weit davon entfernt, die notwendigen Spiel- und Erfahrungsräume vorzufinden, die es ihnen ermöglichen, umfassende Kompetenzen zu entwickeln, diese einzubringen und ein eigentätiges Leben zu entwerfen. Diese Spielräume verringern sich zudem dramatisch, wenn Jugendliche auf Grund von sozialer oder ethnischer Herkunft, individuellen Beeinträchtigungen etc. benachteiligt werden, zumal Interkulturalität und Heterogenität auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt weiterhin noch nicht ausreichend als Ressource erkannt und geschätzt werden.   So lässt auch das vergangene Jahr 2004 keine optimistische Bilanz der Ausbildungssituation zu. Trotz erheblicher Anstrengungen des gemeinsamen „Ausbildungspaktes“ konnten nicht alle jungen Menschen eine Ausbildung beginnen. Dass sich die Situation angesichts der gestiegenen Zahl von Bewerber/inn/en nicht noch weiter verschlechtert hat, ist auf das neue Angebot der „Einstiegsqualifizierungen“ sowie weitere außerbetriebliche Ausbildungsangebote der Agentur für Arbeit zurückzuführen. Schon seit längerem müssen in einigen Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit bis zu 60 Prozent der Jugendlichen auf außerbetriebliche Ausbildungsplätze ausweichen. Ca. 14 Prozent der Jugendlichen bleiben bereits jetzt langfristig ohne berufliche Ausbildung. Von den Jugendlichen, die keinen qualifizierten Schulabschluss haben, bekommen zwei Drittel keinen Ausbildungsplatz. Von jungen Menschen mit Migrationshintergrund bleiben fast 40 Prozent ohne Berufsausbildung. Dies betrifft nicht nur die überdurchschnittlich hohe Zahl von Schulabbrechern in dieser Gruppe (17,9 Prozent gegenüber 8,5 Prozent der Jugendlichen ohne Migrationshintergrund). Auch gut qualifizierte und hochmotivierte Jugendliche mit Migrationhintergrund haben nicht allein wegen der schlechten Ausbildungssituation, sondern auch auf Grund von Diskriminierung und Vorurteilen, besondere Probleme einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Zusätzlich benachteiligt durch solche Prozesse sind junge Migrantinnen. Alle Bestrebungen von Seiten der Wirtschaft und der Politik, die Ausbildungssituation zu verbessern und wieder mehr Ausbildungsstellen zur Verfügung zu stellen, wie sie auch in dem Ausbildungspakt mit der Zusage der Bereitstellung neuer Ausbildungsplätze, besserer Beratung und der Möglichkeit zu Betriebspraktika zum Ausdruck kommen, sind vor diesem Hintergrund ausdrücklich zu begrüßen. Deutlich ist aber zu erkennen, dass diese Maßnahmen das strukturelle Problem nicht lösen können: die duale Ausbildung gilt – auch bei den Jugendlichen – weiterhin als die Grundlage des deutschen Ausbildungssystems und als Garant für eine gute Ausbildung, aber auch sie kann längst nicht mehr allen Anforderungen an zukunftsfähige Ausbildung gerecht werden, zumal der Anteil der Jugendlichen, die in diesem System ausgebildet werden, ständig sinkt. Auf Grund dieser komplexen Problemlage erscheint es dem BJK zentral, dass die Ausbildung junger Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erkannt und finanziert wird. Eine Aufgabe, der sich die Wirtschaft, aber auch der Bund, die Länder und die Kommunen gemeinsam stellen müssen. In Zukunft wird der Arbeitsmarkt der Wissensgesellschaft mehr denn je auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen sein. Dies lässt sich aber perspektivisch nur erreichen, wenn eine bessere Förderung und individuelle Begleitung aller Jugendlichen von Kindheit an in den Kindereinrichtungen und der gesamten Schulzeit realisiert wird und bessere Kooperationsformen von Bildungs- und Ausbildungsinstitutionen geschaffen werden. Versuche der effektiveren und frühzeitigeren Zusammenarbeit im Rahmen der Berufsausbildung und auch zwischen der Berufberatung und der Schule sind daher zu begrüßen und zu intensivieren. … II. Hartz IV und die Folgen: Schnelle Vermittlung ohne Bildung? Junge Menschen – vor allem aber benachteiligte Jugendliche – sind vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation besonders bedroht, in prekäre Lebensverhältnisse zu geraten und die zukünftig