Tag: 14. März 2016

Unterbringung und Vertretung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen durch die Kinder- und Jugendhilfe

Bündnis 90/Die Grünen erkundigen sich bei der Bundesregierung nach der Lage von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Es bestehen nach Auffassung der Fragesteller unter anderem Defizite bei der Erfassung, beim Zugang zu rechtlichen Vertretern und bei der Unterbringung. Nach Regierungsangaben stammen die meisten minderjährigen Asylbewerber im Jahr 2015 aus Syrien, Albanien, Afghanistan, dem Kosovo, dem Irak und Serbien. Als eine gute Möglichkeit der Unterbringung sieht die Bundesregierung Gastfamilien. Diese sollen gezielt durch das Programm „Menschen stärken Menschen“ gewonnen werden. Die Regierung sieht das Jugendamt als die Instanz, die Rechtshandlungen für diese jungen Menschen vollziehen darf. Das Jugendamt sei berechtigt und verpflichtet, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen notenwendig sind. Dazu zähle auch die Antragstellung auf Asyl und die Vertretung in einer Anhörung.

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Zusammenarbeit von freien Trägern der Jugendsozialarbeit und der Schule stärken

Nicht nur bundesweit, sondern auch in Niedersachsen nimmt das Thema „Schulsozialarbeit“ politisch Fahrt auf. Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit Niedersachsen – Jugendaufbauwerk (LAG JAW) positioniert sich daher zu der geplanten Verlagerung der Schulsozialarbeit in den Landesdienst. Das bedeutet eine vollständige Verlagerung der Schulsozialarbeit von der Jugendhilfe in die Schule.
Damit wird die Umsetzung von Schulsozialarbeit als Angebot der Jugendhilfe durch freie Träger vor Ort zukünftig verunmöglicht. Ergänzend zu dem Positionspapier veröffentlicht die LAG JAW Ziele, Aufgaben und Schwerpunkte der Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft darstellt.

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Junge Flüchtlinge als Herausforderung für die Jugendsozialarbeit

Von den circa 1,1 Millionen Flüchtlingen, die nach Aussagen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge 2015 nach Deutschland gekommen sind, sind 29 % unter 18 Jahren und 26 % zwischen 18 – 25 Jahre alt, also über die Hälfte sind jung (unter 25 Jahre). Da im Jahr 2015 über 50% der Asylanträge anerkannt worden sind und sich die Anerkennungsquote aktuell noch höher bewegt, ist davon auszugehen, dass ein Großteil dieser jungen Menschen im Land bleiben wird. Die sozialen Dienste der Kirche und die Jugendsozialarbeit stellen sich aktuell darauf ein. Prof. Dr. Nausikaa Schirilla von der Katholischen Hochschule Freiburg beschreibt einige Anforderungen an die Jugendsozialarbeit angesichts der neuen Flüchtlingszuwanderung. Sie kritisiert dabei die Reduktion von Flüchtlingen auf die Opferrolle und damit verbundene Passivität. Stattdessen zeigten sie viel Eigenaktivität, seien oft ehrgeizig und motiviert und bewiesen eine große Fähigkeit, sich an neue soziale und politische Gegebenheiten anzupassen. Auch ethische Fragen der Migration besitzen eine Relevanz für die soziale Arbeit und dürfen nicht ausgeblendet werden.

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