Tag: 24. März 2014

Sind Ausnahme- und Sonderregelungen für Jugendliche sinnvoll?

Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (wsi) der Hans-Böckler-Stiftung analysiert den Sinn und Nutzen von Ausnahmen beim Mindestlohn: Von der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland sollen Jugendlichen unter 18 Jahren ausgenommen werden. Die Ausnahme von Minderjährigen wird mit Hinweis auf die Diskrepanz zwischen Ausbildungsvergütung und unmittelbar erzielbarem Erwerbseinkommen gerechtfertigt, die für Jugendliche negative Anreize bedeuten könnten. Dieses Spannungsverhältnis besteht jedoch bereits heute. Vielmehr wären von der Ausnahme Jugendlicher selbst bis zum 21. Lebensalter fast ausschließlich junge Minijobber betroffen, die einen geringen Zuverdienst erwerben. Etwa drei Viertel dieser Altersgruppe geht weiterhin einer Ausbildung nach.

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So schätzt die Bundesregierung die Ausbildungsmarktsituation 2013 ein

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der LINKEN: Es werde offenbar grundsätzlich schwieriger, das betriebliche Angebot und die Nachfrage der Jugendlichen zusammen zu führen – sowohl nach Berufen, wie auch regional und anforderungsspezifisch.Die Vertragszahlen alleine seien kein Maßstab für die Bewertung der Ausbildungsmarktsituation. Angesichts der rückläufigen Schulabgängerzahlen sei auch die Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen gesunken. Die aktuelle Ausbildungsbilanz falle daher verglichen mit früheren Jahren vergleichsweise gut aus. Um Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu fördern, legte die Bundesregierung in den letzten Jahren eine Reihe von Programmen auf. Mit flankierenden Maßnahmen sei es Ziel, die duale Ausbildung weiter zu stärken.

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