Tag: 18. November 2013

Fördermittel gegen Rechtsextremimus

Unterschiedliche politische Ebenen stellen Fördermöglichkeiten für Maßnahmen und Projekte gegen Rechtsextremismus bereit. Auch politische oder private Stiftungen unterstützen ein Engagement gegen Rechts. Die Bundeszentrale für

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Ein empirischer Blickwinkel auf Jugendhilfe und Migration – „Migration unter der Lupe“

Bundesjugendkuratorium veröffentlicht Stellungnahme zu Jugendhilfe und Migration: Der Schwerpunkt der Stellungnahme „Migration unter der Lupe“ liegt auf der Analyse valider Daten zu den einzelnen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe im Hinblick auf den Migrationshintergrund der Adressatinnen und Adressaten. Gleichzeitig wirft das BJK Schlaglichter auf Erwartungen an das Professionsverständnis und die Trägerverantwortung und benennt Entwicklungserfordernisse interkultureller Öffnung in der Kinder- und Jugendhilfe. Fast ein Drittel aller Kinder und Jugendlichen wächst heute mit einem Migrationshintergrund auf. Deshalb ist Kinder- und Jugendpolitik auch immer Integrationspolitik. Die Kinder- und Jugendhilfe könne Unterschiede daher weder ignorieren noch überdramatisieren, sie muss vielmehr genau hinschauen: Wo ist ein Migrationshintergrund ein Potenzial, wo kann er ein Problem sein und wo macht er überhaupt keinen Unterschied? Und wo sind Träger wie Fachkräfte aufgefordert, die interkulturelle Öffnung auszubauen? Bei Sichtung der Datenlage falle auf, dass sich für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, gemessen an den für einzelne Gruppen deutlich erhöhten Bildungs- und Entwicklungsrisiken, keine erheblichen Unterschiede in der Inanspruchnahme der Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Erziehungshilfen, abbilden lassen.

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Was versteht man unter Inklusion und welche Rolle spielt sie in der Jugendsozialarbeit?

Die Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Bayern hat ein Papier herausgegeben, in dem sie eine Begriffsklärung versucht und eine Einordnung ebendieses Begriffs in die Jugendsozialarbeit vornimmt: Der über die Rechte und Belange behinderter Menschen in die bundesdeutsche Bildungsdebatte gekommene Begriff der „Inklusion“ ist mittlerweile längst auch in der Jugendsozialarbeit angekommen. Gleichzeitig kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass häufig unklar bleibt, was denn nun genau mit diesem Begriff gemeint ist, was Inklusion insgesamt umfasst und welche Dimensionen der Inklusionsbegriff tatsächlich einnimmt. Nicht selten wird Inklusion mit Integration gleichgesetzt, bzw. löst der eine Begriff (also Inklusion) den anderen Begriff (also Integration) ab. Die Begriffe werden dabei vielfach nur als Etiketten verstanden, die unabhängig vom Inhalt ausgetauscht werden können. Versteht man Inklusion als gesellschaftliche Vision, die allen eine Teilhabe in allen Bereichen ermöglicht, könnte die Frage, ob Inklusion Jugendsozialarbeit entbehrlich macht, mit „Ja“ beantwortet werden.

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Ausbildungsgarantie für alle Jugendlichen

Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit macht sich stark für eine Ausbildungsgarantie: Eine Ausbildungsgarantie würde jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz finden, weil sie über keine oder lediglich eine niedrige formale Qualifikation verfügen, neue Möglichkeiten eröffnen, einen anerkannten Berufsabschluss zu erreichen. Mit der Aufnahme einer Ausbildungsgarantie in das Regierungsprogramm würde eine notwendige Weichenstellung für eine kohärente Förderung am Übergang Schule-Beruf erfolgen, die zukünftig verhindert, dass junge Menschen langfristig ohne berufliche Qualifikation bleiben.

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