Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der existenzsichernden Lebensunterhaltsleistungen ab 2017 neu festlegt. Das schreibt sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatten sich die Abgeordneten nach der Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels 1, der Armutsbekämpfung, erkundigt. Die Bundesregierung räumt ein, dass sie derzeit noch keine nationale Definition zu diesem UN-Ziel festgelegt habe und deshalb auch nichts über die Anzahl der in Deutschland davon betroffenen Menschen sagen könne.