wachsende Gruppe der „Working poor“ zu stellen, also derjenigen, die auf dem Billiglohnsektor Arbeit nachgehen müssen, von der sie kaum oder gar nicht ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Veränderungen sind angesichts dieser Problematik dringend erforderlich, damit bereits in den Schulen angelegte Ungleichheitsstrukturen, die entlang sozialer, wirtschaftlicher, sozialräumlicher und ethnischer Segmentierung verlaufen, nicht weiter zementiert werden. Durch die neuen Entwicklungen auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zeichnen sich neben Chancen auch neue Risiken gerade für junge Menschen ab. Die mit dem SGB II vollzogenen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt stehen nicht vorrangig unter dem Vorzeichen, die dringend benötigten neuen Arbeits- oder Ausbildungsplätze zu schaffen. Sie sollen eine schnellere Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen und den Druck auf Arbeitssuchende erhöhen, um hierdurch die Kosten der Arbeitslosigkeit zu senken. Bildung als Bestandteil von Ausbildung und Arbeit wird im Rahmen der Hartz`schen Reformen nicht thematisiert – stattdessen wird die Herstellung schnellst möglicher Beschäftigungsfähigkeit angestrebt. Auf Grund der unverändert schlechten Ausbildungs- und Arbeitsmarktlage sind aber Zweifel an einer effektiveren Vermittlung von Jugendlichen geboten. Dies kann weit reichende Folgen haben: junge Menschen bis zum Alter von 25 Jahren, die im Rahmen einer Vermittlung und Beratung keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle gefunden haben, sind nach den Vorgaben von Hartz IV/SGB II § 3 „unverzüglich nach Antragstellung auf Leistung nach diesem Buch, in eine Arbeit, in eine Ausbildung oder in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln (..)“. Wenn sie ein solches Angebot nicht annehmen, müssen sie damit rechnen, sofort aus allen Förderungen herauszufallen und sogar den Anspruch auf Sozialhilfe (mit Ausnahme des Wohngeldes) zu verlieren. Eine weitere Abstufung und Abwertung der Ausbildungs- und Arbeitssituation von bereits benachteiligten Jugendlichen wird die Folge sein und ungleiche Startchancen auf dem Ausbildungsmarkt verschärfen. Der Vorrang, dem die schnelle Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt hier eingeräumt wird, ist in seiner grundsätzlichen Bedeutung und Auswirkung nicht zu unterschätzen und kann für junge Menschen, die noch nicht über Ausbildung oder Berufserfahrung verfügen, tief greifende Konsequenzen haben. Zwar gibt es klare politische Äußerungen und auch Bestrebungen, die Förderung und Qualifizierung von Jugendlichen dennoch sicher zu stellen, die sich insbesondere in dem „Acht-Punkte-Plan zu Angeboten für junge Menschen“, festgehalten im Kompendium „Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II“, finden. Dabei handelt es sich aber lediglich um Empfehlungen. Es wird also nun darauf ankommen, inwieweit es gelingt vor Ort, in den Arbeitgemeinschaften und Optionsgemeinden, die Vermittlung tatsächlich im Interesse von Zukunftschancen junger Menschen zu gestalten. Wichtig ist, dass das Prinzip einer „Ausbildung für Alle“ – das angesichts der beschriebenen Anforderungen des Arbeitsmarktes wichtiger ist als je zuvor – nicht zu Gunsten einer schnellen Beschäftigung aufgegeben wird. Das BJK spricht sich deshalb dafür aus, dass weiterhin für alle junge Menschen, Ausbildung und Bildung Vorrang vor kurzfristiger und schneller Beschäftigung haben muss und begrüßt alle Ansätze, die dies sicher stellen wollen. Aufgabe der Träger und Akteure der Jugendhilfe ist es, sich in Jugendkonferenzen, durch Beteiligung in den Jobcentern und fachliche Absicherung des Fallmanagement für die Anliegen junger Menschen einzusetzen. III. Die nachwachsende Generation hat ein Recht auf Bildung und Ausbildung … Den Anspruch auf eine grundlegende Ausbildung – mit den unterschiedlichen Wegen und Zeiträumen, die hierzu benötigt werden – vorzuenthalten, wäre ein weiteres Zeichen für den „irrationalen Umgang mit der nachwachsenden Generation“ (BJK 2001). Allerdings hat Pisa deutlich belegt: die