BA bietet Optionskommunen an, die Vermittlung in Ausbildungsstellen zu übernehmen

BA bietet Optionskommunen an, die Vermittlung in Ausbildungsstellen zu übernehmen “ Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet Optionskommunen an, für sie die Ausbildungsvermittlung zu übernehmen. Das Angebot gilt vorerst für das laufende Ausbildungsjahr. In den vergangenen Wochen war in Optionskommunen mehrfach die Frage aufgetaucht, ob die Agentur für Arbeit oder die Kommune Jugendliche beraten und vor allem vermitteln könne, die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bzw. selbst erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. Mit dem Angebot der BA können auch in Optionskommunen alle Jugendlichen die Ausbildungsvermittlung der Agentur für Arbeit nutzen. „Damit stellen wir sicher, dass junge Leute, die eine Ausbildungsstelle suchen, nicht im Regen stehen, unabhängig davon, ob sie oder ihre Eltern Arbeitslosengeld II beziehen“, betonte Heinrich Alt, Mitglied des Vorstands der BA. „Über 80 Prozent der Ausbildungsstellen werden bei den Agenturen für Arbeit gemeldet. Damit stehen die Erfolgsaussichten für Jugendliche gut, mit Hilfe der Ausbildungsvermittlung der Agenturen für Arbeit eine Lehrstelle zu finden.“ Jeder Jugendliche kann an berufsorientierenden Veranstaltungen der Agentur für Arbeit teilnehmen (Schulbesprechungen oder Vortragsreihen) und das Informationsangebot nutzen (Berufsinformationszentren, Broschüren zur Berufswahl). Ebenso steht allen Jugendlichen die individuelle berufliche Beratung in den Agenturen offen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen die Arbeitsagenturen im Verantwortungsbereich der optierenden Kommunen jedoch keine Ausbildungsstellen vermitteln. Ausschließlich die Optionskommunen sind dort für Lehrstellenbewerber zuständig. Falls eine Optionskommune diese Aufgabe nicht übernehmen möchte bzw. kann, bietet ihr die Agentur für Arbeit an, die Ausbildungsvermittlung jugendlicher erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in diesem Ausbildungsjahr gegen Kostenerstattung zu übernehmen. Auf Wunsch der Optionskommune kann dies auch dauerhaft geschehen. “

Quelle: Presseinformation der Bundesagentur für Arbeit vom 28. Juni 2005

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