In ihrem Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD im Jahr 2013 vereinbart, ein neues „Bundesleistungsgesetz“ zu erarbeiten und „die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht“ weiterzuentwickeln. Nach einem hochrangigen und langen Beteiligungsprozess von Behinderten-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Selbstvertretungsorganisationen, Gewerkschaften, Schwerbehindertenvertretungen und der Wissenschaft sowie Abstimmungen mit Ländern, Kommunen und zwischen den Bundesministerien wurde am 26. April 2016 ein Referentenentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) vorgelegt. Dieser wurde mit geringen Änderungen am 28. Juni 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und wird in den kommenden Monaten als Gesetzentwurf der Bundesregierung das parlamentarische Verfahren durchlaufen.