Chancen für Bildung und Ausbildung sind ungleich verteilt, in der jetzigen Form reproduziert das Bildungssystem Ungleichheit. Die Förderung von benachteiligten Jugendlichen darf deshalb nicht erst mit der Jugendberufshilfe beginnen, sondern setzt umfassende Veränderungen des gesamten Bildungssystems und der Jugendhilfe voraus. Wenn junge Menschen auf Grund struktureller oder individueller Benachteiligung ohne Ausbildung bleiben, hat dies für sie langfristig dramatische Folgen. Aber auch die Gesellschaft, die immer stärker auf umfassend ausgebildete und flexible Fachkräfte angewiesen ist, verliert wichtige Potenziale und Ressourcen. Die Tatsache, dass durch die Zielvorgaben des SGB II Bildung letztlich ein geringerer Stellenwert eingeräumt wird, ist problematisch, denn zukunftsfähige Bildungs- und Qualifikationsprozesse können nicht allein der Schule und der Berufsschule zugeschrieben werden, sie müssen integraler Bestandteil von Ausbildung und Arbeit bleiben. Die vorgesehenen Angebote der Förderung auf dem Arbeitsmarkt basieren auf einer Auswahl (Screening) unter der Maßgabe der Vermittelbarkeit, zu der nur die aussichtsreichen Jugendlichen (Creaming) Zugang haben werden. Die Ausbildung junger Menschen ist ein öffentliches Anliegen im Sinne einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Dies bedeutet aus Sicht des BJK, dass – ohne die Wirtschaft aus ihrer Verantwortung zu entlassen – der Anteil der öffentlich und durch Steuermittel finanzierten Ausbildung zu steigern ist und gleichzeitig die Strukturen, Inhalte und Wege der Ausbildung, im Hinblick auf die aktuellen Anforderungen einer europäischen Wissensgesellschaft im globalen Rahmen, weiterentwickelt werden müssen. Die umfassende Aufgabe einer angemessenen Ausbildung für alle jungen Menschen kann weder den Beitragszahlern noch allein den Betrieben überlassen werden. Vielmehr muss Ausbildung zusätzlich durch öffentliche Mittel, das heißt durch Steuern, finanziert werden. IV. Ausbildung braucht in Zukunft viele Orte und neue Wege … Im Rahmen der Berufsausbildung haben sich mittlerweile unterschiedliche Lernorte – und auch unterschiedliche Finanzierungsformen – herausgebildet: Schule, Berufsschule, außerbetriebliche Einrichtungen und Betriebe, Maßnahmenträger. Diese Lernorte müssen in ihrer Pluralität als gleichberechtigt anerkannt werden und miteinander kooperieren. Was nutzt Jugendlichen eine – qualitative angemessene – außerbetriebliche, überbetriebliche oder schulische Ausbildung, wenn sie dann bei der Suche nach einer Arbeitsstelle scheitern. Dass Jugendliche weiterhin versuchen, eine Lehrstelle im Dualen System zu erhalten und andere Möglichkeiten höchstens als Notlösung ansehen, kann angesichts der fehlenden Anerkennung alternativer Ausbildungswege nicht verwundern. Hier bedarf es einer qualitativen Absicherung und besseren Anerkennung – auch durch die Kammern – von Ausbildungswegen an Berufsfachschulen. Insgesamt muss die Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit unterschiedlicher Ausbildungswege, wie z. B. der Wechsel von einer schulischen Ausbildung in das duale System, verbessert werden. Jugendliche, die trotz Benachteiligung und mit unzureichenden schulischen Voraussetzungen eine Ausbildung schaffen und einen Beruf ausüben wollen, brauchen angemessene Möglichkeiten und Lernorte, an denen unterschiedliche Förderangebote und praktische Erfahrungen so aufeinander bezogen sind, dass ein individueller Zuschnitt des Angebotes und eine biografische Begleitung der Jugendlichen möglich ist. Ein wesentliches Element ist dabei z. B. die Chance, im Rahmen der Jugendberufshilfe notwendige Schulabschlüsse nachzuholen. Die Träger der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) haben in der Vergangenheit mit zumeist von den Arbeitsämtern geförderten Maßnahmen vielfältige Erfahrungen in Angeboten für benachteiligte und schulmüde Jugendliche gesammelt. Dieser Handlungsspielraum ist auch in Zukunft unabdingbar. Mit unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen und Förderungen ist bei einem erheblichen Teil der Jugendlichen