Zentrale Anlaufstelle für Migration in Bayern eröffnet

Zentrale Anlaufstelle für Migration Beckstein bei Eröffnung der Zentralen Anlaufstelle für Migration (ZAM) in Nürnberg: ‚Erste Zwischenbilanz zu Integrationskursen in Bayern sehr positiv‘ “ ‚Einen besonderen Impuls bekommen die Integrationsbemühungen in Deutschland seit Anfang 2005 durch die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse. Eine erste Zwischenbilanz zu den Integrationskursen in Bayern fällt aus meiner Sicht sehr positiv aus‘, betonte Innenminister Dr. Günther Beckstein anlässlich der Eröffnung der Zentralen Anlaufstelle für Migration (ZAM) am 15. Juni 2005 in Nürnberg. Bislang laufen 425 Kurse in Bayern, davon allein 27 in Nürnberg. Über 12.600 Personen erhielten einen Berechtigungsschein für die Kursteilnahme. Davon entfallen nahezu 4.000 auf Neuzuwanderer, von denen 2.681 wegen fehlender Deutschkenntnisse zur Kursteilnahme verpflichtet sind. Von den bereits hier lebenden Ausländern haben die Ausländerbehörde 779 Personen zur Kursteilnahme verpflichtet. Die größte Gruppe rekrutiert sich mit fast 7.900 Personen aus dem Kreis der hier lebenden Ausländer aus Drittstaaten und Unionsbürger, für die die Kursteilnahme freiwillig ist. ‚Hieraus wird deutlich, dass die Kurse auf reges Interesse stoßen und gut angenommen werden. Dieses erste Signal ist überaus wichtig, denn Integration ist keine Einbahnstraße. Nach dem Grundsatz “Fördern und Fordern“ sind Anstrengungen von beiden Seiten erforderlich‘, so Beckstein. Wie der Minister weiter ausführte, ist der Schlüssel zur Integration das Erlernen der deutschen Sprache als unverzichtbare Grundvoraussetzung für Kommunikation. ‚Ausländische Kinder sollen deshalb möglichst noch vor der Einschulung Deutsch lernen. Wir wollen die vorschulische Sprachförderung ausländischer Kinder weiter intensivieren und die Zahl der Deutschstunden bei Vorkursen im letzten Jahr vor der Einschulung vervierfachen. Die bisherigen dreimonatigen Vorkurse mit insgesamt 40 Unterrichtsstunden sollen auf das gesamte letzte Kindergartenjahr von September bis Juli mit insgesamt 160 Wochenstunden ausgedehnt werden‘, so der Minister. Für ca. 60.000 der insgesamt 85.000 ausländischen Schüler, die an den bayerischen Grund- und Hauptschulen unterrichtet werden, wird ein intensiver Deutschunterricht angeboten zusätzliche Förderangebote gibt es in den neu eingeführten Sprachlernklassen. Einen besonderen Impuls bekommen die Integrationsbemühungen in Deutschland seit Anfang dieses Jahres durch die mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse: Alle neu ins Land kommenden Ausländer haben – ebenso wie die Spätaussiedler – grundsätzlich einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs, wenn sie noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse besitzen. Wer sich als Ausländer nicht auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständlich machen kann, ist zum Besuch verpflichtet. Bei denjenigen, die diese Verpflichtung nicht erfüllen, ist dies bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Bereits hier lebende Ausländer haben ebenso wie Bürger aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zwar keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs sie können aber im Rahmen verfügbarer Kursplätze zur Teilnahme zugelassen werden. Sollten Ausländer aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen oder in besonderer Weise integrationsbedürftig sein, können sie zum Besuch eines Integrationskurses verpflichtet werden. Bei Verletzung dieser Pflicht besteht die Möglichkeit, die Sozialleistungen zu kürzen.“  

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=193932&sid=&aktion=jour_pm&poffset=4446211000193932&quelle=0

Quelle: 

Ähnliche Artikel

Cover des Kinder- und Jugendhilfereports

Kinder- und Jugendhilfereport 2024 erschienen

Der „Kinder- und Jugendhilfereport“ (KJH-Report) bündelt wichtige statistischen Daten zur gesamten Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland und verdichtet sie zu Kennzahlen. Basierend darauf liefert der

Skip to content