Arbeitshilfe: Jugendsozialarbeit goes social media
So gut wie alle Jugendlichen sind in sozialen Netzwerken im Internet aktiv. Wer mit Jugendlichen kommunizieren und sie erreichen will, kommt gar nicht daran vorbei,
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So gut wie alle Jugendlichen sind in sozialen Netzwerken im Internet aktiv. Wer mit Jugendlichen kommunizieren und sie erreichen will, kommt gar nicht daran vorbei,
Die Einrichtungen der Jugendsozialarbeit haben den Auftrag, junge Menschen bei ihrer schulischen, beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Auch bei diesen Integrationsprozessen haben Eltern direkten
Zum 1. April 2012 trat die letzte Instrumentenreform im Arbeitsrecht in Kraft. Vor allem für diejenigen Arbeitslosen, die auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt keine Chance haben,
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist unter anderem die Stärkung der Bekämpfung des Rechtsextremismus vereinbart. Dazu soll auch die Verstetigung zivilgesellschaftlicher Programme und
Der demografische Wandel führe zu Fachkräftemangel und weitreichenden Problemen im umlagefinanzierten Sozialsystem. Die Problemanzeige hört man immer wieder. Genauso oft hört man als Lösungsmöglichkeit die
Hans-Böckler-Stiftung legt Rechtsgutachten für die Gestaltung von Mindeslohnausnahmen vor. Darin werden der verfassungrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Rahmen für Ausnahmen geprüft. Die in Rede stehenden Mindestlohnausnahmen sind nur gerechtfertigt, wo sie sich auf Pflichtpraktikant/-innen, Auszubildende und ehrenamtlich Tätige beziehen. Die Ausnahmetatbestände für diese Personen, die keine Arbeitnehmer/-innen sind, müssen eng gefasst sein. Im Hinblick auf die übrigen Personengruppen, die wie Studierende, Rentner/-innen, Berufsanfänger/-innen, junge Menschen, saisonal befristet eingestellte Arbeitnehmer/-innen, Taxifahrer/-innen und Langzeitarbeitslose für Ausnahmeregelungen im Gespräch sind, können Mindestlohnausnahmen nicht gerechtfertigt werden. Eine Ungleichbehandlung dieser Beschäftigtengruppen im Vergleich zu den Mindestlohnberechtigten scheidet aus verfassungs-, völker- und unionsrechtlichen Gründen aus.
Die Friedich-Ebert-Stiftung legte eine Expertise zu Sanktionen im SGB II vor: Im Zuge der Einführung des Sozialgesetzbuchs SGB II zu Beginn des Jahres 2005 hat sich die Politik an dem nicht unumstrittenen Grundsatz des „Förderns und Forderns“ orientiert und sieht bei den Leistungsbeziehern neben Rechten auch Pflichten. Dieser Logik folgend ziehen Pflichtverletzungen Sanktionen nach sich. Im Falle einer Sanktion wird die Grundsicherungsleistung gekürzt, wobei nach Umfang der Sanktionen sowie nach Alter des Leistungsempfängers differenziert wird. Insbesondere junge Leistungsbezieher und -bezieherinnen unter 25 Jahren sind von strengen Sanktionsregelungen betroffen. Die aktuelle wissenschaftliche und öffentliche Diskussion um Grundsicherungsleistungen bzw. Sanktionen im Bereich des SGB II macht deutlich, dass hinsichtlich der zielorientierten, effektiven und effizienten Ausgestaltung des Grundsicherungssystems noch erkennbare Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Die erhebliche Beschränkung der Grundsicherungsleistungen, insbesondere für Jugendliche, die bei Pflichtverstößen vorgenommen wird, stellt dabei in der politischen Diskussion eine besondere Angriffsfläche dar.
Die Bundesregierung will zur verbesserten Kooperation von regionalen Arbeitsagenturen, Jobcentern und Jugendhilfe kein Einheitsmodell vorgeben. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage