Weihnachtsgrüße der BAG KJS
Mach‘s wie Gott: werde Mensch. Wenn Sie unsere diesjährige Weihnachtskarte um etwa 45º gegen den Uhrzeigersinn drehen, kann man angedeutet eine Krippe erkennen, im gelben
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Mach‘s wie Gott: werde Mensch. Wenn Sie unsere diesjährige Weihnachtskarte um etwa 45º gegen den Uhrzeigersinn drehen, kann man angedeutet eine Krippe erkennen, im gelben
Das Thema Bildung steht mehr als zuvor weit oben auf der Agenda von Politik und Gesellschaft. Häufig sind wir viel zu schnell der Versuchung erlegen,
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Jugendsozialarbeit in Niedersachsen – Jugendaufbauwerk (LAG JAW) sucht für das Projekt zur Umsetzung des Landesprogramms für Pro-Aktiv-Centren und Jugendwerkstätten zum 01.02.2016 oder
Bundesministerin Andrea Nahles hat am 1. Dezember gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der Staatsministerin Aydan Özoguz, Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, der
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) und der BDKJ rufen Jugendliche und junge Erwachsene dazu auf, sich am ökumenischen Sozialwort der
Der Dachverband Katholischer Offener Kinder- und Jugendarbeit in NRW hat auf seiner Mitgliederversammlung am 19.11.2015 ein Positionspapier zu Geflüchtete Kinder und Jugendliche veröffentlicht. Das Positionspapier
Jugendliche, die aus unserem Rahmen fallen“ – zum Thema der aktuellen Ausgabe der DREIZEHN hat der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit mit Bundesjugendministerin Manuela Schwesig gesprochen. Hier einige
Die Mitglieder der BAG KJS haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Inklusion verständigt. Die Eckpunkte drücken die grundlegende Haltung der BAG KJS zur Inklusion aus
Die Länder haben sich über ein gemeinsames Vorgehen in Fällen verständigt, in denen eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber fluchtbedingt eine im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung nicht oder nur unvollständig mit Dokumenten nachweisen kann. Zur erleichterten Nachweisführung wird ein dreistufiges Verfahren zur Studierfähigkeit eröffnet. Es umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen die sich aus dem jeweils näher bestimmten asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status ergeben, die Plausibilisierung der Bildungsbiographie sowie ein qualitätsgeleitetes Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren. Außerdem kann nach Feststellung der persönlichen Voraussetzungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung statt der Originaldokumente mindestens ein anderes Originaldokument bzw. eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden, mit dem indirekt die behauptete Hochschulzugangsberechtigung belegt wird. Kann bei ausreichender indirekter Nachweisführung aufgrund der Plausibilitätsprüfung auf eine Hochschulzugangsberechtigung geschlossen werden, wird insoweit auf ein Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren verzichtet. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat bereits im Oktober 2014 eine Bewertung des veröffentlichten Abschlussberichts der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts – einschließlich des Verfahrensrechts – im SGB II (Rechtsvereinfachung im SGB II) vorgenommen. Sie macht nun von der Möglichkeit Gebrauch, den vorgelegten Referentenentwurf eines Neunten SGB II-Änderungsgesetzes zu kommentieren, der diese Vorschläge zur Weiterentwicklung des Leistungs- und Verfahrensrechts aufgreift.