viel erreicht worden. Manchen Jugendlichen, die in der Schule gescheitert sind, gelingt es durch andere Lernformen und praktische Erfahrungen wieder neu in formale Bildungsprozesse einzusteigen. Angebote der Jugendberufshilfe stellen somit für viele Jugendliche eine (manchmal letzte) Chance dar, doch noch erfolgreich in das Erwerbsleben zu starten: Jugendhilfe ist besonders herausgefordert, auch in Zukunft Jugendliche zu unterstützen, denen es an sozialen und intellektuellen Voraussetzungen fehlt, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. … VI. Ausbildung schafft Qualität und setzt sie voraus Arbeitslose junge Menschen haben nun nach SGB II einen Anspruch auf Eingliederungsmaßnahmen. Fraglich ist aber, ob die dafür vorhandenen bzw. eingeplanten Mittel tatsächlich ausreichen, Förder- und Qualifizierungsmaßnahmen in quantitativ und qualitativ ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen. Damit Maßnahmen Bildung, Integration und Teilhabe Gewähr leisten können, müssen diese fachlich fundiert sein und Mindeststandards erfüllen. Maßnahmen sollten   auf die Bedürfnisse von einzelnen Jugendlichen eingehen können und individuelle Begleitung bieten einen hohen Anteil von Bildung, der qualifiziert und auch zertifiziert wird, umfassen modular aufeinander aufbauende Bausteine enthalten wertschöpfungsorientiert sein und dementsprechend entlohnt werden.   Maßnahmen der Jugendberufshilfe müssen – vor allem in den neuen Ländern, aber nicht nur da – längst auch für solche Jugendlichen Sinn ergeben, die in erster Linie auf Grund der strukturellen Lage auf dem Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden. Eine rein funktionale, auf eine Erwerbstätigkeit gerichtete Ausrichtung ist insofern nicht ausreichend, weil viele Absolventen dennoch keine Arbeitsstelle finden. Anbieter brauchen für solche Maßnahmen pädagogisches Fachpersonal und qualifizierte Anleiter und Ausbilder, was sich nur mit Planungssicherheiten und mehrjährigen Rahmenverträgen realisieren lässt. Träger müssen zudem über nachweisbare lokale Kenntnisse und stabile Netzwerke zu regionalen Behörden und Betrieben verfügen. Unklar ist, welchen Fortbestand diese Maßnahmen der Jugendhilfe haben, falls sie nachrangig zu den Leistungsverpflichtungen nach SGB II (mit dem Vorrang der schnellen Vermittlung durch die Fallmanager) verstanden werden. Wenn Kommunen nun davon ausgehen, dass sie diesen Bereich allein der neuen Arbeitsgemeinschaft (ArGe) überlassen können – wie es offensichtlich in einigen kommunalen Jugendämtern schon geplant bzw. durchgeführt ist – und Maßnahmen nach § 13 SGB VIII nicht mehr finanzieren wollen, handeln sie kurzsichtig: zum einen reicht die finanzielle Ausstattung der ArGe, diesen Jugendlichen ausreichend qualifizierte Maßnahmen zur Verfügung zu stellen, in der Regel nicht. Zum anderen besteht die Gefahr, dass die Jugendlichen den Vermittlungskriterien dort nicht standhalten, sodass sie schließlich doch zurück an die Jugendhilfe vermittelt werden, wo ihnen dann nur noch Angebote aus dem Bereich der Hilfen zu Erziehung zur Verfügung stünden. Im Übrigen könnte eine Nachrangigkeit (der Leistungen nach SGB VIII) rechtlich nur dann gegeben sein, wenn es sich um gleichrangige Leistungen handelte. Dies ist aber höchstens bedingt der Fall, weil das SGB VIII und das SGB II unterschiedliche Zielsetzungen haben. Ein weiteres Problem besteht in der neuen Aufspaltung der Angebote und Leistungsberechtigten nach SGB II und III. So ergibt sich ein unterschiedliches Spektrum für ‚Beratungskunden“ einer- und „Betreuungskunden“ anderseits, was dazu führen kann, dass nicht alle pädagogisch notwendigen Maßnahmen für den betroffenen Jugendlichen zur Verfügung stehen. Außerdem kann es zu einer Abstufung nach unterschiedlichen Formen der Benachteiligung kommen, die Stigmatisierung befördert. …“ – BJK Stellungnahme Ausbildung für Alle.pdf

http://www.bundesjugendkuratorium.de/

Quelle: Stellungnahme des Bundesjugendkuratoriums

Dokumente: BJK_Stellungnahme_Ausbildung_fuer_Alle.pdf

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