Mehr Teilhabe von jungen Eltern durch Teilzeitausbildung
Die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, ist seit 2005 im Berufsbildungsgesetz im § 8 verankert. Doch selbst zehn Jahre später ist das Modell der Teilzeitausbildung recht unbekannt und findet kaum Anwendung. Nur 0,2 Prozent der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge wurden 2012 als Teilzeitverträge gemeldet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit (BAG EJSA) engagiert sich dafür, dass das Modell der Berufsausbildung in Teilzeit mehr genutzt wird und hat entsprechende Empfehlungen verabschiedet. Für junge Menschen mit familiären Verpflichtungen – mehrheitlich junge Mütter, aber auch Personen, die Angehörige pflegen – bietet eine Berufsausbildung in Teilzeit eine gute Chance, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erwerben. Mit dieser Form der Ausbildung können Verpflichtungen in der Familie und die Anforderungen der betrieblichen Ausbildung besser vereinbart werden. Dieses Modell ermöglicht einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben und damit die Perspektive auf eine selbstständige Lebensgestaltung.