“Flüchtlinge willkommen” – Aktionsheft für Jugendliche
„Was können Jugendliche, Jugendgruppen oder Schulklassen tun, um mit jungen Flüchtlingen in Kontakt zu kommen oder sie zu unterstützen? Darauf gibt das Aktionsheft von youngcaritas
Home » Archives for 3. Februar 2014
„Was können Jugendliche, Jugendgruppen oder Schulklassen tun, um mit jungen Flüchtlingen in Kontakt zu kommen oder sie zu unterstützen? Darauf gibt das Aktionsheft von youngcaritas
„In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2014 noch 408 Jobcenter. Von diesen sind 303 „gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen)
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung hat zentrale Befunde zu Arbeitsmarktthemen zusammen gestellt: „Die Lage am Arbeitsmarkt dürfte sich angesichts der Konjunkturerholung weiter bessern. Mit einem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit ist vorerst jedoch nicht mehr zu rechnen, strukturelle Probleme werden deutlicher. Um die Beschäftigungschancen wieder zu erhöhen, sollte die Arbeitsmarktpolitik auf eine wirksame Qualifizierungsstrategie fokussiert werden und der steigenden Bedeutung des harten Kerns der Arbeitslosigkeit Rechnung tragen.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung ist in ihrem aktuellen WISO direkt der beruflichen Diskriminierung auf der Spur: Gewöhnlich wird angenommen, dass Betriebe bei Personalentscheidungen strikt leistungsgerecht vorgehen. Entscheidendes Kriterium sollte sein, ob Bewerber/-innen den Leistungsanforderungen des Berufs und des Betriebes entsprechen. In der tatsächlichen Praxis jedoch verhindert die Personalpolitik gleiche Teilhabemöglichkeiten. Migrantische Bewerber und Bewerberinnen werden auch dann benachteiligt, wenn sie über die gleiche Qualifikation wie Einheimische verfügen.
NRW Sozialministerium legt Untersuchungsergebnisse zu Ursachen und Auwirkungen von Sanktionen vor: Bundesweit ist die Sanktionierten-Quote von 2007 bis 2012 angestiegen. In NRW liegt der Anstieg unter dem Bundesdurchschnitt (Anstieg von 2,3 % im Jahr 2007 auf 3,4 % im Jahr 2012). Es bestehen Unterschiede zwischen unter 25-jährigen Leistungsberechtigten (U 25) und den über 25-Jährigen (Ü 25): Im Bereich U 25 kommt es im Vergleich zu Ü 25 vermehrt zum Abbruch von Maßnahmen und zu mehr MeIdeversäumnissen; der vollständige Entfall von Leistungen wird bei U 25 oft bewusst in Kauf genommen (48 %). Bei einer Sanktionshöhe von über 10 % bestehen hinsichtlich der seelischen und körperlichen Befindlichkeit Unterschiede zwischen Sanktionierten und Nicht-Sanktionierten. Unter 25-Jährige haben bei einer vollständigen Leistungskürzung signifikant höher seelische Probleme als Nicht-Sanktionierte und schätzen ihren Gesundheitszustand negativ ein. Viele der Befragten stellen ihre Verschuldungssituation in einen direkten Zusammenhang mit der erfahrenen Leistungsminderung (insgesamt 43 % U 25 und 41 % Ü 25). Die verstärkten Leistungseinschränkungen können methodisch gesprochen nicht zwingend als Auswirkung der Leistungsminderung angesehen werden, die Sanktionierten selbst sehen aber sehr deutlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Sanktion und finanziellen Engpässen.
Berufs- und Wirtschaftspädagogik-online legt Refelxion berufspädagogischer Aspekte eines Rechts auf Ausbildung vor: Während ein Recht auf Bildung und ein Recht auf Arbeit als grundlegende Menschenrechte in der breiten Öffentlichkeit allgemeine Zustimmungen finden und z. B. in der Grundrechtecharta der EU fixiert sind, wird die Frage nach einem Recht auf berufliche Ausbildung erst jetzt verstärkt gestellt. Doch hinter einem rechtlich fixierten oder auch nur willentlich bekundeten derartigen Anspruch stecken viele unbeantwortete Fragen: Was bedeutet ein Recht auf berufliche Ausbildung
konkret? Welche Bedingungen müssten für eine Umsetzung vorliegen? Welche Erfahrungen liegen dort vor, wo bereits ein entsprechender Ansatz vertreten wurde? Welche Auswirkungen hätte ein verbrieftes Recht auf die betreffenden Adressaten, auf die Institutionen und auf das Berufsbildungssystem als Ganzes?
Konrad-Adenauer-Stiftung legt Studie über die Mühen des Aufstiegs durch Bildung vor: Beruflicher Erfolg und soziale Mobilität dürfen nicht nur auf das Bildungsniveau reduziert werden. Die Ungleichheitsbedingungen sind nicht nur im Bildungswesen selbst zu finden. Bildungsferne Kinder und Jugendliche erfahren ihre grundlegende Prägung in einem familiären Umfeld, das durch finanzielle Knappheit Bildungsarmut oder auch Mangel an sozialen Netzwerken und Anerkennung gekennzeichnet ist.